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Fächerinformationen und Zuständigkeiten

Viele Fächer haben in den Prüfungsordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge Wahlmodule eingerichtet, die den Studierenden einen integrierten Auslandsaufenthalt erleichtern. Lehramtsstudierende und Studierende kombinatorischer Studiengänge können den freien Wahlbereich nutzen, um Leistungen aus dem Ausland einzubringen. Auch Module aus dem Pflicht- Schwerpunktbereich können durch Auslandsleistungen ersetzt werden, wenn bei Überprüfung kein wesentlicher Unterschied im Kompetenzerwerb identifiziert wird. In jedem Fall ist die Absprache und Genehmigung der für die Anerkennung zuständigen Person (i.d.R. Modulverantwortliche) notwendig. 

Für alle Fächer gilt: Eine frühzeitige Absprache mit den für die Anerkennung zuständigen Personen ist sehr wichtig! Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen der größtmögliche Anteil der im Ausland erbrachten Leistungen nach Rückkehr tatsächlich anerkannt wird.  

Wer genehmigt was?

Im Kursplanungsformular genehmigt i.d.R. der bzw. die Modulverantwortliche, so in der Auflistung unten nichts anderes vermerkt ist.

Das Erasmus+ Learning Agreement wird vom Learning Agreement Koordinator bzw. Koordinatorin genehmigt (zu finden im entsprechende Eintrag der IO-Suchmaschine).

Fachstudienberatungen

Jedes Fach hat eine eigene Fachstudienberatung, wo Sie sich gezielt darüber informieren können, wie ein Auslandsaufenthalt am besten in Ihren individuellen Studienplan passt. 

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