Sehr geehrte Studierende der Politik- und Demokratiewissenschaft,
wir informieren Sie hiermit über den Leitfaden zur Nutzung von KI für Studierende und Mitarbeitende der UR, den Prof. Dr. Leist (Vizepräsidentin für Digitalisierung, Netzwerke und Transfer) erstellt hat, sowie über die neuesten Richtlinien zum Einsatz von KI bei der Anfertigung von schriftlichen Prüfungsleistungen: Den Leitfaden finden Sie hier.
Wir haben im Zusammenhang mit Maßnahmen für die unerlaubte Plagiatierung von Inhalten bzw. der Verwendung von KI für die Erstellung von schriftlichen Arbeiten die BA- und MA-Prüfungsordnungen im Sommersemester 2025 entsprechend geändert. Bitte beachten Sie die neuen, strengen Regelungen im §53, Abs. 4, Satz 2 und 3 der BA-Prüfungsordnung (NEUE BA-Prüfungsordnung) und in §26, Abs. 5, Satz 2 der MA-Prüfungsordnung Demokratiewissenschaft (NEUE MA-Prüfungsordnung).
Entsprechend gilt ab dem 1.2.2026 unsere neue Eidesstattliche Erklärung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten als Studien- bzw. Prüfungsleistungen (wissenschaftliches Poster, Seminar- und Qualifikationsarbeiten, Sonstiges). Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur diese Version am Institut für Politikwissenschaft angenommen wird.
Anbei finden Sie auch die Ausführungen der Universität Regensburg zur Bedeutung der EU KI-Verordnung für die Universität Regensburg: https://www.uni-regensburg.de/universitaet/digitalisierung/bedeutung-der-eu-ki-verordnung (externer Link, öffnet neues Fenster)
Mit den besten Grüßen,
Melanie Walter-Rogg
Geschäftsführung