Forschungspreis der Fürst Donnersmarck-Stiftung
Deadline: 30. Juni 2024
Am 8. Mai 1916 – mitten im Ersten Weltkrieg – beschloss Guido Graf Henckel Fürst von Donnersmarck, „in der Gartenstadt Frohnau eine nach der Allerhöchsten Entschließung Seiner Majestät des Kaisers und Königs dort zu errichtende größere Kur- und Heilanstalt für die verwundeten und erkrankten Krieger und eine Forschungsstätte für die wissenschaftliche Verarbeitung und therapeutische Verwertung der im jetzigen Kriege gesammelten ärztlichen Erfahrungen in das Leben zu rufen.“
Heute betreibt die Stiftung verschiedene Einrichtungen zur Rehabilitation und Förderung von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, insbesondere von Menschen mit neurologischen Einschränkungen. Darüber hinaus setzt sie sich für Forschungsarbeiten in der Neurorehabilitation und der Teilhabeforschung ein. Anlässlich ihres 90-jährigen Bestehens im Jahr 2006 hat die Stiftung einen Forschungspreis auf dem Gebiet der Neurorehabilitation ins Leben gerufen, der im Dreijahresrhythmus im Jahr 2024 zum siebten Mal verliehen wird.
Das Kuratorium der Fürst Donnersmarck-Stiftung zu Berlin vergibt im Rahmen der Stiftungssatzung einen Forschungspreis zur Neurorehabilitation. Der Preis ist mit 30.000 Euro dotiert. Er kann geteilt werden. Zusätzlich werden bis zu fünf Förderpreise von jeweils 3.000 Euro vergeben.