Die Organisation der Praktika werden durch das Kultusministerium in der Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik und für das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I bestimmt. Der Lehrstuhl bietet eine fachliche Begleitung für die studienbegleitenden Praktika an sowie Praktikumshandreichung. In einzelnen Seminaren werden die Praktika besprochen und reflektiert. Für die Organisation der Praktika sind die Schulen und das Praktikumsamt verantwortlich.
Exemplarischer Ablauf:
Ein exemplarischer, empfohlener Ablauf der Praktika im Rahmen des Studiums der Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen ist nachfolgend dargestellt, kann aber individuell abweichen.
Folgende Praktika sind im Laufe des Studiums abzuleisten:
1. Betriebspraktikum (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
Das Betriebspraktikum hat eine Dauer von 8 Wochen und ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb oder in einer Forschungseinrichtung der Universität (Lehrstuhl) abzuleisten. Das Betriebspraktikum soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.
2. Orientierungspraktikum (§ 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)
3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)
4. Sonderpädagogisches Praktikum an einem Förderzentrum oder an einer Förderschule der gewählten vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung (§ 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) – sonderpädagogisches Blockpraktikum
5. Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum (§ 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)
Es handelt sich um ein didaktisches Praktikum in der gewählten vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung.
6. Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum in der Grundschule (§ 36 Abs. 1 Nr. 1) bzw. an der Mittelschule (§ 38 Abs. 1 Nr. 3)
7. Praktikum im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung (§ 102 Abs. 1, 3)
Die Anmeldung und Formulare zu den Praktika finden Sie beim Praktikumsamt
Das Orientierungspraktikum wird in Bereichen, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden, im Umfang von vier Wochen abgeleistet, davon drei Wochen an einem Förderzentrum. Die vierte Woche kann in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (MSD), Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe (MSH) und Schulvorbereitender Einrichtungen (SVE)). Es soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Als Vorbereitung auf das Studium der Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen laden Sie sich die Praktikumshandreichung zum Orientierungspraktikum herunter und füllen es aus. Das Praktikumsheft beinhaltet gezielte Aufgaben in Bezug auf einzelne Schülerinnen oder Schüler und auf Klassenebene. Hierfür sollen Sie Ihre Betreuungslehrkraft befragen, strukturiert beobachten, sich selbst erproben und reflektieren. So können Sie einen Eindruck in sonderpädagogische Aufgaben und Ziele gewinnen sowie erste, grundlegende Kenntnisse zu förderschwerpunktspezifischen und fächerspezifischen Arbeitsweisen erwerben.
Die Schulen für das Praktikum dürfen Sie sich selbst aussuchen. Wir empfehlen Ihnen hierfür ein Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) außerhalb von Ballungsgebieten oder eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung ("Förderberufsschule"), da diese meist weniger von anderen Studierenden besucht werden.
Download Praktikumshandreichung zum Orientierungspraktikum
Download der Übersicht von möglichen Praktikumsschulen in Niederbayern und der Oberpfalz
Folgende Schulen freuen sich besonders auf PraktikantInnen:
- Berufsschule St. Franziskus Abensberg (Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung): www.berufsschule-abensberg.de
Universität Regensburg Sedanstraße 1
93055 Regensburg
Pädagogik bei geistiger Behinderung
Pädagogik bei Verhaltensstörungen