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Checkliste für gastgebende Lehrstühle

Was muss ich vor und bei dem Ankunft meines Gastes beachten?

Checkliste für gastgebende Lehrstühle

Checkliste für gastgebende Lehrstühle

Eine Hand macht einen Hefteintrag. In den handschriftlichen Notizen sind zwei Stellen mit orangem Textmarker hervorgehoben. Foto: UR/Julia Dragan

Was muss ich vor und bei dem Ankunft meines Gastes beachten?

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

Checkliste mit Gesamtüberblick für gastgebende Lehrstühle , PDF, 191,4 KB (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Ein Gesamtüberblick wichtiger Punkte vor und bei dem Ankunft Ihres Gastes steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Checkliste für gastgebende Lehrstühle

Vor Anreise

1. Kontaktieren Sie das Welcome Center

Kontaktieren Sie das Welcome Center und melden Sie Ihren neuen Gast/Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin an, um uns den individuellen Bedarf mitzuteilen (Unterkunft, Kinderbetreuung, etc.).

Schreiben Sie an: info.welcome-center​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

2. Bei Bedarf Einladungsschreiben und/oder Aufnahmevereinbarung für den Visumsantrag , PDF, 106,7 KB (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Falls Ihr Gast für den Aufenthalt ein Visum beantragen muss, benötigt er/sie in der Regel ein Einladungsschreiben und/oder eine Aufnahmevereinbarung. 

Klicken Sie hier um die Aufnahmevereinbarung herunterladen.

Das Einladungsschreiben sollte auf jeden Fall folgende Daten beinhalten:

  • Name wie im Reisepass, Geburtsdatum und Geburtsort des Gastes
  • Geplante wissenschaftliche Tätigkeit
  • Aufenthaltsdauer
  • Name der Fakultät und Gastgeber
  • Finanzierung
  • Falls bereits bekannt, Adresse der Unterkunft in Regensburg

3. Personalabteilung

Bekommt Ihr Gast einen Arbeitsvertrag an der UR, kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung. Klicken Sie hier, um zur Website der Personalabteilung zu gelangen.

4. Einschreibung bei der Studierendenkanzlei

Wenn Ihr Gast an der UR promoviert, kann eine Einschreibung in der Studierendenkanzlei sinnvoll sein. Klicken Sie hier, um zur Website der Studierendenkanzlei zu gelangen.

5. Anreise mit Familie

Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Ihr Gast einen Platz in einer Kita braucht. Gemeinsam mit dem UR Familien Service können wir Ihren Gast bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz unterstützen. Klicken Sie hier, um zur Website des UR Familien Service zu gelangen.

6. RZ - Account für Ihren Gast

Nehmen Sie rechtzeitig mit dem Workgroupmanager auf, so dass Ihr Gast gleich zu Beginn einen RZ-Account erhält. Klicken Sie hier, um zur Website des Rechenzentrums zu gelangen.

Bei Ankunft

1. Welcome Package

Das Welcome Center begrüßt alle neu angekommenen Gäste mit einem digitalen individuellen Welcome Package.

2. Beantragung von Mensakarte, Bibliotheks- und Sportausweis

Infos zu Mensakarte und Sportzentrum sind im Welcome Package enthalten. Für den Bibliotheksausweis stellt das Welcome Center auf Anfrage ein entsprechendes Schreiben zur Vorlage bei der Bibliothek aus.

3. Krankenversicherung abschließen

Ist Ihr Gast an der Universität angestellt, muss er /sie eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Wird der Aufenthalt Ihres Gastes durch ein Stipendium oder aus eigenen Mitteln finanziert, muss in der Regel eine private Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherungsträger abgeschlossen werden (außer es besteht bereits ausreichender Versicherungsschutz). Für weiterführende Informationen zur Krankenversicherung klicken Sie hier.

4. Anmeldung bei der Stadt

Nicht EU-Bürger müssen sich bei der Ausländerbehörde anmelden und ggf. ihren Aufenthaltstitel beantragen. Formulare und Unterstützung gibt es im Welcome Center. EU-Bürger können sich beim Bürgerbüro anmelden. Für weiterführende Informationen zur Anmeldung bei der Stadt klicken Sie hier.

5. Bankkonto eröffnen

Hierfür muss in jedem Fall die Anmeldebestätigung der Stadt vorliegen. Für weiterführende Informationen zum Bankkonto klicken Sie hier.

6. Steuer-ID

Nach Anmeldung bei der Stadt erhält der Gast i.d.R. automatisch ein Schreiben vom Finanzamt mit seiner Steuer-ID. Bei einem kurzzeitigen Aufenthalt ohne Anmeldung kann die Steuer-ID schon im Vorfeld beantragt werden. Für weiterführende Informationen zur Steuer-ID klicken Sie hier.


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