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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung und Gesundheit

Studierende benötigen für die Einschreibung eine gültige Krankenversicherung. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz ist auch für die Beantragung eines deutschen Aufenthaltstitels notwendig. 

Um nachzuweisen, dass Sie über einen gültigen und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, müssen Sie eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung kontaktieren und Ihren Versicherungsnachweis vorlegen. Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt nach Prüfung Ihrer Versicherungsunterlagen eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus an die Universität Regensburg. 


EHIC / GHIC

Austauschstudierende, die eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, müssen in Deutschland keine Krankenversicherung abschließen. Die Karte ist in allen EU-Ländern, in Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz für medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem gültig. Bitte bringen Sie Ihre EHIC im Original bei Ankunft mit. 

Weitere Informationen zur EHIC finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission (externer Link, öffnet neues Fenster)

Studierende aus Großbritannien, die eine Global Health Insurance Card (GHIC) besitzen, müssen ebenfalls keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen, da durch die GHIC medizinisch notwendige Leistungen im deutschen öffentlichen Gesundheitssystem abgedeckt sind.

Bitte beachten Sie, dass EHIC/GHIC keinen Ersatz für eine Reiseversicherung darstellen. Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich eine Reiseversicherung für Ihren Austauschaufenthalt abzuschließen.

 


Eingeschränktes Versicherungsabkommen - Studierende aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Türkei, Serbien, Montenegro, Tunesien

Zwischen Deutschland und den Ländern Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Türkei, Serbien, Montenegro und Tunesien besteht ein eingeschränktes Sozialversicherungsabkommen, das primär Notfallbehandlungen abdeckt. Daher empfehlen wir diesen Studierenden den Abschluss einer zusätzlichen deutschen Krankenversicherung in Betracht zu ziehen. 


Gesetzliche Krankenversicherung

Austauschstudierende, die sich in Deutschland versichern lassen müssen, haben bereits vor Anreise nach Regensburg die Möglichkeit eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz gilt ab dem Tag der Einschreibung (ab dem 1. Oktober für das Wintersemester und ab dem 1. April für das Sommersemester).

Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei ca. € 135,-. Im Krankheitsfall werden die Kosten in der Regel direkt zwischen Arzt und Krankenversicherung abgerechnet.

Wichtig:

Studierenden, die in den Monaten März und September am vorbereitenden Intensivsprachkurs Deutsch teilnehmen, empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, da diese Monate in der Zeit vor dem Semesterbeginn liegen und daher nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.


Private Krankenversicherung

Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Bitte wenden Sie sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung zur Beratung an das International Office, da private Versicherungen bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um für die Einschreibung an der Universität Regensburg oder die Beantragung eines Aufenthaltstitels anerkannt zu werden. 

 




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