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Studieren im europäischen Ausland mit Erasmus+

Eine Hand ist blau angemalt mit gelben, im Kreis angeordneten Sternen, wie die EU-Flagge. Der Daumen zeigt nach oben.

Erasmus+ Studium

Im Rahmen des Erasmus+ Programms ist es möglich, Studienaufenthalte an Partnerhochschulen im europäischen Ausland zu fördern. Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit…

  • in einem anderen europäischen Land zu studieren,
  • ihre sozialen und interkulturellen Kompetenzen zu erweitern,
  • das akademische System einer ausländischen Hochschule kennenzulernen,
  • von anderen Lehr- und Lernmethoden zu profitieren und
  • sich international zu vernetzen.

Vorteile für Studierende

Im Rahmen der über Erasmus+ geschlossenen Austauschvereinbarungen ergeben sich für UR Studierende viele Vorteile:

  • Befreiung von evtl. anfallenden Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Vereinfachung der Bewerbung und Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • sehr gutes Informationsangebot über Studienmöglichkeiten und Studien- bzw. Lebensbedingungen an der Gasthochschule (Material und Erfahrungsberichte auf GRIPS)
  • Klärung der Anerkennung von an der Partnerhochschule erworbenen Studienleistungen im Voraus
  • Hilfe bei der Unterkunftssuche von Seiten der Gasthochschule
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Sprachenförderung durch Online-Sprachtests, Sprachkursangebote
  • Zusatzfinanzierung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, für Studierende mit Kind(ern), für erwerbstätige Studierende und für Erstakademiker und Erstakademikerinnen
  • Zusatzfinanzierung für nachhaltiges Reisen
     

Teilnahme und Förderdauer

Studierende müssen regulär an der Universität Regensburg für einen Studienabschluss immatrikuliert sein, um über das Erasmus+ Programm ein Auslandsstudium oder -praktikum durchzuführen.

Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) für maximal 12 Monate über das Erasmus+ Programm gefördert werden (Studium und/oder Praktikum). Die maximale Förderdauer für Studierende in Staatsexamensstudiengängen beträgt 24 Monate. Eine Mehrfachförderung ist möglich, solange die maximale Förderdauer pro Studienzyklus nicht überschritten wird.

Voraussetzungen, Rechte und Verpflichtungen

Eine Auflistung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Bewerbern und Vergabe der Plätze im Erasmus+ Programm finden Sie im Bereich Bewerbung, unter Auswahl und Zulassung.

Studierende, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, sichern zu, die vorgegebenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ihre Rechte sind in der Charta für Studierende festgehalten.

Verpflichtungen für Erasmus+ Studierende​​​​​​​ (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Erasmus+ Charta für Studierende (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Erasmus+ Fördersätze (Studium)

Die wohl bekannteste Finanzierungsmöglichkeit für einen Studienaufenthalt in Europa ist ein Erasmus+ Stipendium.

Die Bewerbung erfolgt unkompliziert im Rahmen der Bewerbung für einen Austauschplatz im International Office der UR. Das International Office zahlt die Mobilitätsstipendien an die Erasmus+ Teilnehmenden aus. Platzierte Studierende erhalten per E-Mail vor Ausreise vom International Office eine Fördervereinbarung (Grant Agreement) mit der Stipendienhöhe. Die Fördersumme wird nach Ländergruppen gestaffelt. Der Betrag ändert sich jährlich, da die Berechnungsgrundlage dynamisch ist.

Das Mobilitässtipendium ist kein Vollstipendium und kann natürlich nicht alle Mehrkosten eines Auslandsaufenthalts decken. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass allein durch die Teilnahme am Erasmus+ Programm einige Kostenfaktoren, wie z.B. die teilweise sehr hohen Studiengebühren im Gastland, komplett entfallen. Außerdem bietet Erasmus+ ein breites Angebot an infrastrukturellen Hilfen, die sowohl Vorbereitung als auch Realisierung eines Studienaufenthalts (z.B. Unterbringung) im europäischen Ausland wesentlich erleichtern.

Aktuelle Förderraten: Mobilitätsstipendien für Studium (SMS) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Erasmus+ in Kombination mit anderen Stipendien

Erasmus+ Stipendien sind nicht mit Stipendien des DAAD kompatibel. Wer eine anderweitige Förderung (etwa von einer Stiftung) zur Finanzierung des Auslandsaufenthalts erhält, die 550€ pro Monat überschreitet, kann über Erasmus+ nur anteilig gefördert werden.

