Twinning Call geöffnet
Deadline: 28. September 2023
Trotz Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene weist die EU noch immer erhebliche regionale Unterschiede in Bezug auf die Forschungs- und Innovationsleistung auf. Mit einer Reihe von Maßnahmen soll die bestehende Forschungs- und Innovationskluft in den sogenannten Widening-Ländern verringert werden. Zu den Widening-Ländern zählen die EU13-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie Griechenland und Portugal. Eine dieser Maßnahmen ist das sog. Twinning. Der Twinning-Call zielt darauf ab, die Vernetzungsaktivitäten zwischen den Forschungseinrichtungen der Widening-Länder und führenden Partnern auf EU-Ebene zu verbessern. Das Konsortium muss mindestens eine Institution aus einem Widening-Land und mindestens zwei führende Forschungseinrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern umfassen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, können nur Einrichtungen in den Widening-Ländern das Projekt koordinieren. Außerdem müssen mindestens 70 Prozent des Budgets für Forschungstätigkeiten der koordinierenden Einrichtung zugewiesen werden. Um die Zusammenarbeit zu fördern werden zum Beispiel Personalaustausch, Expertenbesuche, Schulungen, Workshops, die Teilnahme an Konferenzen, die Organisation gemeinsamer Aktivitäten (etwa summer schools), Informationsweitergabe und allgemein Aktivitäten aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Die Förderung des Twinning-Projekts läuft bis zu drei Jahre bei einer Fördersumme von 0,8 bis 1,5 Millionen € pro Projekt. Deadline für die Einreichung von Anträgen ist der 28. September 2023.