Gesundheitssystem
Gesundheitssystem
In Deutschland gilt das Hausarztprinzip. Das bedeutet, dass man bei Beschwerden immer als Erstes denselben Arzt/ dieselbe Ärztin für Allgemeinmedizin aufsucht. Wenn es erforderlich sein sollte, wird Sie Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin an einen Spezialisten/ eine Spezialistin weiterleiten. Dieses Prinzip nennt sich "Überweisung". Ohne eine solche Überweisung kann es passieren, dass die Krankenkasse für die Behandlung nicht aufkommt. Eine Ausnahme sind Frauenärztinnen / Frauenärzte, welche Sie ohne Überweisung aufsuchen können.
Im Notfall
Im Notfall
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zum Arzt zu gehen und sofort medizinische Versorgung benötigen, rufen Sie den Notdienst: Tel. 112.
Wo finden Sie einen Arzt / eine Ärztin?
Sollten Sie im Akutfall bei Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin niemanden erreichen oder die Beschwerden am Wochenende auftreten, können Sie auch den "ärztlichen Bereitschaftsdienst" anrufen: Tel. 116 117.
Für akute Zahnbeschwerden an Wochenenden können Sie den zahnärztlichen Notdienst des Universitätsklinikums kontaktieren. Tel. 0941 944 0.
Was müssen Sie mitbringen?
- Studierende und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler, die über ein Sozialversicherungsabkommen versichert sind, müssen ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitnehmen (diese Karte bekommen Sie von der Krankenversicherung in Ihrem Heimatland, bei der Sie versichert sind).
- Studierende und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler, die sich in Deutschland gesetzlich versichert haben, müssen die Krankenversicherungskarte, die sie von Ihrer Versicherung bekommen haben, mitnehmen.
- Studierende und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler, die privat versichert sind, müssen einen entsprechenden Nachweis über ihre Versicherung mitbringen.
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