Kann ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes - wie die Musterfeststellungsklage - zu einer Entlastung der Justiz von Massenverfahren führen? Und wenn ja, wie? Professor Heese fordert im Interview im ARD/ZDF Mittagsmagazin v. 16.5.2023 (ab Minute 20.30) , in SWR Aktuell v. 16.5.2023 und auf tagesschau.de erneut eine Abkehr vom Verbandsklagemonopol mit opt-in und die Einführung von Gruppenklagen mit opt-out nach U.S.-amerikanischem Vorbild. "Überlastung der Justiz wie bei Diesel-Klagen jederzeit wieder möglich", tagesschau.de v. 16.5.2023.
Prof. Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann
Prof. Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale)
Eine Anleitung zur Lösung von Fällen aus dem Erkenntnisverfahren und der Zwangsvollstreckung. Hinweise zur Bearbeitung der Hauptprobleme des Zivilprozeßrechts.
Der Band stellt das Zivilprozessrecht fallbezogen dar. Er behandelt die Hauptprobleme des Erkenntnisverfahrens und des Zwangsvollstreckungsrechts aus der Sicht desjenigen, der einen Fall im Studium oder im Examen zu lösen hat. Von besonderer Bedeutung sind dabei die wichtigen Hinweise auf Schwierigkeiten und Fehler, die bei der Fallbearbeitung immer wieder auftreten.
Lehrbuch/Studienliteratur, ca. 320 Seiten. Erscheint vsl. im Oktober 2023.
Jaeger, Insolvenzordnung, Großkommentar, Band 1, §§ 1-35 InsO, 2. Auflage. Vollständige Neukommentierung der §§ 20-25 InsO [Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners sowie vorläufige Maßnahmen des Insolvenzgerichts im Eröffnungsverfahren] auf ca. 350 Seiten. Erscheint vsl. im Januar 2024.
Regulierung, also die mit Steuerungsintention erfolgte Umsetzung politischer Allgemeinwohlziele, ist ein Anliegen der Gesamtrechtsordnung – und damit auch des Zivilrechts. Die europäische Privatrechtsharmonisierung steht regulatorisch im Dienst der Verwirklichung des Binnenmarkts. Der konkrete Regulierungsbeitrag des europäischen Kaufrechts wurde mit der WarenkaufRL nochmals deutlich verstärkt. Der Beitrag betrachtet das reformierte EU-Kaufrecht aus der Regulierungsperspektive anhand zentraler Regulierungsziele, die zum Zweck der Verwirklichung des Binnenmarkts Eingang in die Kaufrechtsharmonisierung gefunden haben, die Förderung eines regenerativen Wachstums durch nachhaltige Konsumgüter und den Verbraucherschutz. Überdies wird ein blinder Fleck der europäischen Privatrechtsregulierung identifiziert, die Prävention arglistigen Verhaltens. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis: Die WarenkaufRL ist teilweise als vielversprechend, teilweise als überschießend und teilweise als defizitär zu bewerten. Heese, AcP 222 (2022), 703-735. Zum Inhaltsverzeichnis.
Mit seinem VW-Grundsatzurteil (NJW 2020, 1962) wollte der VI. Zivilsenat des BGH die Grundlagen der deliktischen Herstellerhaftung geklärt wissen; von einem Machtwort aus Karlsruhe war die Rede: „Roma locuta, causa finita” (Lorenz NJW 2020, 1924). Doch zeigt sich einmal wieder: Rom liegt nicht in Karlsruhe. Professor Heese im NJW-Editorial Heft 26/2022 zum Votum des Generalanwalts am EuGH Athanasios Rantos v. 2.6.2022 (vgl. BeckRS 2022, 12232) und seinen Folgen für abgeschlossene, laufende und neue Verfahren.
EuGH folgt GA: Mit Urt. v. 21.3.2023 hat sich der EuGH erwartungsgemäß dem GA angeschlossen, vgl. die Pressemitteilung des EuGH zu EuGH, Urt. v. 21.3.2023, Rs. C-100/21 (Mercedes-Benz AG): Unionsrecht schützt auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs / Mitgliedstaaten müssen Schadensersatz des Käufers gegen den Hersteller vorsehen / Schadensersatz nach nationalem Recht muss auch bei Anrechnung der Nutzungen in angemessenem Verhältnis zum Schaden stehen.
