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UR für Alle!

Antidiskriminierung

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Chancengleichheit und Diversity

Chancengleichheit und Diversity

Informationen rund um die Themen Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Diversity, Familienangelegenheiten und die Frauenbeauftragten der UR finden Sie auf den Webseiten der Koordinationsstelle Chancengleichheit un der Antidiskriminierungsstelle.

Ombudsleute (externer Link, öffnet neues Fenster)

Falls Sie auf Probleme stoßen, die mit der Abwicklung des Studienprogramms oder anderen Aspekten Ihres Aufenthalts zu tun haben und nicht vom International Office gelöst werden können, können Sie sich an die entsprechende Ombudsperson Ihrer Fakultät wenden. Ombudsleute sind die Internationalisierungsbeauftragten der Fakultäten.

Antidiskriminierung

An der Universität Regensburg wird Diversität wertgeschätzt. Die Universität Regensburg ist den Prinzipien der Antidiskriminierung, wie sie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 festgelegt sind, verpflichtet. "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

Auf dem Campus gibt es viele Stellen und Einrichtungen, die garantieren, dass die UR ein Ort der Teilhabe, der Chancengleichheit und Wertschätzung von Unterschieden bleibt und Diskriminierung keine Chance hat.


Studieren mit Beeinträchtigung

Hilfsmöglichkeiten

Mögliche Hilfestellungen sind z.B.:

  • Prüfungszeitverlängerung
  • Unterkunft in einem speziell ausgestatteten Wohnheim
  • EDV-Sonderausstattung für Studierende mit Hör- und Sehbehinderungen
  • etc.
Austauschstudierende

Wenn Sie besondere Hilfsmittel, Unterbringung oder Prüfungsbedingen benötigen, sollten Sie sich so bald wie möglich mit Frau Betzner im International Office in Verbindung setzen, damit alles rechtzeitig organisiert werden kann.

Wichtig: Bitte schicken Sie uns so bald wie möglich ein offizielles Schreiben der Heimatuniversität mit der Bestätigung, welche Hilfestellungen Ihnen an der Heimatuniversität bereits genehmigt sind.

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