Europa / EU
Die Universität Regensburg kann Studierendenpraktika in Europa (Erasmus+ Teilnahmeländer) mit einem monatlichen Zuschuss fördern.
Jan von Allwörden / DAAD Erasmus+ Praktikumsfinanzierung
Vorteile der Erasmus+ Praktikumsfinanzierung
- Förderung auslandsbezogener Mehrkosten
- Begleitung während des Praktikums
- Learning Agreement für Praktika mit Regelung der akademischen Anerkennung
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind(ern)
- Tipps zur Vorbereitung: Auf GRIPS finden Sie zahlreiche Erfahrungsberichte von UR Studierenden, die ein Erasmus+ Praktikum absolviert haben. Darin finden sich hilfreiche Informationen zu Praktikumssuche, Unterkunftssuche, etc.
GRIPS Erfahrungsberichte (externer Link, öffnet neues Fenster)
Erasmus+ Fördervoraussetzungen
- Selbst organisierter Praktikumsplatz in einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland. Einige Angebote und Tipps für die Suche finden Sie im Bereich Praktikumssuche und in den Erfahrungsberichten ehemaliger Praktikant/-innen im GRIPS-Bereich des International Office).
- Vollzeitpraktikum, das mindestens 2 Monate (60 Tage) dauert; kann auch mehrfach durchgeführt werden.
- Keine Erhebung von Studiengebühren an der Gasteinrichtung
- Für Studierende: Immatrikulation an der UR während des gesamten Praktikums
- Für Graduierte: Förderung für bis zu 12 Monate nach Ausstellung des Abschlusszeugnisses möglich (bei Bewerbung müssen Teilnehmende noch immatrikuliert sein, zum Praktikumsbeginn exmatrikuliert)
Nicht förderfähig sind Praktika bei:
- EU-Institutionen und EU-Einrichtungen, inkl. spezialisierter Agenturen (vgl. detaillierte Auflistung)
- Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
Anteilige Förderung bei Vergütung und anderweitigen Stipendien
Sollten Sie für Ihr Praktikum innerhalb der EU oder der assoziierten Länder eine anderweitige Finanzierung (Vergütung, Stipendien) erhalten, die 550 € pro Monat übersteigt, kann ERASMUS+ Praktikumsförderung nur anteilig gewährt werden.
Ab Projekt 2023 können in diesem Fall aufgrund von Mittelknappheit nur 60 Tage finanziell gefördert werden. Das Praktikum kann aber gern länger dauern.
Praktika in UK / Hinweise zum Brexit
Praktika in UK außerhalb von Hochschulen können nur durchgeführt werden, wenn die aufnehmende Institution die Berechtigung erworben hat, ein Certificate of Sponsorship (CoS) auszustellen, das die Voraussetzung für einen Visumsantrag ist. Dies ist für Schulen oder kleinere Firmen in der Regel nicht der Fall.
Ausnahme:
Wenn Sie ein (Labor-)Praktikum an einer britischen Hochschule durchführen wollen, so ist dies unter folgenden Voraussetzungen weiterhin ohne Visum möglich:
- Sie haben eine EU-Staatsbürgerschaft.
- Das Praktikum dauert max. 6 Monate.
Für diesen Fall kann die britische Hochschule Sie über die Studiumsschiene zulassen und Sie können die visumsfreie Standard Visitor Route zur Einreise nutzen.
Ob für einen solchen Fall auch ERASMUS+ Förderung (für Praktika) möglich ist, hängt davon ab, ob die britische Hochschule (Ihr Labor) bereit ist, ein ERASMUS Learning Agreement for Traineeships zu unterzeichnen.
Erasmus+ Praktika außerhalb der EU?
Eine Bewerbung in der Förderschiene Erasmus+ Praktikum weltweit ist bis auf Weiteres an der UR nicht möglich, da keine ausreichenden Mittel vorhanden sind.
Partnereinrichtungen und Qualitätskriterien
Aufnehmende Institutionen können Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren etc. sein. Praktika an Hochschulen können in der Regel nur gefördert werden, wenn kein bilaterales Abkommen zum Erasmus+ Studium besteht, über das der Aufenthalt realisiert werden kann.
Fördersätze für Praktika
Aktuelle Fördersätze für UR Outgoings zum Praktikum
Die monatlichen Förderraten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Diese werden jährlich angepasst.
Mobilitätsstipendien Erasmus+ Praktikum (SMP) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Finanzielle Zusatzförderung
Aufstockungspauschale für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Studierende und Graduierte
- mit einer Behinderung (GdB 20),
- mit chronischer Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
- mit Kind(ern)
- die Erstakademiker/-innen sind
- die sich wesentliche Teile des Studiums mit Arbeit finanzieren (nur mehr akademisches Jahr 2025/26)
können für die entstehenden Mehrkosten während eines Auslandspraktikums - zusätzlich zur regulären Stipendienrate - eine Förderung von 250 € monatlich erhalten.
