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BAföG

Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Falls ein*e Studierende*r BAföG bezieht, muss er/sie in der Regel nach dem 4. Semester bestimmte Leistungen nachweisen, um weiter gefördert zu werden.

Um das Vorliegen dieser Leistungen aus dem Bereich der Kath. Theologie zu zertifizieren, gibt es an der Fakultät für Katholische Theologie zwei BAföG-Beauftragte:

  • Prof. Dr. Andreas Merkt / Kontakt: andreas.merkt@ur.de
  • Prof.in Dr. Ute Leimgruber / Kontakt: ute.leimgruber@ur.de

Beim für Ihre jeweilige Studienrichtung verantwortlichen Prüfungssekretariat können Sie um die Ausstellung einer Bestätigung aus FlexNow über ihre bereits abgelegten Leistungen bitten. Diese würden Sie mit dem ausgefüllten, hier verlinkten BAföG-Formblatt 5 Herrn Prof. Merkt oder Frau Prof.in Leimgruber übermitteln.