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Interesse an einer Promotion

Wie kann ich an der Universität Regensburg promovieren?

Erster Schritt

Aufsteller mit Studienfächern der Universität Regensburg bei einer Studieninfo-Messe Foto: UR/Nadine Gerten

Wie wäre es in Chemie, Biologie, Geschichte oder in einem ganz anderen Fach zu promovieren und zu forschen?

Der erste Schritt auf dem Weg zur Promotion besteht darin, ein Thema und eine geeignete Betreuerin oder Betreuer zu finden.

Nutzen Sie für die Recherche die Übersicht aller Fakultäten und kontaktieren Sie selbständig die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Ihrem Forschungsvorhaben entsprechen.

Fakultäten an der UR

 

Eine Liste der strukturierten Promotionsprogramme (Graduiertenschulen) finden Sie hier:

Promotion in strukturierten Programmen (externer Link, öffnet neues Fenster)

Wichtige Informationen

Bewerbung

Bewerbung

Haben Sie eine passende Betreuerin oder einen passenden Betreuer gefunden, dann setzen Sie sich bitte direkt mit der Person in Verbindung. Sie bewerben sich in der Regel mit folgenden Unterlagen (diese können je nach Fakultät variieren):

  • Anschreiben bzw. Motivationsschreiben
  • Kurzbeschreibung Ihres geplanten Forschungsprojektes
  • Universitätsabschlüsse, Transcript of Records
  • Lebenslauf

Formale Voraussetzungen

Formale Voraussetzungen

Bevor Sie Ihre Promotion beginnen, sollten Sie die Promotionsordnung Ihrer Fakultät genau lesen. Darin finden Sie Informationen über die Voraussetzungen für die Promotion, über Formalitäten und Disputation.

Um an der Universität Regensburg zur Promotion zugelassen zu werden, benötigen Sie i.d.R. einen Masterabschluss. Die Fakultät wird Ihre Zeugnisse überprüfen und feststellen, ob Ihr Studienabschluss mit einem Studienabschluss in Deutschland vergleichbar ist, d.h. ob eine direkte Annahme als Doktorandin oder Doktorand möglich ist oder ob Sie noch Zusatzleistungen wie z.B. den Besuch von Kursen aus dem Hauptstudium oder eine Promotionseignungsprüfung erbringen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einer bestimmten Note zur Promotion zugelassen werden können und diese auf das deutsche Notensystem umgerechnet werden muss, um eine Äquivalenz feststellen zu können.

Es ist auch zu beachten, dass Sie ggf. deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Die genauen Bestimmungen können Sie in den jeweiligen Promotionsordnungen finden.

Annahme als Doktorandin oder Doktorand

Annahme als Doktorandin oder Doktorand

Die Promotion beginnt mit der offiziellen Annahme als Doktorandin oder Doktorand. Für Ihre Annahme müssen Sie die jeweiligen Voraussetzungen zur Promotion erfüllen und brauchen die Betreuungszusage von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.

Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand durch die Fakultät ist in der Regel Folgendes erforderlich:

♦ Hochschulzugangsberechtigung

♦ Hochschulzeugnisse und Hochschulurkunden

♦ Notenliste (Transcript of Records) der Zeugnisse

  • Alle Zeugnisse müssen im Original und als amtlich beglaubigte Kopien vorgelegt werden
  • Alle Zeugnisse und Transkripte müssen als amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Englische oder Deutsche vorgelegt werden

♦ Lebenslauf

♦ Exposé (Angabe des vorläufigen Promotionsthemas mit Exposé)

♦ Zusage von Betreuer oder Betreuerin

♦ Ggf. müssen zusätzlich Seminare oder Vorlesungen besucht werden

♦ Ggf. müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden

Sie müssen sich ausführlich über die spezifischen Annahmebedingungen an der Fakultät informieren, an der Sie promovieren möchten.

Sprachkenntnisse

Sprachkenntnisse

In welcher Sprache die Doktorarbeit verfasst werden kann, müssen Sie im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer klären.

 

Für die Einschreibung als Student oder Studentin bei der Studierendenkanzlei gilt Folgendes:

Wenn Sie auf Deutsch promovieren und die Doktorarbeit wird auf Deutsch geschrieben, dann ist ein Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnisse bei der Einschreibung als Studierende in der Studierendenkanzlei notwendig.

Diesen Nachweis (DSH 2 oder ein dazu äquivalenter Sprachnachweis) können Sie z.B. im Rahmen der DSH - Prüfung erlangen, die an der Uni Regensburg i.d.R. Ende März bzw. Ende September stattfindet.

Wenn Sie auf Englisch promovieren und Ihre Doktorarbeit wird auf Englisch verfasst, müssen für die Einschreibung als Studierende bei der Studierendenkanzlei keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Entscheidung darüber muss auf der Promotionsbescheinigung oder gegebenenfalls in der Annahme durch den Promotionsausschuss der Fakultät explizit vermerkt werden.

Für den täglichen Bedarf sind Deutschkenntnisse aber äußerst sinnvoll.

Wo kann ich Deutsch lernen?


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