Teilzeitstudium an der FIDS
Teilzeit studieren - mehr Flexibilität für Dich.
Du kannst Dich bei jedem Studiengang mit Teilzeitoption entscheiden, das gesamte Studium oder einen Teil in Teilzeit zu absolvieren. Unsere FAQs stellen Dir die Rahmenbedingungen des Teilzeitstudiums vor.
Teilzeitstudium: FAQ
Welche Studiengänge an der FIDS können in Teilzeit studiert werden?
An unserer Fakultät bieten wir für folgende Studiengänge auch eine Teilzeitoption an:
- M.Sc. Computer Science
- M.Sc. Data Science
- M.Sc. Human-Centred Artificial Intelligence
- M.Sc. Media Informatics (ab WiSe 2026/27)
- B.Sc. Data Science (vorauss. ab WiSe 2026/27)
- B.Sc. Informatik (vorauss. ab WiSe 2026/27)
Was ist ein Teilzeitstudium?
Ein Teilzeitstudium erlaubt es Dir, Dein Studium vollständig oder teilweile mit einem im Vergleich zum Vollzeitstudium reduzierten Arbeitsaufwand pro Semester zu absolvieren. Die Regelstudienzeit des Teilzeitstudiums entspricht dem Doppelten der Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums.
Die Studiengangsziele und -inhalte des Teilzeitstudiums, einschließlich der angebotenen Module und Kurse, der Prüfungsformen etc., bleiben gegenüber dem Vollzeitstudium unverändert. D.h. strukturell und inhaltlich sind Vollzeit- und Teilzeitstudium identisch. Der Unterschied besteht allein in den zeitlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Studiendauer, Prüfungsfristen und Bearbeitungszeiten.
Welche Ordnungen und Vorgaben gibt es für das Teilzeitstudium?
Für das Teilzeitstudium gilt die Prüfungs- und Studienordnung des regulären Vollzeitstudiengangs.
Zusätzlich gilt die Ordnung für das Teilzeitstudium (externer Link, öffnet neues Fenster) der Universität Regensburg, welche die Rahmenbedingungen des Teilzeitstudiums festlegt.
Eine Besonderheit müssen Teilzeitstudierende hinsichtlich der Einschreibung beachten: Studierende in Teilzeit dürfen nicht zeitgleich in einen anderen Studiengang eingeschrieben sein und daher kein Doppelstudium absolvieren.
Was sind die Voraussetzungen für das Teilzeitstudium?
Willst Du dich für ein Studium in Teilzeit einschreiben, musst Du die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für ein Vollzeitstudium im gleichen Studiengang.
Du musst den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlen.
Vor der Einschreibung in das Teilzeitstudium musst Du an einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Studiengangkoordination oder Fachstudienberatung teilnehmen. Ein Nachweis dieser Beratung muss mit den Unterlagen zur Einschreibung eingereicht werden.
Was ist die Regel- und Höchststudiendauer im Teilzeitstudium?
Im Teilzeitstudium betragen Regelstudienzeit und Höchststudiendauer jeweils das Doppelte des Vollzeitstudiums. Die Regelstudienzeit und Höchststudiendauer können der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden.
In den Masterstudiengängen Computer Science, Data Science, Human-Centred AI und Media Informatics der UR beträgt die Regelstudienzeit vier Semester in Vollzeit und acht Semester in Teilzeit. Die Höchststudiendauer, d.h. die für das Ablegen aller erforderlichen Leistungen maximal verfügbare Zeit, beträgt in diesen Masterstudiengängen 6 Semester in Vollzeit und 12 Semester in Teilzeit.
Kann man zwischen Teilzeit- und Vollzeitstudium wechseln?
Ja.
Du kannst Dich entscheiden, Dein Studium vollständig in Teilzeit zu absolvieren oder aber auch zwischen Teilzeit- und Vollzeitstudium wechseln und Dein Studium in Teilzeit- und Vollzeitblöcke aufteilen.
Ein Teilzeitblock Deines Studiums muss mindestes aus zwei aufeinanderfolgenden Teilzeitsemestern oder einem Vielfachen von zwei Teilzeitsemestern (4, 6 etc.) bestehen. Zwei Teilzeitsemester entsprechen hierbei einem Vollzeitsemester bzw. ein Teilzeitsemester entspricht 0,5 Vollzeitsemester.