Finanzielle Zusatzförderungen

Aufstockungspauschale für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Am Erasmus+ Programm teilnehmende Studierende, auf die eines der nachfolgenden Förderkriterien zutrifft, können – zusätzlich zur regulären Stipendienrate - eine Zusatzförderung (Social Top-Up) in Höhe von 250 EUR monatlich für das Studium im Ausland erhalten:

  • Studierende mit einer Behinderung (ab GdB 20)
  • Studierende mit chronischer Erkrankung und finanziellem Mehrbedarf im Ausland
  • Studierende mit Kind(ern)
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker)

Der Sonderzuschuss kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere der oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen sollten (z.B. Erstakademiker/-in mit einer Behinderung). Er ist kombinierbar mit dem Aufstockungsbetrag für nachhaltiges Reisen.

Wenn Sie für einen Erasmus+ Austauschplatz ausgewählt wurden, dann erhalten Sie die Formulare der Zusatzförderung zu gegebener Zeit per E-Mail vom International Office zugeschickt.

Realkostenförderung

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind(ern), für die besonders hohe Mehrkosten für ihren Auslandsaufenthalt entstehen, können mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch einen sog. Realkostenantrag stellen. Auf diese Weise können bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.

Dies erfordert einen großzügigen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Zuschuss für “Grünes Reisen”

Wenn Sie beide Strecken (Hin- und Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel zurücklegen (z.B. Bahn, Fernbus, Fahrrad), können bis max. 6 zusätzliche Reisetage beantragt werden, so sie zur Erlangung des Reiseziels nötig sind. Die Reisetage, an denen Sie "grün" gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).

Wenn Sie für einen Erasmus+ Austauschplatz ausgewählt wurden, erhalten Sie die Formulare der Zusatzförderung zu gegebener Zeit per E-Mail vom International Office.

Sprachunterstützung (Online Language Support)

Die Online-Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm wird über die Plattform EU Academy bereitgstellt. Auf dieser Plattform haben Sie die Möglichkeit, sog. self-assessments zur Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse durchzuführen oder an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen teilzunehmen.

Erasmus+ Geförderte sind zur Durchführung eines Sprachtests zur Selbsteinschätzung (self-assessment) vor Beginn der Mobilität verpflichtet. Sie erhalten eine Einladungsmail zur Absolvierung des Selbsteinschätzungstests.

EU Academy (externer Link, öffnet neues Fenster)

Verlängerung des Aufenthalts

Ihren Wunsch, das Auslandssemester zu verlängern, kommunizieren Sie bitte bis spätestens 10. November an das International Office. Nach diesem Stichtag wird darüber entschieden, ob und in welcher Höhe eine weitere Finanzierung gewährleistet werden kann.

Grundsätzlich gilt:

  • Das Einverständnis Ihrer Gasthochschule für die Verlängerung muss vorliegen.
  • Verlängerungen im Großbritannien sind NICHT möglich.
  • Auch im Semester 2 und unabhängig von einer Erasmus+ Finanzierung sind die üblichen Verpflichtungen einzuhalten (Learning Agreement i.H.v. 30 ECTS, Kurse bestmöglich bestehen, fristgerechte Erledigung aller Formalitäten, usw.).
  • Auf das Erasmus+ Zeitkontingent (12 Monate im laufenden Studienzyklus, für 5-jährige Studiengänge 24 Monate) wird nicht nur der finanziell geförderte Zeitraum angerechnet, sondern der komplette Erasmus+ Förderzeitraum, einschließlich der Zero Grant-Anteile.
     

Anregungen und Kritik zum Programm

Wenn Sie Anregungen zur Verbesserung der Verfahren im Erasmus+ Programm oder Kritik zu Aspekten der Umsetzung des Programms an der Universität Regensburg vorbringen möchten, sollten Sie zunächst Kontakt zur Erasmus+ Koordinatorin der UR aufnehmen. Viele Fragen lassen sich bereits im Vorfeld problemlos klären.

Alternativ können Sie sich auch an die Leitung des International Office oder an die Internationalisierungsbeauftragte bzw. den Internationalisierungsbeauftragten Ihrer Fakultät wenden.

Erasmus+ Koordinatorin (Maria Grotz)

Leitung International Office (Marianne Sedlmeier)

Liste der Internationalisierungsbeauftragten

Falls die im Learning Agreement vereinbarte Anerkennung Ihrer Studienleistungen versagt wird, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss.

Bewerbung für ein Erasmus+ Studium

Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus? Welche Unterlagen benötige ich? Welche Sprachkenntnisse? 

Eine Person sitzt am Schreitisch und tippt etwas auf einem Laptop. Daneben ein Notizblock, ein Smartphone und eine Tasse Tee.

Verpflichtende Formulare für bereits platzierte Erasmus+ Studierende

Hier finden Sie u.a. die Checkliste, die Formularvorlagen für Beginn- und Endbestätigung des Aufenthalts und für den Erfahrungsbericht

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