Gremien an der Fakultät
Forschungsrat
Zur Koordinierung der Schwerpunktbildung der Forschungsaktivitäten, zur gezielten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur leistungs- und belastungsbezogenen Vergabe von Forschungsressourcen ist in der Fakultät für Medizin ein Forschungsrat etabliert.
Er wird vom Forschungsdekan der Fakultät geleitet. Weiterhin gehören ihm sechs gewählte Mitglieder an. Der Forschungsrat wird jeweils für eine Amtszeit von zwei Jahren bestellt.
ReForM-Kommission
Der ReForM-Kommission entscheidet über die Vergabe von Mitteln aus dem Forschungsförderprogramm ReForM.
Sie setzt sich zusammen aus dem Forschungsrat erweitert um einen Universitätsprofessor aus der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin und um eine Mittelbauvertretung aus der Fakultät für Medizin. Den Vorsitz führt das Mitglied aus der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin. Die Kommission wird für eine Amtszeit von zwei Jahren bestellt
Promotionskommission Biomedizin
Die Promotionskommission Biomedizin leitet die Graduiertenschule Biomedizin und entscheidet in Promotionsverfahren.
Sie besteht aus 5 Mitgliedern des Lehrkörpers der Fakultät für Medizin sowie einem von den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät vorgeschlagenem beratendem Mitglied. Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden vom Fakultätsrat für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt.
Promotionskommission Humanmedizin / Zahnmedizin
Die Promotionskommission besteht aus dem Dekan der Fakultät für Medizin als Vorsitzendem und dem Dekan der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin als dessen Stellvertreter sowie je drei vom entsprechenden Fakultätsrat gewählten Mitgliedern aus den beiden Fakultäten. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre.
Die Promotionskommission trifft nach Maßgabe der Promotionsordnung Entscheidungen in Promotionsverfahren.
Promotionsausschuss Medizinische Humanwissenschaften
Der Promotionsausschuss Medizinische Humanwissenschaften leitet die Graduiertenschule Human Sciences Graduate School of the Faculty of Medicine Regensburg (HuMedRegs) und entscheidet in Promotionsverfahren.
Er besteht aus 5 Mitgliedern des Lehrkörpers der Fakultät für Medizin sowie bis zu zwei beratenden Mitgliedern einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden vom Fakultätsrat für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt.
Habilitationskommission
Die Habilitationskommission begleitet Habilitationsverfahren an der Fakultät für Medizin.
Diese besteht aus fünf Mitgliedern, von denen eines die Dekanin oder der Dekan oder eine der Prodekaninnen oder einer der Prodekane ist, die oder der die Sitzungen der Kommission leitet und dieser vorsteht. Die weiteren Mitglieder werden vom Fakultätsrat jeweils für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Kommission Lehre
Die Fakultät für Medizin hat eine ständige Kommission Lehre eingesetzt, um die gleichbleibend hohe Qualität des studentischen Unterrichts zu sichern. Zu den Aufgaben der Kommission Lehre gehören zum Beispiel die Abstimmung und Harmonisierung der Lehrinhalte, konzeptionelle Arbeiten zur Lehrevaluation oder die Initiierung und Einführung neuer Lehrverfahren.
Die Kommission besteht aus sieben gewählten Mitgliedern sowie dem Dekan und den Studiendekanen.