Allgemeine Informationen zu den Krankenkassen und zu den Sozialversicherungabkommen mit EU sowie mit anderen Ländern finden Sie unter Leben in Regensburg: Formalitäten (bitte unbedingt zuert durchlesen!)
Alle ausländische Studierende benötigen für die Einschreibung und den Aufenthalt ausreichende Krankenversicherungsschutz, sonst kann die Einschreibung nicht abgeschlossen werden. Das Dokument, das von der UR für die Einschreibung akzeptiert wird heißt "Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung/Hochschule".
Unabhängig von Ihrem persönlichen Versicherungstatus, werden Sie immer dieses Dokument von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung benötigen um sich an der UR einzuschreiben.
Auch in dem Fall, dass Sie keinen Versicherungsschutz in Deutschland abschließen (weil Sie z.B. eine EHIC oder eine private Krankenversicherung haben), müssen Sie ein Dokument mit der Befreiuung der Krankenversicherungspflicht von einer deutschen KV vorlegen.
⇒ Infoblatt: Wie erhalte ich eine Krankenversicherungsbescheinigung?
Teilnehmende am Deutschkurs müssen eventuell spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu von Frau Wunderlich im international Office beraten.
Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausländerbehörde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von Frau Wunderlich im International Office.