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Förderkalender

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Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ im Rahmen der Programme „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ und „Photonik Forschung Deutschland“

Freitag 31. Dezember 2021

Deadline: 31. Dezember 2021

Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Start-ups in Einzelvorhaben oder in Verbundprojekten mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Für die Teilnahme am Hauptmodul muss ein technologischer Proof-of-Principle erbracht sein. Dieser kann optional im vorausgehenden Pilotmodul erfolgen.

Das optionale Pilotmodul erlaubt es, wissenschaftlich-technische Fragestellungen in den Quantentechnologien und der Photonik vor einer Ausgründung im Labormaßstab zu bearbeiten. Die entsprechenden Arbeiten werden im Rahmen von Einzelvorhaben an einer Forschungseinrichtung gefördert. Konzeptionelle Planungen für den Übergang zu den marktorientierteren, jedoch vorwettbewerblichen Tätigkeiten im Hauptmodul sind vor Beginn des Pilotmoduls erforderlich.

Vorgesehen ist die Förderung von Start-ups oder ein Verbund aus Start-ups und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Abhängig vom konkreten technologischen Ansatz kann dabei ein Systemintegrator oder ein potenzieller Anwender in angemessener Weise in den Verbund eingebunden werden. Die konkrete Ausarbeitung der Geschäftstätigkeit und die Gründung des Start-ups muss vor dem Beginn des Hauptmoduls erfolgt sein. Letzteres kann zum Beispiel im Rahmen einer EXIST-Förderung während oder nach dem Pilotmodul geschehen.

Gefördert werden vorwettbewerbliche Vorhaben im Bereich Quantentechnologien und Photonik. Unabhängig vom konkreten Themenfeld ist zwingend erforderlich, dass der überwiegende Teil der später angestrebten Verwertung durch das beteiligte Start-up erfolgt.

Antragsberechtigt für das Pilotmodul sind ausschließlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind.

Antragsberechtigt für das Hauptmodul sind Start-ups sowie, im Verbund mit diesen, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Dauer des Pilotmoduls beträgt bis zu 18 Monate und es wird eine maximale Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro gewährt. Die Dauer des Hauptmoduls beträgt in der Regel drei Jahre. Die Verteilung der Fördermittel ergibt sich über den zwingend erforderlichen Finanzbedarf sowie die Innovationshöhe der jeweiligen Teilvorhaben. Es wird darüber hinaus erwartet, dass mindestens 40 % der beantragten Gesamtfördermittel (inklusive gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) dem Teilvorhaben des Start-ups zuzuordnen sind.

Weitere Informationen

Förderkalender

Illustration: Kalenderblatt mit Einträgen zur Forschungsförderung