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Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen

Unserer Fakultät werden in jedem Jahr Gelder aus dem finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung von Frauen zugeteilt. Außerdem stehen im Rahmen des Bayerischen Programms zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre und des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder III an der Universität Regensburg Forschungsstipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung.

Fördermöglichkeiten sind beispielsweise:

  • SHK- oder WHK-Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
  • Reisekostenzuschüsse für wissenschaftliche Reisen
  • Informationsveranstaltungen außerhalb der Universität zu einzelnen Studiengängen
  • Literatur- und Softwarebeschaffung
  • Druckkostenzuschüsse
  • Übersetzungskosten für Publikationen
  • Unterstützung von Gastvorträgen von Forscherinnen oder von Einladungen von Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner durch Wissenschaftlerinnen der Universität Regensburg
  • Weiterbildungen
  • Maßnahmen der Gleichstellungskonzepte der Fakultät
  • Anschubfinanzierung von Promotionen
  • Promotionsabschluss-, Postdoc- oder Habilitationsstipendien
  • Post-Habilitationsstipendien

Im laufenden Kalenderjahr können Sie Anträge an die Gleichstellungsbeauftragten für Wissenschaft und Kunst richten. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Anschreiben mit kurzer Begründung und Motivation für die Bewerbung
  • bei der Beantragung von SHK-/WHK-Stellen, Stipendien und wissenschaftlichen Reisen ein Unterstützungs- oder Begründungsschreiben des/der Vorgesetzten beilegen
  • kurzes Statement, dass Gelder nicht von anderer Seite bezogen werden bzw. dass bei Bewilligung von anderer Seite die bewilligten Gelder nach Absprache zurückgezahlt werden
  • bei Konferenzbesuchen: übersichtliche Kostenaufstellung inkl. Belege
  • bei Überweisung auf privates Konto: Bankverbindung (IBAN) angeben
  • bei Umbuchungen innerhalb der Uni: Kapitel, Titel, Untertitel, Kostenstelle/Projekt, KoA, Hül-Nr.
  • Antrag in elektronischer Form und unbedingt in einem Gesamtdokument per E-Mail einreichen.
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