Erkundigen Sie sich bitte auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (externer Link, öffnet neues Fenster), ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen. Sollten Sie visumspflichtig sein, beantragen Sie das Visum rechtzeitig vor Antritt Ihres Praktikums (in der Regel mehrere Monate im Vorfeld).
Studierende, die visumsfrei einreisen dürfen, müssen unter Umständen nach Anreise einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen.
Praktikantinnen und Praktikanten sind verpflichtet innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro der Stadt Regensburg bzw. bei der Abteilung Ausländerangelegenheiten anzumelden.
Genehmigung von Praktika durch die Bundesagentur für Arbeit:
Praktikanten mit Nicht-EU-Nationalität benötigen unter Umständen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, um das Praktikum absolvieren zu dürfen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit (externer Link, öffnet neues Fenster). Die Genehmigung muss durch den Praktikumsbetreuer oder die Praktikumsbetreuerin beantragt werden.