Möglichkeiten einer Erasmus+ Förderung für PhD Studierende der UR
Studierende, die an der UR promovieren, können über folgende Wege für einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt gefördert werden.
1. Forschungspraktika
Forschungspraktika an europäischen Universitäten in Erasmus+ Teilnahmeländern können über die Erasmus+ Praktikumsschiene (SMP) gefördert werden. Das Praktikum muss mindestens 60 Tage dauern (max. 12 Monate). Hierfür ist kein bilaterales Abkommen zwischen den Hochschulen nötig.
Informationen zu Voraussetzungen, Bewerbung und Fördersätzen (SMP)
2. Kurzzeitmobilität
Für Forschungsaufenthalte an Erasmus+ Partneruniversitäten der UR, die mind. 5 bis max. 30 Tage dauern, kann eine Förderung beantragt werden. Es muss ein bilaterales Abkommen mit der Gastinstitution bestehen. Bitte klären Sie rechtzeitig mit dem IO ab, ob ein solches Abkommen existiert.
Fördersätze:
| Mobilitätsphase | Tagessatz |
|---|---|
| Tag 1 - 14 | 79 EUR/Tag |
| Tag 15 - 30 | 56 EUR/Tag |
Zudem kann eine Reisekostenpauschale ausgezahlt werden, ggf. mit Aufschlag zu grünem Reisen. Diese ist abhängig von der Entfernung der Gastinstitution von der UR (Berechnung nach Erasmus+ Distanzrechner).
| Distanz | Standard | Grünes Reisen |
|---|---|---|
| 100-499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500-1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
Auch kann ein Social Top-Up in Höhe von 100 EUR für Erstakademiker/-innen ausgezahlt werden. Bei Aufenthalten länger als 14 Tage beträgt die Pauschale 150 EUR.
Bewerbungen sind laufend möglich, spätestens jedoch 10 Wochen vor Beginn des Aufenthalts. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, ob ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
Foto: UR/Julia Dragan Kontakt
Maria Grotz
Stv. Referatsleitung und Programmkoordination Erasmus+
- E-Mail Adresse: maria.grotz(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943-1744 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Standort: Verwaltungsgebäude, 0.23 b
- Wichtige Informationen: Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Foto: UR / Elias Wiedemann