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Anerkennung von Leistungen

Frühzeitig beginnen

Für eine verbindliche Planung der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland sind Beratung und detaillierte Absprachen mit den entsprechenden Fachvertretungen bzw. Modulbeauftragten vor dem Auslandsstudium unerlässlich.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Studiengänge oft bestimmte Vorgaben bezüglich der Einbringung von Studienleistungen aus dem Ausland haben.
Informieren Sie sich vorab und lesen Sie die Hinweise auf der Seite Fächerinformationen! 

Informationen für Anerkennungsverantwortliche (Intranet)

Lehrende und Mitarbeitende der UR, die in den Anerkennungsprozess von im Ausland erbrachten Studienleistungen formal und/oder inhaltlich involviert sind, finden alle wichtigen Informationen zum Kursplanungsformular und zum Learning Agreement im Intranet-Bereich des International Office.

Schritt für Schritt


FAQs - Anerkennung

Wo finde ich das Kursprogramm des Gasthochschule?

Über das Kursangebot der Gasthochschule informieren Sie sich

  • im aktuellen Online-Vorlesungsverzeichnis (so dieses noch nicht publiziert ist, im Kurskatalog des Vorjahres)
  • in Erfahrungsberichten der Rückkehrer und Rückkehrerinnen (vgl. GRIPS)
  • bei den Ansprechpersonen für Auslandsaufenthalte im jeweiligen Institut bzw. der jeweiligen Fakultät

Was kann anerkannt werden?

Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland können für den Pflicht- oder Wahlbereich anerkannt werden. Für eine Anerkennung ist im Vorfeld eine detailliertere Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit durch die zuständigen Fachvertreter bzw. Modulverantwortlichen nötig. Bitte beachten Sie hierzu auch die studienfachspezifischen Hinweise zur Anerkennung.

Einer jeden Anerkennung liegen die Kernsätze der Lissabon-Konvention zugrunde. Wesentlich hierbei ist der Paradigmenwechsel von der „Gleichwertigkeit" hin zum „wesentlichen Unterschied“, d.h. im Mittelpunkt der Frage nach der
Anerkennungsfähigkeit steht nicht mehr die Gleichwertigkeit der Leistung, sondern vielmehr die Frage nach den Lernergebnissen (Kompetenzen) sowie dem anzunehmenden Studienerfolg.

Grundsätzliches zur Anerkennung von Studienleistungen können Sie auch in der Internationalisierungsstrategie nachlesen.

Wie werden Leistungspunkte übertragen?

Für die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen wird bei der Anerkennung im Pflicht- oder Schwerpunktbereich die Anzahl der Leistungspunkte (LP) vergeben, die für die entsprechenden Regensburger Module oder Modulteile zugewiesen ist (auch wenn die LP der Gasthochschule höher oder niedriger sind).


Anerkennung von Studienleistungen im allgemeinen Wahlbereich

EUROPA

Werden die im Ausland erbrachten Leistungen hingegen im Wahl- oder freien Leistungspunktebereich eingebracht, werden in der Regel die an der ausländischen Hochschule angegebenen LP übertragen, wenn es sich um ECTS handelt (gilt v.a. für Europa).

ÜBERSEE

In allen anderen Fällen (v.a. bei Partneruniversitäten in Übersee) werden die LP umgerechnet. Empfehlungen zur Umrechnung finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Die letztendliche Entscheidung über die Anzahl der vergebenen LP liegt bei der für die Anerkennung zuständigen Person (Fachvertreter bzw. Fachvertreterin).

Empfehlungen zur Umrechnung von LP  (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Die Empfehlungen beziehen sich auf die LP, die an überseeischen Universitäten erworben wurden und in den Wahl-/ freien Leistungspunktebereich eingebracht werden sollen.

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