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Corona

Wichtige Informationen zur Corona-Pandemie


Neues zum Publikumsverkehr ab Mai 2022

Das Prüfungssekretariat Chemie ist wieder persönlich für Sie da!

Die Corona-Situation erfordert aber auch weiterhin unsere Achtsamkeit.

Nutzen Sie daher bitte vorrangig unsere Kontaktmöglichkieiten per Telefon oder E-Mail.

Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen Informationen zur Corona-Pandemmie auf der Homepage der Universität Regensburg unter folgenden Links:


Hinweise zu Semesterfristen
 

COVID-19-bedingte Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen erneut verlängert

Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt gegeben hat, werden die angesichts der COVID-19-Pandemie zunächst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz erneut verlängert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/22. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben bzw. verlängern sich automatisch um ein Semester. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt. Dadurch wird erneut eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer erreicht. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.

Quelle: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12420/nr-289-vom-08-12-2021.html


Rücktritt gem. § 9 Abs. 2 Rahmenprüfungsordnung
 

Der bedingungslose Rücktritt von der Prüfung (d.h. ohne Angabe von Gründen) bis zu einem Werktag vor Beginn der Prüfung wurde in unveränderter Form aus der Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2021 in die jetzige Rahmenprüfungsordnung übernommen.

Die Rücktrittsmöglichkeit gilt für sämtliche Prüfungsformen (schriftlich, mündlich, praktisch, elektronisch) und Durchführungsvarianten (Präsenz, Online-Distanz).
Unabhängig von dieser Regelung bleibt stets die Möglichkeit bestehen, nach den allgemeinen Regeln zum Prüfungsrücktritt von einer Prüfung zurückzutreten.


Parteiverkehr und Abgabe von Abschlussarbeiten


Hinweisblatt zur Abgabe von Abschlussarbeiten  (PDF/214.8 kB)

Der Parteiverkehr im Prüfungssekretariat/Prüfungsamt ist bis auf Weiteres eingestellt.

Bitte nutzen Sie zur fristgerechtten Abgabe ihrer Abschlussarbeit den Postweg (DHL, Hermes, Einschreiben...).

Auf diesem Weg haben Sie auch einen Nachweis, dass Sie die Arbeit fristgerecht abgegeben haben (Sendungsverfolgung).

Der Einwurf in den Fristenbriefkasten vor dem Verwaltungsgebäude ist ebenfalls möglich.

Weitere Hinweise finden Sie im Info-Blatt mit Hinweisen zur Abgabe von Abschlussarbeiten.


  1. Studium

PRÜFUNGSSEKRETARIAT CHEMIE