Du kannst einen Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium in jedem Semester nur während der Rückmelde- und Einschreibefristen beantragen.
Während Deines Studiums darfst Du insgesamt bis zu zweimal zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium wechseln. Bitte beachte: Der Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium ist nur bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit möglich. Im Masterstudiengang kannst Du zum Beispiel deshalb maximal bis zum dritten Semester vom Vollzeit- in das Teilzeitstudium wechseln, ein Wechsel zum vierten Semester ist ausgeschlossen.
Welche ECTS-Vorgaben muss ich im Teilzeitstudium beachten?
Im Teilzeitstudium darfst Du maximal Leistungen im Umfang von 40 ECTS im Studienjahr (d.h. in zwei Semestern) erfolgreich absolvieren.
Überschreitest Du mit Deinen Leistungen den Umfang von 40 ECTS, werden die beiden Teilzeitsemester rückwirkend als vier Teilzeitsemester (zwei Vollzeitsemester) gewertet.
Was ist bezüglich der Anrechnung von Studienzeiten und Leistungen zu beachten?
Wechselst Du Deinen Studiengang von Vollzeit zu Teilzeit, werden pro absolviertem Vollzeit-Fachsemester zwei Teilzeit-Fachsemester angerechnet (unabhängig vom Umfang bereits erbrachter Leistungen).
Setzt Du Dein in Teilzeit begonnenes Studium in Vollzeit fort, werden pro absolviertem Teilzeit-Fachsemester 0,5 Vollzeit-Fachsemester angerechnet (unabhängig vom Umfang bereits erbrachter Leistungen).
Beispiel: Du beginnst Dein Studium in Vollzeit. Nach einem Vollzeit-Fachsemester wechselst Du in das Teilzeitstudium. Das Vollzeit-Fachsemester zählt dann als zwei Teilzeit-Fachsemester und Du startest Dein Teilzeitstudium folglich im dritten Teilzeit-Fachsemester.
Die Anrechnung von Studienzeiten sowie Leistungen aus anderen Studiengängen richten sich nach den Anrechnungsregeln des Vollzeitstudiums.
Ich schreibe meine Bachelor- oder Masterarbeit in Teilzeit. Was muss ich beachten?
Die Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten beträgt im Teilzeitstudium in der Regel das Doppelte der regulären Bearbeitungszeit im Vollzeitstudium. Die Bearbeitungszeiten aller anderen Studien- und Prüfungsleistungen sind in Vollzeit- und Teilzeitstudium identisch.
Bitte beachte: Für die Abschlussarbeiten werden ebenfalls ECTS vergeben (i.d.R. ca. 30 ECTS für eine Masterarbeit) - dies solltest Du bei der Planung Deines Studienverlaufs in Teilzeit berücksichtigen.
Was gilt im Teilzeitstudium hinsichtlich Auslandssemester und Praktika?
Du kannst Praktika und Auslandsstudienaufenthalte in Teilzeit absolvieren, sofern der Praktikumsgeber bzw. die ausländische Hochschule dies zulassen - einen Anspruch darauf, Praktika und Auslandssemester in Teilzeit absolvieren zu dürfen, hast Du jedoch nicht.
Durch den Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitstudium kannst Du aber ggf. auch in Vollzeit ein Auslandssemester oder ein Praktikum in Deinen Studienverlauf integrieren.
Wer kann mir bei Fragen zum Teilzeitstudium weiterhelfen?
Hast du fachliche Fragen zum Teilzeitstudium? Dann kannst Du Dich gerne an unsere Studiengangkoordination wenden.
Für alle organisatorischen Fragen zum Thema Einschreibung und Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium ist die Studierendenkanzlei die erste Anlaufstelle.
Ulrike Allouche
Studiengangkoordinatorin
- E-Mail Adresse: studiengangskoordination.imsk(at)sprachlit.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: +49 941 943 5097 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Standort: PT, 3.0.29
- Wichtige Informationen: Sprechzeiten in der Vorlesungszeit:
Di, 11-12 Uhr in PT 3.0.29 (Campus)
Mi, 9-10 Uhr in BA.423 (Bajuwarenstraße 4)
Termine in der vorlesungsfreien Zeit nach Voranmeldung