Richtlinie zur Förderung eines Projekts zum Thema „Geistes- und Sozialwissenschaften: Forschung, Vernetzung, Perspektiven“
Deadline: 30. November 2020
Die Geistes-, und Sozialwissenschaften nehmen eine Schlüsselrolle für das Verständnis unserer Vergangenheit und Gegenwart sowie für eine nachhaltige Gestaltung unserer Zukunft ein: Sie reflektieren gesellschaftliche Entwicklungen und Systeme, erarbeiten Orientierungs- und Handlungswissen über die Gesellschaft und schaffen damit wichtige Grundlagen für Entscheidungen zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Ziel der Bekanntmachung ist es, „globales Wissen“ in unterschiedlichen politischen, sozialen und ökonomischen Gesellschaften im Kontext der Geistes- und Sozialwissenschaften zu erzeugen. Das Vorhaben soll dazu:
- in der Hauptsache Grundlagenforschung in der Wissenschaftsforschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften durchführen,
- darüber hinaus Wissen zu wissenschaftlichen und strukturellen Bedingungen der Geistes- und Sozialwissenschaften – national wie international – erfassen, in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen und in die Beratung zu Prozessen und Vorschlägen im Kontext der BMBF-Förderung in den Geistes- und Sozialwissenschaften einspeisen sowie
- die Vernetzung ausgewählter Förderlinien des BMBF befördern.
Gefördert wird im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Einzelprojekt oder ein Verbundprojekt aus maximal drei Teilprojekten. Verbundprojekte setzen sich aus Forschungsteams verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen/Hochschulen bzw. Organisationen mit Bezug zur geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung zusammen. Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren ist offen und kompetitiv sowie einstufig angelegt.