In dem Hollywood-Klassiker „Und täglich grüßt das Murmeltier“ erlebt Wetteransager Phil Connors bekanntlich denselben Tag wieder und wieder. So oder so ähnlich müssen sich jetzt Volkswagen und viele Tausend Kunden des Konzerns fühlen.
Denn durch das "einfache und kostengünstige" Software-Update wurde lediglich eine "evident" unzulässige Abschalteinrichtung durch eine andere ("offensichtlich" den Zielen des europäischen Rechts zuwiderlaufende) unzulässige Abschalteinrichtung ersetzt - so hat es jedenfalls jetzt der EuGH mit drei inhaltsgleichen Urteilen v. 14. Juli 2022 in aller Klarheit festgestellt. Das ist Anlass genug für eine Glosse. Heese, VW-Dieselskandal 2.0 oder: Und täglich grüßt das Murmeltier, JZ 2022, 776.
Update: Auch in der Instanzrechtsprechung der EU-Staaten setzt sich allmählich durch, dass das Thermofenster im VW-Software-Update illegal ist
Im Nachgang auch interessant:
Rudert das KBA nun doch zurück? Vgl Stellungnahme des KBA v. 9.12.2022 zu dem im VW California 2.0l Diesel Euro 5 zum Einsatz kommenden Thermofenster:
"Allerdings wird im Rahmen dieser EuGH-Urteile festgelegt, dass „eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet wäre, offensichtlich dem mit dieser Verordnung Nr. 715/2007 verfolgten Ziel, von dem diese Bestimmung nur unter ganz besonderen Umständen eine Abweichung zulässt, zuwiderläuft“ (EuGH-Urteile vom 14. Juli 2022, Rn. 63). Zu diesem neuen Aspekt erfolgt nun eine weiterführende Prüfung des Sachverhaltes in Bezug auf die ursprünglich mit dem betroffenen Fahrzeug ausgelieferten Stand der Software der Motorsteuerung."
Das KBA rudert zurück! Vgl Stellungnahme des KBA v. 10.11.2022 zu dem im Mercedes Benz B 180 CDI Euro 5 zum Einsatz kommenden Thermofenster (LG Berlin 14 O 244/20):
"Ferner verfügen die hier betroffenen Fahrzeuge über eine temperaturbedingte Regelung der Abgasrückführung (AGR) (sog. "Thermofenster"). [...] Eine hinreichende Rechtfertigung bzw. Begründung zur Zulässigkelt dieser Abschalteinrichtung
über Motorschutzmaßnahmen bzw. unter Berücksichtigung [...] der Entscheidungen des EuGH gemäß Urteilen vom 14. Juli 2022 zur Zulässigkelt von Thermofenstern (C-128/20, C-134/20, C-145/20) hinsichtlich des Motorschutzes wurde durch den Hersteller nicht vorgebracht. [...] Im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens hatte der Fahrzeughersteller keine konkreten Angaben zu den Emissionsstrategien gemacht."
Müssen Klimaaktivisten, die Flughäfen blockieren, finanziell für Schäden aufkommen? Nachdem ein LTO-Gastbeitrag das mit einem klaren "Nein" beantwortete, meint Michael Heese nun: Doch, sie handeln sittenwidrig. LTO Gastkommentar v. 20.12.2022.
Nach dem Willen der Justizministerkonferenz könnte es in Zivilsachen zur Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim BGH kommen. Das Prozessinstitut soll eine „zügige höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen in Bezug auf Massenverfahren“ erreichen. Es dient der Prozessökonomie sowie wirksamer Justizgewährleistung und bewegt sich auf der Schnittstelle von individuellem und kollektivem Rechtsschutz.
