
Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Unterstützung innovativer, technologieorientierter Gründungen aus Hochschulen.
EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Förderphase I:
Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, mit dem Ziel, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.
Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich.
Förderphase II:
Im Fokus stehen weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.Förderanträge für die Förderphase II:
Die Antragstellung erfolgt durch das gegründete Unternehmen. Vor Beginn der Förderphase II muss die Gründung vollzogen sein (Eintrag im Handelsregister) und der Nachweis der notwendigen Eigenmittel erbracht werden. Anträge für die Förderphase II können bereits ca. 6 Monate vor Laufzeitende der Förderphase I, beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Bewertungskriterien werden ab dem 1. Juli 2022 ergänzt:
Der Projektträger empfiehlt, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF- Querschnittsziele: „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ stärker als bisher in den Anträgen bzw. Skizzen zu berücksichtigen. Es soll dabei auch beschrieben werden, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden. Der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sollte qualitativ und quantitativ beschrieben werden.
Weitere Informationen dazu
Informationen, Förderrichtlinie, Antragsunterlagen