Der Sonderzuschuss kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere der oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen sollten. Er ist kombinierbar mit dem Aufstockungsbetrag für nachhaltiges Reisen.
Realkostenförderung
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind(ern), für die besonders hohe Mehrkosten für ihren Auslandsaufenthalt entstehen, können mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch einen sog. Realkostenantrag stellen. Auf diese Weise können bis zu 15.000 € pro Semester übernommen werden. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Dies erfordert einen großzügigen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Zuschuss für “Grünes Reisen”
Wenn Sie beide Strecken (Hin- und Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel zurücklegen (z.B. Bahn, Fernbus, Fahrrad), können bis max. 6 zusätzliche Reisetage beantragt werden, so sie zur Erlangung des Reiseziels nötig sind. Die Reisetage, an denen Sie "grün" gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).
Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für eine Erasmus+ Praktikumsförderung eingereicht haben, schickt Ihnen das International Office die notwendigen Formulare der Zusatzförderung zu gegebener Zeit per E-Mail zu.
Bewerbungsverfahren
Für eine Erasmus+ Praktikumsförderung können Sie sich im International Office laufend bewerben. Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung ggf., ob für ein Zielland außerhalb der EU noch ein Finanzkontingent vorhanden ist.
Sämtliche Bewerbungsunterlagen (auch das Learning Agreement for Traineeships) müssen spätestens 8 Wochen vor Antritt des Praktikums vollständig eingereicht sein. Bitte beachten Sie aber, dass das Zusammenstellen der Unterlagen für eine Bewerbung Zeit in Anspruch nimmt und auch die Praktikumsinstitution Informationen zuliefern muss. Beginnen Sie daher rechtzeitig!
Bitte schicken Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an Margit Früchtl.
Bereits begonnene Praktika können nicht gefördert werden.
Bewerbungsunterlagen
Bitte schicken Sie nachfolgende Bewerbungsunterlagen per E-Mail an Margit Früchtl:
- PDF der Online-Bewerbung im MoveON-Bewerbungsportal
- Lebenslauf (deutsch)
- Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Praktikums
- Auflistung der bisher erworbenen Studienleistungen (Transcript) oder Notenauflistung (Flexnow-Ausdruck), vgl. Bewerbungsunterlagen Erasmus+ Studium
- Nachweis der Anerkennungsfähigkeit
- Versicherungserklärung und Kopien der Versicherungspolicen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung)
Nachweis der Anerkennungsfähigkeit
Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist der Nachweis der Anerkennungsfähigkeit durch eine Bescheinigung des/der zuständigen Modulverantwortlichen bzw. Fachvertreters oder der Praktikumsamtsleitung (bei Lehramtsstudiengängen) vorzulegen.
Versicherung über den DAAD
Der DAAD bietet für Studierende, die über den DAAD gefördert werden (z.B. im Rahmen von Erasmus+), eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.
DAAD: Versicherung im Ausland (externer Link, öffnet neues Fenster)
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen
- Learning Agreement (LA) for Traineeships (englisch)
- Online-Sprachtest (OLS): Eine Anleitung mit Hinweisen zum OLS erhalten Sie vom International Office, nachdem Ihre Bewerbungsunterlagen eingehen.
- Grant Agreement (wird nach Eingang und Prüfung aller Bewerbungsunterlagen vom International Office erstellt und direkt an die Teilnehmenden verschickt)
Hinweise zum LA for Traineeships
Das Learning Agreement for Traineeships wird im International Office der UR vor Unterschrift auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu den Versicherungen geprüft.
Dazu senden Sie den Entwurf bitte an Margit Früchtl.
Das LA wird von der Erasmus+ Koordination für die Universität Regensburg unterschrieben, wenn alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen.
Während des Erasmus+ Praktikums
- Zwischenbericht (Deckblatt)
- ggf. Changes to Learning Agreement
Sollten während Ihres Erasmus+ Praktikums Änderungen an Ihrem Learning Agreement notwendig werden, so kontaktieren Sie bitte direkt Margit Früchtl im IO.
Abschlussunterlagen für das Erasmus+ Praktikum
Die Abschlussunterlagen sind spätestens 1 Monat nach Beendigung des Praktikums beim International Office der UR einzureichen:
- Praktikumsbestätigung (confirmation of stay)
- Traineeship Certificate (Praktikumszeugnis)
- Abschlussbericht für die UR
- Online-Fragebogen der EU (wird Ihnen direkt nach Beendigung des Praktikums von der EU zugeschickt
Kontakt
Margit Früchtl
Finanzierung Erasmus+ und DAAD-Ostpartnerschaften
- E-Mail Adresse: margit.fruechtl(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943-4079 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Standort: Verwaltungsgebäude, 0.04
- Wichtige Informationen: Telefonsprechzeiten: Mo-Mi (Vormittag)
zoom-Sprechstunden: Do, 13:00-14:30 Uhr