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Erasmus+ Zusatzförderung

Inklusion und Diversität

Ein Schwerpunkt der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration (2021-27) liegt auf Inklusion und Diversität. Alle Menschen sollen unabhängig von individuellen Voraussetzungen einen gleichberechtigten Zugang zum Programm erhalten.

Im Hochschulbereich werden Studierende und Hochschulmitarbeitende mit geringeren Chancen bei der Durchführung eines Auslandsaufenthalts unterstützt und profitieren von unterschiedlichen Optionen der finanziellen Zusatzförderung.

Bitte setzen Sie sich für die Beantragung von Zusatzförderung frühzeitig mit dem International Office der Universität Regensburg in Verbindung. Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Erasmus+ Finanzierung ist Frau Margit Früchtl.

Auslandsstudium für Studierende mit Beeinträchtigung oder Studierende mit Kind

Wenn Sie mit einer Beeinträchtigung studieren und ihm Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt planen, unterstützt Sie das International Office gerne. Wir bieten folgende Service-Leistungen:

  • individuelle Terminvereinbarung
  • Beratung zu geeigneten Gasthochschulen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der Gasthochschule in Punkto Nachteilsausgleich
  • Zusätzliche finanzielle Förderung (vgl. Reiter unten)

Die Bewerbung um einen Austauschplatz erfolgt im Rahmen des regulären Erasmus+ Bewerbungsverfahrens und erfordert keinen eigenen Antragsprozess. Sprechen Sie uns trotzdem frühzeitig an, damit individuelle Bedürfnisse geklärt werden können.

Diesen Service bieten wir auch Studierenden mit Kind(ern), die einen Auslandsaufenthalt planen.

Aufstockungspauschale für Studierende mit geringeren Chancen

Am Erasmus+ Programm teilnehmende Studierende mit geringeren Chancen können zusätzlich zur regulären Stipendienrate eine Zusatzförderung (Social Top-Up) in Höhe von 250 € monatlich für ihr Studium bzw. Praktikum im Ausland erhalten.

Der Sonderzuschuss kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien zutreffen. Die Aufstockungspauschale ist kombinierbar mit dem Aufstockungsbetrag für nachhaltiges Reisen.

Bitte informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten über die Voraussetzungen für die Aufstockungspauschale:

Zusatzförderung Erasmus+ Studium

Zusatzförderung Erasmus+ Praktikum

Realkostenförderung für Studierende und Hochschulpersonal

Realkostenförderung

An Erasmus+ teilnehmende Studierende sowie Hochschulmitarbeitende

  • mit Behinderung (mind. GdB 20),
  • chronischer Erkrankung
  • oder mit Kind(ern)

können für Auslandsaufenthalte Realkosten geltend machen.
Studierende, auf die eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können zwischen Aufstockungspauschale (vgl. oben) und Realkostenförderung wählen.

Die Beantragung der Realkosten erfolgt über die NA DAAD (Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit). Diese muss den Antrag vor Durchführung der Mobilität genehmigen.

Leistung (Realkostenantrag):
  • Studierendenmobilität: max. 15.000 € pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 € pro Studienjahr und Mobilität
  • Personalmobilität: max. 15.000 € pro Mobilität
Vorbereitende Reisen

Auch für vorbereitende Reisen kann ein Realkostenantrag von Teilnehmenden mit Behinderung (mind. GdB 20), chronischer Erkrankung oder mit Kind(ern) gestellt werden. Eine vorbereitende Reise dient der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität. Erstattet werden Realkosten bis zu einer Höhe von 15.000 € pro Mobilität.


Nachhaltigkeit

Neben Inklusion und Vielfalt ist Nachhaltigkeit eine weitere horizontale Priorität des Erasmus+ Programms. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Erasmus+ Green


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