Einreise ohne Visum
Kein Visum brauchen Studierende aus folgenden Ländern:
- Europäische Union (siehe unten)
- Island, Lichtenstein, Norwegen (EWR-Länder), und Schweiz (siehe unten)
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Südkorea
- USA
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Einreise nur mit Visum
Alle anderen Studierenden, die aus Ländern kommen, die nicht oben aufgelistet sind, brauchen ein Visum zur Einreise nach Deutschland.
Bitte reisen Sie NICHT mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium umgewandelt werden kann.
Es gibt verschiedene Arten von Visa, die hierfür geeignet sind:
- Visum für Studienbewerbung: Mit diesem Visum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens 9 Monate bekommen. Wenn Sie nach dieser Zeit keine Zulassung zum Studium oder zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs an einer Universität oder ein Studienkolleg haben, dann müssen Sie Deutschland wieder verlassen.
- Visum für Studienvorbereitung: Mit diesem Visum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens 2 Jahre bekommen. Innerhalb dieser 2 Jahre können Sie studienvorbereitende Deutschkurse besuchen (nicht länger als insgesamt 18 Monate) und, wenn nötig, das Studienkolleg oder Pflichtpraktika für ihr zukünftiges Studium absolvieren. Danach kann ihr Aufenthalt nur verlängert werden, wenn Sie eine Zulassung zum Fachstudium haben
- Visum für das Studium: Mit diesem Visum können Sie die Aufenthaltserlaubnis für das Fachstudium bekommen.
EU- und EWR- Länder
Bürgerinnen und Bürger aus EU Ländern sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen enießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Sie müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- "Anmeldung der Wohnung" und "Aufenthaltsanzeige" nach § 5 Freizügigkeitsgesetz / EU (Formblätter bei Meldebehörde der Stadt Regensburg)
- Pass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Nachweis über die Familienzugehörigkeit
(z.B. Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde) - "Wohnraumbestätigung" (Formblatt bei Meldebehörde der Stadt Regensburg)
Sind Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltsanzeige-EU bzw. einer Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts und ziehen Sie aus dem Bundesgebiet nach Regensburg, benötigen Sie nur eine Anmeldung bei der Meldebehörde.
Schweiz
Schweizer Bürgerinnen und Bürger genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und müssen sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Arbeitsgenehmigung, können aber einen Aufenthaltstitel auf Nachfrage erhalten. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Anmeldung und Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Formblätter bei der Ausländerbehörde)
- Pass oder Personalausweis
- Immatrikulation
- Krankenversicherung
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel
Sind Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels und ziehen Sie aus dem
Bundesgebiet nach Regensburg, benötigen Sie nur eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde.