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Arbeitsrecht

Darf ich während des Studiums arbeiten?

Im Allgemeinen gilt für Studierende aus EU-Ländern, dass sie eine Erwärbstätigkeit bis zur 20 Stunden pro Woche während des Semesters und Vollzeit in den Semesterferien, nachgehen können.

Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gibt es weitere spezifische Bestimmungen, die Sie unbedingt beachten müssen!


Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Diese bekommen im Normalfall eine beschränkte Erlaubnis zum Arbeiten nebem dem Studium. Die erlaubte Nebenbeschäftigung kann 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr ausgeübt werden (neue Regelung ab 1. März 2024). Dies wird in ihrem Aufenthaltstitel eingetragen.

Diese Arbeitstage dürfen während des Semesters und während der Semesterferien geleistet werden. Als Arbeitstage werden jedoch nur ganze Tage oder halbe Tage gerechnet. Wenn Sie halbtags arbeiten, gilt die reguläre Arbeitszeit eines 8-Stundentags als Grundlage, d.h. eine Halbtagsbeschäftigung umfasst in der Regel 4 Stunden.

Vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen Sie unbedingt überprüfen, ob Ihr Aufenthaltstitel diese beabsichtigte Erwerbstätigkeit auch ausdrücklich erlaubt. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Ausübung einer Beschäftigung bei der Ausländerbehörde stellen.

Deutschkursteilnehmer:innen aus Nicht-EU-Ländern

Studierende im studienvorbereitenden Maßnahmen, z.B.studienvorbereitende Deutschkurse, dürfen wie Fachstudierende 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten, auch während der Vorlesungszeit (neue Regelung ab 1. März 2024).


Hilfreiche Informationen und weiterführende Links


  1. UR International Office

Wege nach Regensburg

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Grafik: Wege nach Regensburg

                                      

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