Ob Sie als Austauschstudierender ein Visum (nationales Visum) für Ihren Aufenthalt in Regensburg benötigen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland.
Studierende aus EU - Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Austauschstudierende mit Staatsangehörigkeit von Ländern der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Personen aus diesen Ländern genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und benötigen keinen Aufenthaltstitel und auch keine Arbeitsgenehmigung.
Nach Anreise müssen Sie sich jedoch innerhalb von 90 Tagen bei der Meldebehörde in Regensburg anmelden. Das International Office informiert Sie bei Anreise über die notwendigen Formalitäten.
Einreise ohne Visum - weitere Länder
Studierende mit Staatsangehörigkeit der nachfolgenden Länder benötigen ebenfalls kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie müssen jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der Abteilung Ausländerangelegenheiten der Stadt Regensburg beantragen. Das International Office informiert Sie nach Anreise über die notwendigen Formalitäten.
- Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, USA, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Einreise nur mit Visum
Austauschstudierende, die nicht unter die auf der linken Seite genannten Ausnahmen fallen, müssen bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ein ein Visum für die Einreise beantragen. Beantragen Sie Ihr Visum bitte frühzeitig, sobald Sie den Zulassungsbescheid für das Studium an der Universität Regensburg erhalten haben. Es kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern bis Sie das Visum erhalten.
Beachten Sie bitte bei Beantragung Ihres Visums unbedingt auch unsere Semesterdaten und offiziellen Anreisetage.
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, nicht im Nachhinein in ein nationales Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Thema Sperrkonto:
Austauschstudierende, die ein Visum benötigen, müssen in der Regel mit Hilfe eines Sperrkontos nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für den Austauschaufenthalt in Deutschland abzudecken (derzeit 992€ pro Monat).
Drittstaatsangehörige mit EU- Aufenthaltstitel – REST Richtlinie (EU) 2016/801
Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU-Staat einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erhalten haben, der den gesamten Aufenthaltszeitraum des Austauschstudiums in Regensburg abdeckt, fallen unter die sogenannte REST-Richtlinie (EU) 2016/801 und müssen keinen deutschen Aufenthaltstitel beantragen.
Jedoch muss das International Office der Universität Regensburg Ihren geplanten Austauschaufenthalt mindestens 30 Tage vor Einreise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge melden. Hierzu benötigt das International Office folgende Unterlagen:
- Scan des EU-Aufenthaltstitels zu Studienzwecken
- Scan des Reisepasses
- Scan des Zulassungsbescheides für das Stuzdium in Regensburg
- Nachweis über die Teilnahme an einem Austauschprogramm / multilateralen Programm
- gültiger und ausreichender Krankenversicherungsschutz (z.B. EHIC)
- Finanzierungsnachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts (derzeit 992€ pro Monat)
Weitere Informationen zu REST Richtlinie (EU) 2016/801 finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (externer Link, öffnet neues Fenster).
Europäische Union - Ein- und Ausreise
© GregMonati, Pixabay Ab Oktober 2025 wird schrittweise ein neues Ein- und Ausreisesystem (EES) für Kurzzeitaufenthalte bis zu 90 Tagen eingeführt. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Union:
Entry / Exit System (EES) (externer Link, öffnet neues Fenster)
ETIAS - European Travel Information and Authorisation System
Ende des Jahres 2026 wird die Europäische Union eine elektronische Reisegenehmigung, ETIAS, einführen. Die Reisegenehmigung muss von Staatsangehörigen beantragt werden, die visumsfrei für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in die EU einreisen können. Weitere Informationen zu ETIAS finden Sie auf den Seiten der Europäischen Union: