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Bachelorstudiengang (ab WS 2008/09)

Informationen zum Studienaufbau

Die Bachelorprüfungs-und Studienordnung der Universität Regensburg (Fassung vom 21.7.2008) sieht die Kombination von zwei Hauptfächern bzw. von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern vor. Die Musikwissenschaft kann hierbei mit den Fächern der vier philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg je nach Schwerpunkt und Interessenlage kombiniert werden. Auf Antrag sind auch andere Kombinationen möglich (z. B. mit Teilfächern der Theologie). Die nachfolgenden Informationen betreffen Studierende, die ab WS 2008/09 ihr Studium aufnehmen.

StudiendauerRegelstudienzeit einschl. Prüfungssemester: 6 Semester; Abschluss mit Bachelorprüfung (teilweise studienbegleitend) bis spätestens zum Ende des 8. Semesters (§ 4 der BPO)
Lateinkenntnisse

Nachweis von Lateinkenntnissen (Stufe A2) spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit (nur wenn Musikwissenschaft Bachelorfach = 1. Hauptfach ist)

Hinweise für Studierende ohne Lateinkenntnisse (Niveau 1) (externer Link, öffnet neues Fenster)

Merkblatt Latinum (externer Link, öffnet neues Fenster)

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

für HF und NF spätestens bis zum Ende des 2. Semesters gemäß § 27 der BPO

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Erwerb von 20 Leistungspunkten (HF) bzw. 10 Leistungspunkten (NF) nachgewiesen werden kann.

Bachelorprüfung

Umfang: 180 ECTS-Punkte

1. Studienbegleitende Leistungen im Umfang von 170 ECTS-Punkten, darunter

  • mindestens 90 ECTS-Punkte aus dem Bachelorfach
  • mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem 2. Hauptfach bzw. mindestens jeweils 30 ECTS-Punkte aus den beiden Nebenfächern
  • weitere ECTS-Punkte (i. d. R. 20) aus den von den Philosophischen Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten

2. Bachelorarbeit (Umfang: 30-50 Seiten, Bearbeitungszeit: 2 Monate), 10 ECTS-Punkte

Module (externer Link, öffnet neues Fenster) (Musikwissenschaft)

Bachelorprüfungs- und Studienordnung (externer Link, öffnet neues Fenster) (Fassung vom 21.7.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 25.4.2016; Musikwissenschaft: § 51)

Anträge auf Zulassung zur B. A.-Arbeit bzw. auf Ausstellung eines B. A.-Zeugnisses (externer Link, öffnet neues Fenster)

Informationen zur Abschlussarbeit (externer Link, öffnet neues Fenster) (mit Titelblatt und Plagiatserklärung)


Ziele des Studiengangs (externer Link, öffnet neues Fenster)

Musikwissenschaft als B.A.-Fach (externer Link, öffnet neues Fenster)

Musikwissenschaft als 2. Hauptfach (externer Link, öffnet neues Fenster)

Musikwissenschaft als Nebenfach (externer Link, öffnet neues Fenster)

Berechnung der Gesamtnote (externer Link, öffnet neues Fenster)

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