Abreiseformalitäten zum Studienende
Sie verlassen Regensburg oder Deutschland?
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über wichtige Formalitäten, die Sie unbedingt vor der Abreise erledigen sollten.
Abreiseformalitäten
Abmeldung des Wohnsitzes bei der Stadt Regensburg
Wenige Tage vor Ihrer Abreise aus Regensburg müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Stadt Regensburg abmelden.
Das Formular “Abmeldung der Wohnung” finden Sie im Formularcenter der Stadt Regensburg im Abschnitt Meldeangelegenheiten (externer Link, öffnet neues Fenster).
Bitte gehen Sie persönlich zum Bürgerbüro Stadtmitte (für EU-Bürger/innen) oder zur Ausländerbehörde (für Nicht-EU-Bürger/innen), um Ihre Adresse abzumelden und eine Abmeldebestätigung zu erhalten.
Abmeldung beim Rundfunkbeitrag
Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag sollte erst nach Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Stadt Regensburg erfolgen, da Sie die Abmeldebestätigung der Stadt als Nachweis in das Online-Abmeldeformular hochladen müssen. Stellen Sie bitte unbedingt sicher, dass Sie vor Abreise alle ausstehenden Zahlungen beglichen haben.
Im nachfolgenden Video-Tutorial erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich online auf der Website des Rundfunkbeitragsservice abmelden können, wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen:
Video-Tutorial zur Abmeldung vom Rundfunkbeitrag (externer Link, öffnet neues Fenster)
Auflösen des deutschen Bankkontos
Sollten Sie in Regensburg ein Konto bei einer lokalen Bank eröffnet haben, müssen Sie das Konto vor Abreise bei einem persönlichen Termin in einer der Bankfilialen schließen. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Konto nicht im Minus ist und Sie alle ausstehenden Zahlungen beglichen haben.
Konten bei Online-Banken können in der Regel auch vom Ausland aus online oder per Email geschlossen werden, bitte prüfen Sie aber auch hier die Bedingungen bei Ihrer Bank.
Abreiseformalitäten
Kündigung der Krankenkassenmitgliedschaft
Wenn Sie in Deutschland eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie diese rechtzeitig vor Abreise (in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Abreise) kündigen. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Versicherung und beachten Sie die Informationen und Fristen in Ihrem Versicherungsvertrag. Oft wird für die Kündigung ein Antrag auf Exmatrikulation verlangt.
Sollten Sie mit einer EHIC aus Ihrem Heimatland nach Deutschland gekommen sein, und in Deutschland keine separate Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie keine Mitgliedschaft kündigen.
Abholung Ihres Zeugnisses
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise beim zuständigen Prüfungsamt, ob Ihr Abschlusszeugnis auch postalisch ins Ausland zugestellt werden kann, oder nur an deutsche Adressen verschickt wird/ persönlich abzuholen ist.
Außerdem müssen Sie die Ausländerbehörde nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses innerhalb von zwei Wochen über Ihr Studienende informieren, besonders wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium (§16b) besitzen.
Kündigung des Deutschlandtickets
Sollten Sie das Deutschlandticket für Studierende abonniert haben, vergessen Sie bitte nicht, es zum 10. des jeweiligen Abreisemonats Monats zu kündigen. Stellen Sie bitte auch sicher, dass Sie alle Zahlungen für das Deutschlandticket beglichen haben.
Sie haben ein Doppeldiplomprogramm absolviert?
Wenn Sie ein Doppeldiplomprogramm abschließen, also einen Abschluss von zwei Universitäten erhalten, gibt es womöglich weitere Punkte, die Sie beachten müssen. Dazu zählt unter anderem:
- Transcript of Records: Bitte laden Sie sich in FlexNow selbstständig eine Leistungsübersicht herunter, diese ist Ihr Transcript of Records.
- Abreisebestätigung: Oft verlangt Ihre Heimatuniversität, besonders wenn SIE RASMUS+ Förderung erhalten, eine Bestätigung Ihres Abreisedatums.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Studiengangskoordinator und fragen Sie nach, welche Formalitäten Sie beachten müssen.
Sie bleiben in Regensburg oder Deutschland?
In diesem Fall müssen Sie die Ausländerbehörde über Ihr Studienende informieren. Sollten Sie noch keine Arbeit gefunden haben, und für die Jobsuche in Regensburg oder Deutschland bleiben wollen, können Sie einen Wechsel der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche (für eine Dauer von 12-18 Monaten) beantragen. Bitte machen Sie dies, bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis für das Studium abläuft, und informieren Sie die Ausländerbehörde nach Zeugniserhalt umgehend über das abgeschlossene Studium.
Bleiben Sie in Ihrer aktuellen Wohnung, müssen Sie Ihren Wohnsitz nicht abmelden. Sollten Sie innerhalb Regensburgs oder Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Behörde ummelden.
Formularcenter der Stadt Regensburg (für Umzug in Regensburg) (externer Link, öffnet neues Fenster)
In diesem Fall müssen Sie sich auch nicht vom Rundfunkbeitrag abmelden.