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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Alle Studierende benötigen für die Einschreibung und den Aufenthalt ausreichende Krankenversicherungsschutz, sonst kann die Einschreibung nicht abgeschlossen werden.

Allgemeine Infos Krankenversicherung

Unbedingt zuerst lesen!

Informationen zu den Krankenkassen und zu den Sozialversicherungabkommen mit EU Staaten sowie mit anderen Ländern.


Krankenversicherung für die Einschreibung

Die Studierendenkanzlei verlangt für die Einschreibung einen Nachweis einer Krankenversicherung ausschließlich in elektronischer Form. 

Die Übermittlung des Krankenversicherungsnachweises beantragen Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Wenden Sie sich dazu an die diejenige gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zum Studienbeginn versichert sind oder sein werden. 

Falls Sie eine private stundentische Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie trotzdem die elektronische Mitteilung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. 

Die Vorlage von Papierbescheinigungen (Versicherungskarte, Mitgliedsbescheinigung usw.) ist seit 01.01.2022 nicht mehr ausreichend!

Infoblatt Ansprechpartner Krankenversicherung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Versicherung für die Teilnahme am Deutschkurs

Teilnehmende am Deutschkurs müssen eventuell spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu von Frau Wunderlich im international Office beraten.

Kontakte -International Office


Private Krankenversicherung

Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausländerbehörde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von Frau Wunderlich im International Office.

Kontakte - International Office

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