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Habilitation

Die Habilitation ist der höchste akademische Grad, den man an einer wissenschaftlichen Hochschule erlangen kann. Sie gibt besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen und sich unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.

Voraussetzung

Die Annahme als Habilitand können Bewerber beantragen, die pädagogisch geeignet und zu wissenschaftlicher Arbeit besonders befähigt sind. Die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit wird in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion, zusätzlich auch durch entsprechende wissenschaftliche Arbeiten und Leistungen, nachgewiesen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der gültigen Habilitationsordnung.

Ausführungsrichtlinien

Ergänzend zur gültigen Habilitationsordnung sind folgende Ausführungsrichtlinien zu beachten:

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