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Abschluss

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Welche Termine sind beim Abschluss des Bachelorstudiums zu beachten?

Welche Termine gelten für den Abschluss des Lehramtsstudiums?

Ich studiere Lehramt Gymnasium und möchte parallel einen Bachelorabschluss erwerben. Was muss ich tun?

Wer betreut die wissenschaftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) im Staatsexamen?

Wer betreut eine Bachelor- oder Master-Arbeit?

Welchen Umfang muss meine Zulassungsarbeit haben?

Kann ich eine Bachelor-Arbeit auch als Zulassungsarbeit verwenden - oder umgekehrt?

Es läuft in der Vorbereitung schief - muss ich trotzdem ins Examen?


Welche Termine sind beim Abschluss des Bachelorstudiums zu beachten?

Das Bachelorstudium muss im 8. Fachsemester abgeschlossen werden, es sei denn man kann aus triftigen Gründen eine Verlängerung erwirken. Die in der Regel letzte Prüfungsleistung ist die Bachelor-Arbeit. Um sie einreichen zu können, muss man zu dieser Prüfungsleistung zugelassen sein. Die Schritte sind folgende:

  • In den letzten Semestern Ihres Studiums halten Sie Ausschau nach einem Thema und einem Betreuer. Günstig hierfür sind Lehrveranstaltungen der Aufbaumodule. Denkbar sind auch Themen, die sich aus besuchten Vorlesungen ergeben. Klären Sie die Möglichkeit der Abfassung einer Bachelor-Arbeit mit den Lehrenden ab.

  • Sobald in FlexNow 150 LP verbucht sind, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit stellen. In der Folge wird durch die betreuende Person dem Prüfungsamt mitgeteilt, ab wann die Bearbeitungszeit läuft. Das ist der Zeitpunkt, ab dem noch 2 Monate zur Abfassung verbleiben. Es ist also ratsam, sich vorher schon gründlich in das Thema eingearbeitet zu haben. Zwei Dinge sind im Hinblick auf das Bearbeitungsende zu beachten:

    • In der Regel liegen die 150 LP erst im letzten Semester des Studiums vor. Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit erfolgt also erst in den Semesterferien. Klären Sie unbedingt mit dem Betreuer/der Betreuerin, dass dann auch das Thema rechtzeitig gestellt wird, damit Sie noch im Lauf der vorlesungsfreien Zeit des Semesters abgeben können. Eine geringfügige Überschreitung ins nächste Semester ist unschädlich, wenn Sie in diesem Folgesemester noch in der regulären Studienzeit sind.

    • Wenn Ihnen das Thema in ihrem 8. Fachsemester zum Beispiel erst Anfang September gestellt wird, verkürzt sich die Bearbeitungszeit und endet mit dem Ende ihres letzten regulären Semesters, also zum 30. September.


Welche Termine gelten für den Abschluss des Lehramtsstudiums?

Für den Abschluss des Lehramtsstudiums muss man mehrere Aspekte im Auge behalten.

  • Abschluss der einzubringenden Module aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik und EWS (Informationen siehe dort). Für deren Erbringung gilt ein Stichtag wenige Tage vor dem Beginn der Staatsexamensklausuren - sie müssen also bei der Anmeldung zum Examen noch nicht vorliegen.

  • Abfassung einer Hausarbeit

  • Staatsexamensklausuren

Die Vorbereitungen zum Prüfungsantritt beginnen ca. 9 Monate vor dem Prüfungszeitraum. Wer im Frühjahr von Februar bis Juni seine Prüfungen ablegen will, muss sich dafür bis Anfang August des Vorjahres angemeldet haben. Wer die Prüfungen im Herbst (August bis Dezember) ablegen will, meldet sich bis spätestens 1. Februar an. Bis dahin müssen noch nicht alle Studienleistungen erbracht sein, aber die Hausarbeit ('Zulassungsarbeit') muss vorliegen. Sollte das noch nicht möglich sein, kann man sich die Bearbeitungszeit verlängern lassen. Die Zustimmung dazu geben Betreuer durch Unterschrift auf einem Formular meist problemlos. Für die jeweils nächsten Prüfungstermine findet man die genauen Terminangaben bei der Prüfungsverwaltung. Dort findet man auch die nötigen Formulare einschließlich der Aufkleber für die Hausarbeiten. Außerdem ist das online-Portal des Kultusministeriums zur Anmeldung verlinkt.

Für die Abfassung der Hausarbeit gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Die LPO I spricht lediglich davon, dass man sich rechtzeitig um ein Thema bemühen muss. Die Prüfungsordnung gibt zudem vor, dass die Prüfungsleistung der einer Bachelorarbeit vergleichbar sein soll (Workload 10 LP). Daraus ergibt sich ein Umfang von ca. 30 Seiten.

Ich studiere Lehramt Gymnasium und möchte parallel einen Bachelorabschluss erwerben. Was muss ich tun?

