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Finanzierung

Wie finanziere ich mein Studium?

Ihr Studium können Sie (teilweise) finanzieren durch:

  • Eigene Ersparnisse
  • Finanzierung durch die Eltern
  • Bürgschaften
  • Eigene Erwerbstätigkeit (siehe Arbeitsrecht)
  • Studienförderungen

Sie müssen sich bereits in der Vorbereitungsphase Gedanken darüber machen, welche Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Studienbewerber/innen aus Nicht-EU-Ländern müssen sogar vor Einreise bereits über die Finanzierung bei der Botschaft Auskunft geben.


Studienförderungen

Die deutschen Hochschulen vergeben keine Stipendien. Es gibt nur außeruniversitäre Institutionen, die Stipendienprogramme anbieten.

Folgende Informationen werden Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Stipendienprogramm sicher helfen:


Wichtige Hinweise

Die Förderung eines Vollstudiums - also vom 1. Semester bis zum Studienabschluss - ist in den wenigsten Fällen möglich.

Teilweise werden Stipendien von deutschen Stipendienorganisationen in den Heimatländern der Bewerber/innen ausgeschrieben und vergeben. Informationen dazu erhalten Sie bei der deutschen Botschaft und deutschen Kulturinstituten im Heimatland, wie z.B. bei den Goethe-Instituten oder Außenstellen des DAAD.

Einige Stiftungen nehmen auch bereits in Deutschland studierende Ausländer auf, normalerweise können sich aber nur fortgeschrittene Studierende, in manchen Fällen auch nur Graduierte, um ein Stipendium bewerben.


Stipendiendatenbanken

Informationen zu den Fördermöglichkeiten für internationale Studierende und Graduierte sowie zu Angeboten ausgewählter Förderorganisationen: 

Stipendiendatenbank des DAAD für internationale Studierende

Informationen zur Studienfinanzierung in Freistaat Bayern

Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


Deutschlandstipendium

Mit dem nationalen Stipendienprogramm „Deutschlandstipendium“  hat die Bundesregierung ein neues Förderinstrument für Studierende entwickelt.

Das Programm wird zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert, die andere Hälfte wird von einem privaten Spenderanteil getragen. Die Stipendien betragen € 300 pro Monat und werden für mindestens ein Jahr vergeben.

Die Stipendien werden an besonders leistungswillige und leistungsfähige Studierende vergeben, die herausragende Leistungen erbringen bzw. deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.

Die Universität Regensburg vergibt Deutschlandstipendien an begabte Studierende. Die Vergabe erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester.

zur Ausschreibung und zur Bewerbung der UR


BAYHOST - Jahresstipendium

Für Hochschulabsolventen aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien , der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn

Fundiertes Spezialwissen, die Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten und internationale Erfahrung sind wesentliche Anforderungen, die an Akademiker in Europa heute gestellt werden. Ein Postgraduiertenstudium im Ausland kann die im Erststudium erworbenen Qualifikationen ergänzen und vertiefen sowie einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Weiterentwicklung leisten. Auf dieser Basis können Hochschulabsolventen den Herausforderungen in beruflicher Praxis, wissenschaftlicher Forschung und Lehre besser begegnen. Sie haben sich für ein Postgraduiertenstudium in Bayern entschieden? Der Freistaat Bayern vergibt in jedem Studienjahr Jahresstipendien für Hochschulabsolventen aus dem östlichen Europa. Gefördert werden Aufbaustudiengänge und Dissertationen.

Bewerbungsfrist ist der 1. Dezember!

Hinweise und Informationen zum Programm und Bewerbungsunterlagen


BayBIDS Stipendium für Absolventen Deutscher Schulen

Motivationsstipendium der Bayerischen BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen

BayBIDS vergibt Jahresstipendien an Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen, die ein Studium in Bayern aufnehmen. Den Stipendiaten wird damit der Einstieg in ihr Studium erleichtert, gleichzeitig fungieren sie als Mentoren für interessierte Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen.

Informationen zur Stipendienbewerbung bei BayBIDS


BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Eine Förderung nach dem BAföG ist normalerweise deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Ausländische Studierende können nur in wenigen Sonderfällen BAföG beantragen, z.B. dann,

  • wenn Sie Asylberechtigter oder aufgenommener Flüchtling sind;
  • wenn ein Elternteil Deutscher ist;
  • wenn ein Ehegatte Deutscher ist;
  • wenn Sie vor Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren;
  • wenn ein Elternteil in den 6 Jahren vor Beginn Ihres Studiums mindestens 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig war,
  • wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland haben.

Über die BAföG-Förderung können Sie sich im Studentenwerk informieren


Studienbeihilfe des International Office

Studienbeihilfe für finanziell bedürftige internationale Studierende der Universität Regensburg

Voraussetzungen:

  • Nationalität eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates und Nicht-Industrielandes!
  • Bachelor-/Staatsexamensstudiengänge: Sie müssen bereits mindestens 2 Fachsemester in Regensburg absolviert haben.
  • Masterstudiengänge: Sie müssen bereits mindestens 1 Fachsemester in Regensburg absolviert haben.

Die Mittel sind nur für „würdige und bedürftige" Studierende bestimmt. Die Würdigkeit ist durch Zeugnisse (z. B. über Zwischenprüfung) und eine Auflistung aller bisher im Studium erbrachten Leistungsnachweise (Scheine/ FlexNow-Ausdruck) zu belegen.

Die Bedürftigkeit eines/r Studierenden liegt dann vor, wenn der Antragsteller über keine eigenen Geldmittel verfügt und weder von Verwandten noch vom Ehepartner, noch von einer Stipendienorganisation oder einer anderen Stelle eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhält.

Der Antrag wird nur dann bearbeitet, wenn er vollständig ist, d. h. wenn alle Fragen beantwortet und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto (bei Erstantrag)
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Kopie des Reisepasses)
  • Kopie der erworbenen Zeugnisse
  • Scheineliste/ FlexNow-Ausdruck
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, für das die Beihilfe beantragt wird
  • Gutachten eines Dozenten des Studienhauptfaches
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Wichtig:

Studienbeihilfen können nicht an Gaststudierende (z. B. Besucher von Deutschkursen) oder an Studienanfänger vergeben werden.

Bewerbungsschluss ist in der Regel am Freitag der ersten Vorlesungswoche für das laufende Semester. Der Termin wird immer per Aushang im International Office bekannt gegeben.

Informationen, Antragsformular, genaue Termine im International Office, Zi. 0.15 (9.30 - 11.30 Uhr)



  1. UR International Office

Wege nach Regensburg

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Grafik: Wege nach Regensburg

                                      

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