Krankenversicherung
Allgemeine Infos Krankenversicherung
Krankenversicherung für die Einschreibung
Die Studierendenkanzlei verlangt für die Einschreibung einen Nachweis einer Krankenversicherung ausschließlich in elektronischer Form.
Die Übermittlung des Krankenversicherungsnachweises beantragen Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Wenden Sie sich dazu an die diejenige gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zum Studienbeginn versichert sind oder sein werden.
Falls Sie eine private stundentische Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie trotzdem die elektronische Mitteilung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Die Vorlage von Papierbescheinigungen (Versicherungskarte, Mitgliedsbescheinigung usw.) ist seit 01.01.2022 nicht mehr ausreichend!
Bitte beachten Sie wenn Sie gesetzlich versichert sind, dass Sie nach der Immatrikulation auch bei verspäteter Einreise rückwirkend die Krankenkassenbeiträge ab dem 1. Monat der Immatrikulation zahlen müssen! Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner der Krankenkasse (siehe auch folgendes Infoblatt).
Infoblatt Ansprechpartner Krankenversicherung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Versicherung für die Teilnahme am Deutschkurs
Teilnehmende am Deutschkurs müssen eventuell spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu von Frau Wunderlich im international Office beraten.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausländerbehörde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von Frau Wunderlich im International Office.