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Formalitäten

Formalitäten für Ihr Leben in Regensburg

Welche Formalitäten muss ich während meines Aufenthalts in Deutschland erledigen?

Formalitäten

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist es zwingend erforderlich einige Formalitäten zu beachten. Sie müssen Ihren Wohnort anmelden, sich an der Universität einschreiben und den Rundfunkbeitrag anmelden.

An- und Abmeldung bei der Stadt     ↓Ausländerangelegenheiten      ↓Einschreibung an der Univesität    ↓ Rundfunkbeitrag      ↓Krankenversicherung


An- und Abmeldung bei der Stadt

Nach der Ankunft in Regensburg müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden. Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro (EU Bürgerinnen und Bürger) oder bei der Abteilung Ausländerangelegenheiten (Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger) vornehmen.

Beachten Sie, dass für die Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung (unterschrieben von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin) erforderlich ist. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie eine Meldebescheinigung beantragen, deren Vorlage zum Beispiel eine Bank von Ihnen verlangen kann. 

Falls Sie innerhalb von Regensburg umziehen, müssen Sie das ebenfalls bei der Behörde melden! 

Falls Sie aus Regensburg wegziehen, müssen Sie sich bei der Behörde abmelden!

Adressen der Behörden

Adressen der zuständigen Behörden

Diese Adressen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Regensburg relevant. Personen mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg wenden sich an die für ihren Wohnsitz zuständige Meldebehörde.

Bürgerbüro (EU-Bürgerinnen und -Bürger) (externer Link, öffnet neues Fenster)

Adresse: 

Bürgerbüro Stadtmitte

D.-Martin-Luther-Str.3

93047 Regensburg

Öffnungszeiten: 

Mo-Fr: 8.00 - 16.00 Uhr

Do: 8.00 – 17.30 Uhr

E-Mail:

buergerbuero​(at)​regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Ausländerbehörde/Abteilung Ausländerangelegenheiten (Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger) (externer Link, öffnet neues Fenster)

Adresse: 

Amt für Ausländerangelegenheiten

Maximilianstraße 26

93047 Regensburg

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do und Fr: 8.00 - 10.30 Uhr

E-Mail:

aaa​(at)​regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)


Ausländerangelegenheiten

Ob Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig!

Einreiseerlaubnis (Visum)

Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger sollten Sie sich bereits einige Monate vor Einreise nach den Visabedingungen erkundigen, die für Ihr Land gelten. Informationen und Formulare erhalten Sie beim auswärtigen Amt und bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.

Aufenthaltserlaubnis

Ob Sie als Studierende oder Gastwissenschatlerin / Gastwissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.

EU-Bürgerinnen und Bürger und Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich lediglich nach der Einreise bei der Meldebehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen.

Internationale Gäste aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel eine Einreiseerlaubnis und beantragen innerhalb von drei Monaten nach Einreise (bzw. vor Ablauf eines eventuellen Visums) eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.


Einschreibung an der UR

Studieren an der UR

Um an der UR studieren zu können, ist eine Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) erforderlich. Nur wer eingeschrieben ist, kann Kurse belegen und den Studierendenausweis, sowie das Semesterticket benutzen. 

Die Einschreibung/Immatrikulation ist nur zu Beginn des Studiums erforderlich. Danach gibt es am Ende jedes Semesters eine Rückmeldefrist. Sie werden von der UR aufgefordert, den Rückmeldebeitrag zu überweisen, um im nächsten Semester immatrikuliert zu bleiben. Haben Sie das getan, müssen Sie Ihren Studierendenausweis lediglich an einem der Validierautomaten validieren. So können Sie alle Funktionen weiterhin problemlos nutzen. 

Einschreibung von Promovierenden

Promovierende an der UR können auch eine Einschreibung vornehmen. Das Welcome Center berät Sie dazu. Klicken Sie hier.


Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag muss in Deutschland von jedem Haushalt monatlich entrichtet werden. Die Abgaben fließen in einen Topf, welcher einen Großteil der Ausgaben der öffentlichen Rundfunkanstalten sichern soll. Das Ziel ist, die öffentlichen Medien von Werbung und staatlichen Zuwendungen unabhängiger zu machen und damit den Einfluss von Parteien, Privatpersonen und auch der Regierung gering zu halten. Der Rundfunkbeitrag ist damit ein wichtiges Element zur Sicherung der Pressefreiheit und unabhängigen Berichterstattung der öffentlichen Medien.

Wie Sie sich für den Rundfunkbeitrag registrieren erfahren Sie in den folgenden Videos:

Ein Mikrofon wird von einer Hand zu einer anderen weitergereicht. Foto: UR/Julia Dragan
Hände

Rundfunkbeitrag Videos

Worum geht es?

Erklärvideo zum Zweck des Rundfunkbeitrags.

Wie melde ich mich an?

Erklärvideo: Anmeldung des Rundfunkbeitrages.

Wie läuft die Abmeldung?

Erklärvideo zur Abmeldung des Rundfunkbeitrags.

Krankenversicherung

Alle ausländische Studierenden und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler benötigen für die Einschreibung und den Aufenthalt eine Krankenversicherung!

Gesetzliche Krankenversicherung

Manche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei). Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort eine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.

Wenn Sie aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro oder Tunesien kommen, empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Versicherung! Es gibt zwischen diesen Ländern und Deutschland nur ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall absichert.

Studierende aus anderen Nicht-EU-Ländern, die das Fachstudium an der UR beginnen, können vor Einschreibung eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Falls Krankenversicherung bereits im Heimatland besteht, lassen Sie sich von einer Krankenkasse in Deutschland einen passenden Nachweis dazu ausstellen.

Teilnehmende der studienvorbereitenden Deutschkurse müssen spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu im International Office beraten.

EHIC

Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) zeichnet sich durch einheitliche Merkmale aus (z.B. EU-Emblem, Textfeldanordnung) und wird in den Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Versicherten steht mit der EHIC eine Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und Arztpraxen in anderen europäischen Ländern zu. Private Gesundheitsdienstleister akzeptieren die EHIC jedoch nicht. Klicken Sie hier für mehr Informationen!

EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte (externer Link, öffnet neues Fenster)

Private Krankenversicherung

Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausländerbehörde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von den Beratenden des International Office.

Ansprechpartner

Kontakte und Zuständigkeiten des International Office

Falls Sie Beratung brauchen, wenden Sie sich an das International Office.

Zwei Studentinnen sitzen einander zugewandt an einem langen, thekenartigen Tisch. Neben ihnen stehen zwei Trinkflaschen.

Informationen für Gastforschende

Gastforschende und Promovierende berät dazu das Welcome Center. Klicken Sie hier.

Zwei junge Forschende, die an einem Gerät stehen.

Kundenservicestellen der bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen:

AOK

AOK Bayern

Mariahilftstr. 39, 92318 Neumarkt

Frau Schenkl

Tel. 09181 401-333

rb.vertrieb@service.by.aok.de

Barmer

Barmer GEK

D.-Martin-Luther-Straße 8, 93047 Regensburg

Frau Grundler

Tel. 0800 333004 205701

laura.grundler@barmer.de

DAK Gesundheit

DAK Gesundheit

Hermann-Köhl-Str. 2, 93049 Regensburg

Frau Liebl

Tel. 0911 - 249204 – 1117

0151 – 22616941

anne.liebl@dak.de

Die Techniker

Die Techniker

Am Biopark 13 (Büro am Uni-Campus),

93053 Regensburg

Herr Theurer

Tel. 0151 14534805

eugen.theurer@tk.de


Besondere Versicherungen für Praktikantinnen und Praktikanten

Wenn Sie eine Praktikumszusage von der Universität Regensburg erhalten haben, befassen Sie sich bitte frühzeitig im Vorfeld des Praktikums mit dem Thema Versicherungen und erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Praktikumsbetreuer, welche Versicherungen für Ihr Praktikum sinnvoll oder notwendig sind.

Lesen Sie mehr!

Praktikantinnen und Praktikanten an der Universität Regensburg sind selbst für Ihren Versicherungsschutz verantwortlich. 

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