Seminararbeiten sind eine Form der Prüfungsleistung. Bitte verwenden Sie hierfür den Zitierweise APA und verwenden Sie keine Fußnoten. Das Thema und die Fragestellung müssen Sie vorher mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer absprechen.
Zur schriftlichen Ausarbeitung von Seminararbeiten für Modulprüfungen und Studienleistungen nutzen Sie bitte diese
Die Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) beschreibt in § 29 die geltenden Vorgaben in Bezug auf die Schriftliche Hausarbeit. Es gilt:
Die schriftliche Hausarbeit ist in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung zu fertigen.
Die Themenwahl erfolgt spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung, so dass 6 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen.
Die Abgabe findet vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung statt (Termine: 01.02. oder 25.07. d. J., Zeit für Begutachtung beachten).
Das Thema muss aus den einschlägigen Studiengebieten gewählt werden.
Jede/r Studierende erhält ein eigenes Thema. Die gemeinsame Fertigung der Hausarbeit durch zwei oder mehrere Prüfungsteilnehmernnen und -teilnehmer ist unzulässig.
Die Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen, soweit das Prüfungsamt nicht vorher Abweichendes genehmigt.
Die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten muss erkennbar sein. Hierzu zählt das Kenntlichmachen und Angeben von Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind.
Am Schluss der Hausarbeit hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer eine Versicherung zur selbstständigen Anfertigung angeben (siehe § 29 Abs. 6).
Bei der Ablieferung der Arbeit durch die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer bei der Prüferin/dem Prüfer sind folgende Formulare wichtig:
1. Für die Einschreibung zum Staatsexamen muss eine Empfangsbestätigung von der Prüferin/dem Prüfer unterschrieben werden.
2. Die Arbeit wird von der prüfungsberechtigten Person beurteilt (Gutachten).
3. Neben dem Gutachtenformular gibt es einen Aufkleber, die die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer auf dem Deckblatt anbringen muss.
Durch eine mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertete schriftliche Hausarbeit sind 10 Leistungspunkte nachgewiesen (siehe § 22 Abs. 2).
Bitte Beachten Sie alle Informationen auf der Homepage des Prüfungsamtes auch zu Änderungen von Terminen etc.
Sie können Ihre Arbeit entweder in einem aktuellen Forschungsprojekt des Lehrstuhls schreiben oder ein eigenes Thema wählen. Aktuelle Projekte des Lehrstuhls sind beispielsweise in folgenden Themenfeldern:
Empirische Studie oder Teil einer empirischen Studie mit eigener Fragestellung
Systematisches Review zu einem Thema
Theoretische Ausarbeitung verschiedener pädagogischer Theorien
Beschreibung und Erstellung von pädagogischen Förder- und Diagnostikmaterialien sowie deren theoretische Begründung
Auf der Lehrstuhlhomepage finden Sie hier eine Übersicht an aktuellen Forschungsthemen und Studien, bei denen eine Mitarbeit erwünscht und möglich ist.
Beginnen Sie Ihre Überlegungen zu einem möglichen Thema und zur von Ihnen bevorzugten Form frühzeitig (ab dem 5. Semester).
Sprechen Sie in Ihrem Seminar über mögliche Zulassungsthemen.
Vernetzen Sie sich mit Ihren Mitstudierenden.
Überlegen Sie sich Forschungsfragen, die Sie auch im Rahmen ihrer Arbeit beantworten können (Siehe Video zu Seminararbeiten).
Lesen Sie die ausgeschriebenen Themen am Lehrstuhl auf der Homepage.
Lesen Sie die Forschungsschwerpunkte der DozentInnen des Lehrstuhls und überlegen Sie dann, in welchem Bereich und mit welchen Methoden Sie forschen möchten.
5. Semester: Vorüberlegungen zu einem Thema
6. Semester: Vorbereitendes Seminar "Forschendes Lernen III - Angewandte Forschung" (L90-M07.1) und Entwicklung einer konkreten Themenstellung sowie Wahl der/des BetreuerIn
7. Semester: Seminar "Forschendes Lernen IV - Eigenständige Forschung" (L90-M07.2) als Forschungskolloquium zur Furchführung Ihres Vorhabens
8. Semester: Weiterführung des Vorhabens und Schreiben der Zulassungsarbeit mit Abgabe nach dem 8. Semester, wenn das Staatsexamen nach dem 9. Semester abgelegt werden soll.
9. Semester: Prüfungsvorbereitung auf das Staatsexamen mit Seminaren im Modul 9
Beachten Sie auch die rechtlichen Vorgaben zur Schriftlichen Hausarbeit nach §29 LPO I sowie die Informationen des Prüfungsamtes zur Anmeldung zum Staatsexamen sowie zur schriftlichen Hausarbeit.
Jede Betreuerin/Jeder Betreuer hat ein unterschiedliches Forschungsinteresse und unterschiedliche Schwerpunkte. Diese wechselnden Forschungsschwerpunkte finden Sie immer aktuell auf der Homepage. Ein Vorteil ist, die Betreuerin/den Betreuer schon aus Seminaren zu kennen. Folgende Betreuerinnen und Betreuer und Themen gibt es im Generellen:
Alle genauen Vorgaben erhalten Sie von Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer.
Bitte verwenden Sie zum Schreiben der Arbeit die Formatvorlage des Lehrstuhls.
Alle weiteren Vorgaben erhalten Sie von Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer.
Die Arbeiten sind auf den Publikationsservern der Universitäten als Open Access Dokument veröffentlicht. Alle vorgestellten Arbeiten wurden mit sehr gut oder gut bewertet und dienen als Vorlagen für weitere Arbeiten in diesem Bereich.
Bereich Lesen:
Bereich Leseförderung und Materialentwicklung:
Bereich Verhalten:
Bereich soziales und häusliches Umfeld:
Achten Sie bei der Auswahl neben der passenden Methode auch darauf, ob Sie einen Feldzugang haben oder bereit sind, diesen zu organisieren. Sie können sich gerne zusammen als Forschungsteam für Themen bewerben und den empirischen Teil gemeinsam durchführen. Die Anfertigung der eigenen Abschlussarbeit zur eigenen Fragestellung erfolgt individuell.
Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten und Schreiben (Version 0.1)
Video Abschlussarbeiten im Lehramt (15:00)
Universität Regensburg Sedanstraße 1
93055 Regensburg
Pädagogik bei geistiger Behinderung
Pädagogik bei Verhaltensstörungen