Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung II
Deadline: 23. Juli 2021
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zu KI-basierten Sicherheitslösungen mindestens eine der drei Säulen des Sicherheitsforschungsprogramms („Schutz und Rettung von Menschen“, „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus“) adressieren. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen, Bedarfe der BOS sowie der Betreiber kritischer Infrastrukturen („Anwender“) sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.
Bei den in den Vorhaben zu entwickelnden KI-basierten Sicherheitslösungen sollen kognitive Leistungen des Menschen in konkreten Anwendungen unterstützt werden. Innovative Maschine Learning- und weitere KI-Methoden sollen im Bereich der zivilen Sicherheit und dort vor allem bei den Anwendern breiter zum Einsatz kommen, damit diese neue datengetriebene Anwendungen realisieren können. Gleichzeitig soll gezielt entsprechendes Know-how bei den Anwendern aufgebaut und die KI-Kompetenz von Mitarbeitern verstärkt werden. Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen sich aus intelligenten Ansätzen ergeben, bei denen die einzusetzende KI zu einem deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren führt (z. B. intelligente Assistenzsysteme, innovative oder leistungsstärkere Analysewerkzeuge). Die Fähigkeit zur Selbstoptimierung bzw. das Anlernen der Sicherheitslösung durch den Anwender muss ein integraler Bestandteil des Lösungsansatzes sein.
Beispiele für mögliche Forschungsfelder sind:
- Risikomanagement
- Auswertung von Massendaten
- Entscheidungsunterstützung
- Qualifizierung von Anwendern
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
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