Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
Deadline: 15. Mai 2024
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an der Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips), welche neben den bisher in der Partnerschaft Key Digital Technologies (KDT JU) geförderten industriegetriebenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten die Initiative „Chips für Europa“ umsetzt. Die Europäische Union verfolgt damit im Rahmen des EU Chips Acts die Ziele, den Weltmarktanteil der europäischen Mikroelektronik erheblich zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Union entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette zu stärken. Dafür sollen im GU Chips Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte unterstützt und gefördert werden. Dies soll erreicht werden durch den Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten über internationale Verbünde von Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft entlang der Wertschöpfungskette.
Gegenstand der Förderung:
- industriegetriebene, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten;
- Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit hoher Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten;
- Vorhaben zum Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung.
Auf Grundlage des jeweilig geltenden Arbeitsplans (Work Programme) des GU Chips und der strategischen Forschungsagenda (ECS Strategic Research and Innovation Agenda (ECS-SRIA); alle Dokumente erhältlich über www.chips-ju.europa.eu) fördert das BMBF Vorhaben zu allen Themen, die in der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Call for Proposals) des GU Chips geöffnet sind, soweit darin in den nationalen Zuwendungsvoraussetzungen (Country-specific eligibility rules) für Deutschland nichts anderes festgehalten ist.
Das Antragsverfahren des BMBF ist in jedem Fall zweistufig.
Weitere Informationen finden Sie hier und hier.