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Außerplanmäßige Professur

Nach mehrjähriger Tätigkeit als Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer können Sie einen Antrag auf Bestellung zur Außerplanmäßigen Professorin oder zum Außerplanmäßigen Professor stellen. Eine kontinuierliche, eigenständige wissenschaftliche Leistung sowie umfangreiche Lehre, davon mindestens zwei Semester an der Universität Regensburg, müssen nachgewiesen werden. Die Einzelheiten können Sie den aktuell geltenden Richtlinien zur Außerplanmäßigen Professur entnehmen.

Dokumente, Formulare

Antragsbogen (öffnet neues Fenster)

Anlage 1 Publikationsverzeichnis (öffnet neues Fenster)

Anlage 2 Lehrtätigkeit (öffnet neues Fenster)

Anlage 3 Drittmittel (öffnet neues Fenster)

Die aktuellen Richtlinien finden im internen Download-Bereich auf GRIPS (externer Link, öffnet neues Fenster). Bitte nehmen Sie für Ihre Antragstellung diese Richtlinien als Grundlage und halten Sie Rücksprache mit Ihrer jeweiligen Fachvertretung, die dem Antrag eine Stellungnahme und Gutachtervorschläge beifügen muss. Die Gutachter/innen müssen externe, berufene Professor/innen sein.
https://elearning.uni-regensburg.de/course/view.php?id=74574 (externer Link, öffnet neues Fenster)
Falls Sie keinen RZ-Account haben, melden Sie sich bitte per E-Mail (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

 

Termine

Die Termine für die außerplanmäßigen Professuren hängen von den Sitzungen der Habilitationskommission (tagt meist monatlich) und dem Fakultätsrat (tagt monatlich im Semester) ab.

Kontakt

Geschäftsstelle für Außerplanmäßige Professuren und Umhabilitationen

Universität Regensburg
Fakultät für Medizin
Dekanat
Elisabeth Schick
Mo-Do vormittags
Geb. ZMK, Zi. 4.110
Tel. 0941 944-38819
apl.prof.medizin@ur.de

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