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Schritte zur Anerkennung nach Rückkehr

Digitalisiertes Anerkennungsverfahren

Zum Sommersemester 2026 wird das Anerkennungsverfahren von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines studienbezogenen Auslandsaufenthalts erworben wurden, digitalisiert. Die Beantragung der Anerkennung erfolgt künftig digital über das LUCOM-System.
Wurde bereits im Vorfeld die Anerkennungsfähigkeit des Studienprogramms von den Modulverantwortlichen im Lucom-Kursplanungsformular bestätigt (und das Erasmus+ Learning Agreement vom zuständigen Koordinator bzw. Koordinatorin unterschrieben), müssen die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel nicht mehr gesondert überprüft werden. 

Übergangsphase im April 

Wenn Sie den Anerkennungsprozess bereits über das bisherige Papierverfahren begonnen und einen Papierantrag (inkl. aller notwendiger Unterlagen) in dem für Sie zuständigen Prüfungssekretariat eingereicht haben, wird der Prozess auf diesem Wege auch abgeschlossen. Sie müssen keinen zusätzlichen Lucom-Antrag erstellen, wenn Sie bereits einen Papierantrag erstellt haben. Ihr Antrag wird regulär bearbeitet.

Papieranträge können noch bis Ende April 2026 in den Prüfungssekretariaten eingereicht werden. Ab 1. Mai 2026 muss die Antragstellung digital erfolgen. Sie können auch jetzt bereits in Lucom Ihren Anerkennungsantrag vorbereiten und absenden. Die Bearbeitung in den Prüfungssekretariaten erfolgt ab 1. Mai 2026.

Foto: UR/Julia Dragan

Das Anerkennungsverfahren über LUCOM

Die Inhalte des Lucom-Anerkennungsantrags werden aus den bereits vorhandenen Lucom-Kursplanungsformularen generiert. D.h. Sie müssen und können im Antrag keine neuen Komponenten anlegen, sondern lediglich die Angaben zum Aufenthalt ergänzen, die anzuerkennenden Komponenten auswählen, das Transcript of Records (und ggf. weitere Unterlagen) hochladen und den Antrag direkt im System an das Prüfungsamt versenden. 
Das Prüfungsamt prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und formale Korrektheit und fordert ggf. Dokumente nach. Nachdem der Antrag bearbeitet und der Vorgang abgeschlossen wurde, trägt das Prüfungssekretariat die anerkannten Leistungen in das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow ein.

Wichtig VOR Antragstellung

  1. Es ist unbedingt erforderlich, dass Ihre Kursplanungsformulare aktuell sind und ggf. noch notwendige Genehmigungen eingeholt werden. Die Anerkennungsfähigkeit aller anzuerkennenden Komponenten muss vorab im Lucom-Kursplanungsformular von den zuständigen Modulverantwortlichen bzw. Fachvertretungen genehmigt worden sein. Es dürfen nur diejenigen genehmigten Komponenten auf ‘besucht’ stehen, die tatsächlich anerkannt werden sollen.
  2. Die Gasthochschule stellt Ihnen nach Abschluss Ihrer Kurse ein Transcript of Records (Zeugnis mit Noten) aus. Dies erfolgt häufig erst nach Ihrer Abreise. Sie können den Antrag auf Anerkennung erst stellen, wenn Ihnen das Transcript vorliegt.
  3. Es wird nur ein Anerkennungsantrag pro Aufenthalt erstellt. Sorgen Sie dafür, dass alle Komponenten, die Sie sich anerkennen lassen möchten, korrekt im Kursplanungsformular (KPF) angelegt und von der zuständigen Person genehmigt wurden.
  4. Achten Sie darauf, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht (mehr) beurlaubt sind. I.d.R. wird der Anerkennungsantrag im Folgesemester nach Rückkehr gestellt, wenn Sie nicht mehr beurlaubt sind.
    Wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthalts nicht beurlauben ließen, können Sie den Antrag auch in dem Semester stellen, in dem Sie unterwegs waren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Unten finden Sie eine ausführliche Schritt-für-Schritt Beschreibung, wie Sie vorgehen müssen, um das KPF zu aktualisieren und den Anerkennungsantrag zu stellen. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch! 


FAQ

Wie und von wem werden die Noten umgerechnet?

Die Notenumrechnung nimmt das Prüfungsamt vor. Das Prüfungsamt kann die Anerkennungsunterlagen an den Prüfungsausschuss weiterleiten, der die Anerkennung ausspricht.

zur Umrechnungstabelle

Kontakt für Verfahrensfragen

Viktoria Schäfer

Übergreifende Projekte

Foto: UR/Elias Wiedemann
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