Formalitäten für Ihr Leben in Regensburg
Formalitäten
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist es zwingend erforderlich einige Formalitäten zu beachten. Sie müssen Ihren Wohnort anmelden, sich an der Universität einschreiben und den Rundfunkbeitrag anmelden.
↓An- und Abmeldung bei der Stadt ↓Ausländerangelegenheiten ↓Einschreibung an der Univesität ↓ Rundfunkbeitrag ↓Krankenversicherung
An- und Abmeldung bei der Stadt
Nach der Ankunft in Regensburg müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden. Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro (EU Bürgerinnen und Bürger) oder bei der Abteilung Ausländerangelegenheiten (Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger) vornehmen.
Beachten Sie, dass für die Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung (unterschrieben von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin) erforderlich ist. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie eine Meldebescheinigung beantragen, deren Vorlage zum Beispiel eine Bank von Ihnen verlangen kann.
Falls Sie innerhalb von Regensburg umziehen, müssen Sie das ebenfalls bei der Behörde melden!
Falls Sie aus Regensburg wegziehen, müssen Sie sich bei der Behörde abmelden!
Adressen der Behörden
Adressen der zuständigen Behörden
Diese Adressen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Regensburg relevant. Personen mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg wenden sich an die für ihren Wohnsitz zuständige Meldebehörde.
Ausländerangelegenheiten
Ob Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig!
Einreiseerlaubnis (Visum)
Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger sollten Sie sich bereits einige Monate vor Einreise nach den Visabedingungen erkundigen, die für Ihr Land gelten. Informationen und Formulare erhalten Sie beim auswärtigen Amt und bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.
Aufenthaltserlaubnis
Ob Sie als Studierende oder Gastwissenschatlerin / Gastwissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.
EU-Bürgerinnen und Bürger und Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich lediglich nach der Einreise bei der Meldebehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen.
Internationale Gäste aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel eine Einreiseerlaubnis und beantragen innerhalb von drei Monaten nach Einreise (bzw. vor Ablauf eines eventuellen Visums) eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Einschreibung an der UR
Studieren an der UR
Um an der UR studieren zu können, ist eine Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) erforderlich. Nur wer eingeschrieben ist, kann Kurse belegen und den Studierendenausweis, sowie das Semesterticket benutzen.
Die Einschreibung/Immatrikulation ist nur zu Beginn des Studiums erforderlich. Danach gibt es am Ende jedes Semesters eine Rückmeldefrist. Sie werden von der UR aufgefordert, den Rückmeldebeitrag zu überweisen, um im nächsten Semester immatrikuliert zu bleiben. Haben Sie das getan, müssen Sie Ihren Studierendenausweis lediglich an einem der Validierautomaten validieren. So können Sie alle Funktionen weiterhin problemlos nutzen.
Übersetzer für Unterlagen finden:
Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag muss in Deutschland von jedem Haushalt monatlich entrichtet werden. Die Abgaben fließen in einen Topf, welcher einen Großteil der Ausgaben der öffentlichen Rundfunkanstalten sichern soll. Das Ziel ist, die öffentlichen Medien von Werbung und staatlichen Zuwendungen unabhängiger zu machen und damit den Einfluss von Parteien, Privatpersonen und auch der Regierung gering zu halten. Der Rundfunkbeitrag ist damit ein wichtiges Element zur Sicherung der Pressefreiheit und unabhängigen Berichterstattung der öffentlichen Medien.
Wie Sie sich für den Rundfunkbeitrag registrieren erfahren Sie in den folgenden Videos:
Foto: UR/Julia Dragan Rundfunkbeitrag Videos
Worum geht es?
Wie melde ich mich an?
Wie läuft die Abmeldung?
Krankenversicherung
Alle ausländische Studierenden und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler benötigen für die Einschreibung und den Aufenthalt eine Krankenversicherung!
Gesetzliche Krankenversicherung
Manche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei). Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort eine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Wenn Sie aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro oder Tunesien kommen, empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Versicherung! Es gibt zwischen diesen Ländern und Deutschland nur ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall absichert.
Studierende aus anderen Nicht-EU-Ländern, die das Fachstudium an der UR beginnen, können vor Einschreibung eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Falls Krankenversicherung bereits im Heimatland besteht, lassen Sie sich von einer Krankenkasse in Deutschland einen passenden Nachweis dazu ausstellen.
Teilnehmende der studienvorbereitenden Deutschkurse müssen spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu im International Office beraten.
EHIC
Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) zeichnet sich durch einheitliche Merkmale aus (z.B. EU-Emblem, Textfeldanordnung) und wird in den Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Versicherten steht mit der EHIC eine Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und Arztpraxen in anderen europäischen Ländern zu. Private Gesundheitsdienstleister akzeptieren die EHIC jedoch nicht. Klicken Sie hier für mehr Informationen!
EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte (externer Link, öffnet neues Fenster)
Private Krankenversicherung
Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausländerbehörde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von den Beratenden des International Office.
Ansprechpartner
Kundenservicestellen der bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen:
AOK AOK Bayern
Mariahilftstr. 39, 92318 Neumarkt
Frau Schenkl
Tel. 09181 401-333
rb.vertrieb@service.by.aok.de
Barmer Barmer GEK
D.-Martin-Luther-Straße 8, 93047 Regensburg
Frau Grundler
Tel. 0800 333004 205701
laura.grundler@barmer.de
DAK Gesundheit DAK Gesundheit
Hermann-Köhl-Str. 2, 93049 Regensburg
Frau Liebl
Tel. 0911 - 249204 – 1117
0151 – 22616941
anne.liebl@dak.de
Die Techniker Die Techniker
Am Biopark 13 (Büro am Uni-Campus),
93053 Regensburg
Herr Theurer
Tel. 0151 14534805
eugen.theurer@tk.de
Besondere Versicherungen für Praktikantinnen und Praktikanten
Wenn Sie eine Praktikumszusage von der Universität Regensburg erhalten haben, befassen Sie sich bitte frühzeitig im Vorfeld des Praktikums mit dem Thema Versicherungen und erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Praktikumsbetreuer, welche Versicherungen für Ihr Praktikum sinnvoll oder notwendig sind.