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Qualifikation & Zulassung

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Masterstudiengang IMF (siehe hierzu die Prüfungsordnung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)):

(1) ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Studienumfang in einem der an den Aufbaumodulen beteiligten Fächer oder einem geistes-, kultur- oder gesellschafts-wissenschaftlichen Fach mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,50;

(2) der Nachweis der studiengangspezifischen Eignung; dieser wird erbracht durch ein erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren,

(3) Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen), Kenntnisse in einer weiteren modernen europäischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 GER und gesicherte Latein- oder Altgriechischkenntnisse auf dem Niveau B1 GER.

Wird die Qualifikation durch einen Hochschulabschluss in einem geistes-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlichen Fach außerhalb der an den Aufbaumodulen beteiligten Fächer nachgewiesen, sind zusätzlich Veranstaltungen aus dem Bereich der Mittelalter- und Frühneuzeitstudien von mindestens 30 LP nachzuweisen oder im Laufe des ersten Semesters der Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Propädeutikum sowie ein erfolgreich absolviertes Proseminar zur Mittelalterlichen oder Frühneuzeitlichen Geschichte aus dem Studienangebot der Universität Regensburg im Fach Geschichte zu erbringen.

Die gesicherten Kenntnisse in Latein oder Altgriechisch (Niveau B1 GER) nach Satz 1 Nr. 5 der Prüfungsordnung können durch Latein- oder Altgriechischkenntnisse (Niveau A2 GER) und Kenntnisse in einer vormodernen Quellensprache im Umfang von 7 LP ersetzt werden.

Kann zum Bewerbungszeitpunkt das Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt werden, so kann der Nachweis über die Qualifikation hilfsweise durch einen aktuellen beglaubigten Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang im Umfang von mindestens 150 LP erbracht werden; dieser Nachweis muss die sich aus den bisherigen Leistungen ergebende vorläufige Prüfungsgesamtnote ausweisen. Kann zum Zeitpunkt der Immatrikulation das Abschlusszeugnis nicht vorgelegt werden, erfolgt die Immatrikulation vorläufig unter der auflösenden Bedingung der Vorlage des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Ende des ersten Semesters.

Bewerber oder Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen einen gesonderten Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von DSH-2 oder einen gleichwertigen Sprachnachweis erbringen. Von diesem gesonderten Nachweis entbunden sind Bewerber oder Bewerberinnen, die ihren ersten Studienabschluss an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und den geforderten Sprachnachweis bereits im Zusammenhang mit dem Erstabschluss nachgewiesen haben.

Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang und zum Eignungsverfahren sind für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juni (Ausschlussfristen) an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Masterstudiengang Interdisziplinäre Mittelalter- und Frühneuzeitstudien zu stellen.(Bewerbung & Eignungsverfahren).

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