Die UR bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, im Rahmen Ihres Studiums Auslandserfahrungen zu sammeln.
Ein Auslandsaufenthalt wird aus organisatorischen Gründen in der Regel erst für das Masterstudium empfohlen, ist jedoch auch im 5./6. Semester im Bachelorstudium möglich.
Über ein Auslandssemester oder- jahr an einer der Partneruniversitäten der UR sowie über die Bewerbungsmodalitäten informiert das International Office.
In der Regel wird ein Urlaubssemester beantragt.Informationen zur Beurlaubung gibt es auf den Seiten der Studentenkanzlei.
Bitte beachten Sie den Hinweis der Studentenkanzlei zu Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung.
Austauschprogramme in Europa | Prof. Dr. Klaus Grasser Raum WN E4_1.305 Tel. 0941 943-3032 klaus.grasser@ur.de |
Internationalisierungsbeauftragter ( u.a. Secondos-Programm) | Prof. Dr. Thomas Dresselhaus Raum WN E4_1.301 Tel. 0941 943-3016 thomas.dresselhaus@ur.de |
Austauschprogramm University of Colorado / Boulder | Prof. Dr. Herbert Tschochner Raum VKL 5.0.16 Tel. 0941 943-2472 herbert.tschochner@ur.de |
Beratung zu Anerkennungen im Masterstudium | Dr. Elisabeth Brunner Studiengangskoordinatorin Raum WN DE_1.107 Tel. 0941 943-3298 elisabeth.brunner@ur.de |
Um sicherzustellen, dass Ihnen die Kurse, die Sie an der Gasthochschule besuchen wollen, in Ihrem Regensburger Studiengang anerkannt werden können, sollten Sie vor Ihrer Abreise mit dem jeweiligen Ansprechpartner die Anerkennungsfähigkeit dieser Kurse abklären. Hierfür können Sie das Formular "Anerkennung extern erworbener Studienleistungen" (download s.u.) zur schriftlichen Bestätigung verwenden. Für die Anerkennung benötigen Sie eine möglichst detaillierte Beschreibung der ausgewählten Kurse. Die Kursbeschreibungen sollten wenn möglich folgende Informationen enthalten:
•Kursinhalt und Lernziele des Kurses
•Zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen
•Leistungspunkte und ggf. Semesterwochenstunden.
Entnehmen Sie die Kursinformationen bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule (Printversion oder Internet). Sollte das für Ihren Aufenthalt gültige Vorlesungsverzeichnis noch nicht publiziert sein, orientieren Sie sich bitte an dem Kurskatalog des vorhergehenden Jahres.
Benötigen Sie ein Learning Agreement (z.B. für eine ERASMUS Förderung), übertragen Sie die Informationen aus dem Formular "Anerkennung extern erworbener Studienleistungen" in das Learning Agreement-Formular und legen Sie beide Formulare dem Learning Agreement-Koordinator vor.
Ansprechpartner für Anerkennungen von im Ausland erworbenen Studienleistungen:
Formular "Anerkennung extern erworbener Studienleistungen" (Download siehe!)
Sollten sich während des Auslandsaufenthalts Änderungen zu den Veranstaltungen ergeben, klären Sie diese bereits während des Aufenthalts mit den, für die Anerkennung verantwortlichen Dozenten schriftlich per E-Mail ab.
Nach Rückkehr aus dem Ausland beantragen Sie beim Prüfungsamt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen. Dazu müssen Sie dem Prüfungsamt folgende Dokumente vorlegen:
•Ausgefülltes und von den jeweiligen Dozenten unterschriebenes Formular "Anerkennung extern erworbener Studienleistungen"
•Transcript of Records der Gasthochschule
!!! Der Auslandsaufenthalt kann mit 2 LP als berufsorientierte Leistung verbucht werden (für die Verbuchung bitte nach dem Auslandsaufenthalt die Studiengangskoordinatorin Elisabeth Brunner kontaktieren).
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Leistungen: siehe - International Office.
Im europäischen Ausland (ausgenommen Schweiz) können über das ERASMUS+ Programm sehr gute Chancen auf eine Förderung in Aussicht gestellt werden.
Für ein ERASMUS-Studium bei einer der Partneruniversitäten der UR werden Stipendienleistungen bei der Bewerbung um einen Platz gleich unkompliziert mit beantragt. Informationen über die Stipendienhöhe finden Sie hier!
Allgemeine Informationen zu ERASMUS finden Sie hier!
Wichtige Termine (Informationsveranstaltungen, Bewerbung) finden Sie hier!
Für ein Studium in Übersee (ohne ERASMUS) gelten frühere Termine. Infor hier!
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, für ein Forschungspraktikum an einer Universität in den ERASMUS-Teilnahmeländern gefördert zu werden.
Die Kriterien für eine ERASMUS+ Praktikaförderung sind
- Mindestdauer von 60 Tagen (2 volle Monate)
- Vollzeitpraktikum (mind. 35h/Wo)
- Bezug des Praktikums zum Studium an der UR
- selbstständige Suche der Praktikumsstelle
Bewerbungen werden laufend entgegen genommen (bis 4 Wochen vor Praktikumsbeginn), Interessenten finden weitere Infos hier!
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Lehramtsstudierende können sich bei allgemeinen Fragen zur Praktikumssuche/-organisation gerne an Frau Schäfer wenden.
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Alle Ansprechpartner im International Office finden Sie hier!
Allgemeine Info zur Finanzierung finden Sie hier!
Das Europaeum ist das Ost-West-Zentrum der Universität Regensburg.
Vom Europaeum initiierte Austauschprojekte wie die landeskundlichen Tandems (die Arbeit in gemischtnationalen Zweiergruppen), Fachexkursionen und Blockseminare und Workshops mit Studierenden verschiedener Fachrichtungen, ermöglichen den Studierenden einen intensiven Einblick in die Gesellschaften des östlichen und westlichen Europa.
Informationen und Angebote - siehe Europaeum!
Allgemeine Informationen, siehe!
Fachspezifische Informationen, siehe!
Informationsveranstaltungen, siehe!
Hinweis! Bei den Austauschprogrammen nach Nordamerika und auch für einige Partnerhochschulen in Asien und Australien muss ein TOEFL-Test (standardisierter Englischtest) absolviert werden. Dieser Test bedarf einiger Organistion und Vorbereitung. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den Mitarbeitern im International Office..