Forschungsverbund für die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms
Deadline: 14. Mai 2024
Jüngste Studienergebnisse zeigen erneut: Das Kompetenzniveau von Schülerinnen und Schülern in Mathematik und Deutsch sinkt. Zugleich hängt der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft ab. Die Bundesregierung hat sich deshalb das Ziel gesetzt, eine Trendwende in der Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern zu bewirken und die individuellen Bildungschancen spürbar zu verbessern. Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode ist hierfür das Startchancen-Programm als prioritäre Maßnahme verankert. Das Programm soll dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so zu verbessern, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Potentiale frei entfalten können und Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt wird. Dies umfasst auch einen Beitrag zur Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.
Das BMBF beabsichtigt, einen Forschungsverbund zur wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms zu fördern. Der Forschungsverbund soll, unter Berücksichtigung der verschiedenen Schulstufen im Programm (Primar- und Sekundarbereich und berufliche Schulen), die Wirksamkeit des Programms in seinen einzelnen Bestandteilen und Zieldimensionen durch wissenschaftliche Arbeit unterstützen sowie Erkenntnisse zur Entkoppelung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft gewinnen und bereitstellen.
Demgemäß sind die nachfolgenden Arbeitsschwerpunkte für die wissenschaftliche Begleitung maßgeblich:
- Arbeitsschwerpunkt 1: Operative Vorbereitung der wissenschaftlichen Begleitung (Initiationsphase)
- Arbeitsschwerpunkt 2: Bereitstellung von Instrumenten und Materialien
- Arbeitsschwerpunkt 3: Unterstützung der Schulnetzwerkarbeit der Länder
- Arbeitsschwerpunkt 4: Unterstützung von Professionalisierung und Qualifizierung im Programm
- Arbeitsschwerpunkt 5: Unterstützung der Programm-Governance
- Arbeitsschwerpunkt 6: Wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn
- Arbeitsschwerpunkt 7: Programmübergreifender Transfer und Öffentlichkeitsarbeit
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.