Das Deutschstudium für Lehramt an Gymnasien ist dem Bachelorstudium Deutsche Philologie im Aufbau sehr ähnlich, weswegen bei Aufnahme eines Doppelstudiums grundsätzlich eine Anerkennung aller Leistungen möglich ist.

Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit verwenden. Mehr dazu finden Sie unter den häufigen Fragen zum Thema „Abschluss“. Die Leistungspunkte aus dem Aufbau- und Forschungsmodul des Lehramts können dem verpflichtenden freien Wahlbereich zugeschrieben werden.
Das Vorgehen bei der Aufnahme eines Doppelstudiums ist wie folgt:
1.    Beratung durch die Studiengangkoordination.
2.    Einstufung in ein Fachsemester durch das Prüfungsamt.
3.    Einschreibung für ein Doppelstudium in der Studentenkanzlei.
4.    Abgabe der ausgefüllten Anträge zur Anerkennung Ihrer Leistungen im Prüfungsamt.


Wer betreut die wissenschaftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) im Staatsexamen?

Die Betreuung der Hausarbeit ist in den einzelnen Teilfächern etwas unterschiedlich geregelt. In der Fachwissenschaft gilt, dass nur Habilitierte betreuen können. Das sind die Personen, die thematische Vorlesungen und/oder Hauptseminare abhalten können. Von einigen werden spezielle Übungen oder Seminare zur Begleitung angeboten.

In der Fachdidaktik betreuen auch Mitarbeiter aus dem Mittelbau. Sie bieten spezielle Übungen zur Abfassung von Abschlussarbeiten an und sind so im Vorlesungsverzeichnis zu identifizieren.


Wer betreut eine Bachelor- oder Master-Arbeit?

Die Bachelorarbeit und die Masterarbeit werden von Habilitierten betreut. Im Rahmen des Bachelor-Studiums gibt es dazu eigene Übungen oder Seminare, die an der vorgesehenen Stelle des Prüfungsmoduls eingebucht werden können. Leiter der Lehrveranstaltung im Prüfungsmodul und Betreuer der Abschlussarbeit müssen nicht identisch sein.

Neben dem Betreuer wird ein Zweitgutachter benötigt; wer dazu in Frage kommt, ob und wie man ihn oder sie darauf anspricht, klärt man am besten mit der Themenstellerin bzw. dem Themensteller.


Welchen Umfang muss meine Zulassungsarbeit haben?

Laut § 29 der LPO erhalten Sie für Ihre Zulassungsarbeit 10 LP. Das entspricht dem Umfang einer Bachelorarbeit (30 bis maximal 50 Seiten).


Kann ich eine Bachelor-Arbeit auch als Zulassungsarbeit verwenden - oder umgekehrt?

Bei einem Doppelstudium stellt sich natürlich die Frage, ob man zwei Abschlussarbeiten verfassen muss. Das ist nicht der Fall, aber man muss sich die Regelungen der Prüfungsordnungen vor Augen führen:

  • Die LPO I erlaubt das Ersetzen einer Hausarbeit durch eine Bachelor-, Master- oder Promotionsarbeit.

  • Im Fall der Verwendung einer Zulassungsarbeit im Zusammenhang eines Bachelor-Abschlusses ist zu prüfen, ob es sich um eine fachwissenschaftliche Leistung handelt (Arbeiten aus EWS oder der Fachdidaktik dürften in der Regel nicht in Frage kommen, es sei denn es handelt sich um interdisziplinäre Ansätze, die auch als fachwissenschaftliche Prüfungsleistung anerkannt werden können). Fragen dazu klärt man in der Koordinierungsstelle Leistungspunkte.


Es läuft in der Vorbereitung schief - muss ich trotzdem ins Examen?

Angsichts der langen Vorlaufzeiten kann man sich auch hinsichtlich der Vorbereitung verschätzen. Das geht gut aus, wenn man sich richtig verhält:

  • Beim Staatsexamen ist ein Rücktritt bis kurz vor der Prüfung möglich, solange man sich noch im Rahmen der festgelegten Studiendauer bewegt. Aber auch wenn man diese erreicht hat, kann man eine Fristverlängerung beantragen. Informationen zum Rücktritt findet man bei der Prüfungsverwaltung. Aber Vorsicht: in den Lehrämtern kann ein Rücktritt bedeuten, dass Sie bis zu einem Jahr später ins Referendariat kommen.

  • Beim Bachelor ist der Knackpunkt, dass man für die Zulassung die meisten der notwendigen Leistungspunkte (150) schon in FlexNow verbucht haben muss. Es ist also wichtig, dass Sie gerade im letzten Semester Ihres Studiums Leistungen pünktlich einreichen oder Lehrende darum bitten, Ihre Klausur oder Ihre Hausarbeit vorgezogen zu korrigieren. Sollte das doch schief gehen, bleibt nichts anderes übrig, als die Anmeldung zu verschieben. Der schlimmste Fall ist hier, dass Sie ein erstes Mal nicht bestanden haben, wenn Sie damit die Höchststudienzeit überziehen.


  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Germanistik

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