Der Beitrag begrüßt das Reformvorhaben, erläutert, was man von einem solchen Verfahren erwarten kann und was nicht und skizziert wesentliche Fragen, die sich bei der Umsetzung stellen. Heese/Schumann, NJW 2021, 3023-3029.
Im Nachgang interessant
Vorabentscheidungsverfahrens in Massenverfahren beim zuständigen
Revisionsgericht aus."
93. Justizministerkonferenz v. 1./2.6.2022, TOP I.6: "Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordert eine rasche rechtssichere Klärung der den Massenverfahren zugrunde liegenden Rechtsfragen. Hierzu kann auch auf die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Vorabentscheidungsverfahren zurückgegriffen werden."
Antrag der Fraktion der CDU/CSU v. 7.2.2023: "Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren schaffen", BT-Drucks. 20/5560: "Um die Funktionsfähigkeit der Ziviljustiz zu erhalten, besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. [...] Dies umfasst die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens, durch das die in Massenverfahren auftretenden entscheidungserheblichen Rechtsfragen frühzeitig einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt werden können."
Der Dieselskandal hat zwei Individualklagewellen nach sich gezogen, die die Zivilgerichtsbarkeit bundesweit seit Jahren extrem belasten. Die erste Klagewelle bewirkte inzwischen die höchstrichterliche Klärung zentraler Fragen. Die zweite Klagewelle verursacht an den Instanzgerichten einen noch weitaus höheren Aufwand, weil die ihr zugrunde liegenden Sachverhalte bis heute nicht (hinreichend) aufgeklärt sind. Die Möglichkeiten ebenso wie die Grenzen gerichtlicher Sachaufklärung im Zweiparteienprozess stehen im Mittelpunkt des Beitrags; ergänzt wird die Analyse durch Überlegungen zu einem verbesserten System des kollektiven Rechtsschutzes. Heese NJW 2021, 887-893.
Im Nachgang interessant:
Die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist ein zentraler und gleichwohl wenig beachteter Bestandteil der Gerichtsöffentlichkeit. Mit den Überlegungen zu Ehren von Herbert Roth soll ein strukturelles Defizit offengelegt und eine überfällige Debatte angestoßen werden.
Heese, Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Zeitalter der Digitalisierung – Entwicklungsstand und Entwicklungsdefizite einer Funktionsbedingung des modernen Rechtsstaats, in: Althammer/Schärtl, Dogmatik als Fundament für Forschung und Lehre, Festschrift für Herbert Roth zum 70. Geburtstag, 2021, S. 283-340. Auszug aus der Abhandlung: Einleitung - Kernthesen - Regelungsvorschlag.
Im Nachgang interessant Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 106: "Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in
anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein".
Hard Cases & Great Cases Make Bad Law. Doch auch die schiere Masse gleichgelagerter Fälle hinterlässt Schneisen in der gewohnten Qualität richterlicher Rechtsfindung. Das zeigt sich (abermals) bei der Aufarbeitung des Dieselskandals - findet Michael Heese und fordert eine beherzte Reform der zivilprozessualen Sachaufklärung im NJW-Editorial Heft 3/2022.
Im Nachgang interessant: BGH, Beschl. v. 10.1.2023 – VIII ZR 9/21, BeckRS 2023, 1723: Mercedes-Benz mit Motor OM 642 und unzulässiger Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) als Sachmangel. Zur auch deliktsrechtlichen Relevanz des Beschluses siehe Rn. 29: „Sollte die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung daher - wie von der Klägerin behauptet - nahezu ausschließlich im Prüfstand die Abgasreinigung verstärkt aktivieren, wäre dieser Umstand grundsätzlich geeignet, um auf eine arglistige Täuschung der Genehmigungsbehörden und ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein der Beklagten schließen zu lassen“.
Liebe Studierende,
während des universitären Corona-Lockdowns im Wintersemester 2020/2021 habe ich die Vorlesung "ZPO II - Zwangsvollstreckungsrecht" live per Zoom übertragen und gleichzeitig als Videopodcast aufgezeichnet. Die Podcastreihe besteht aus 16 Folgen und der Vorlesungsstoff umfasst eine geschlossene Darstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens einschließlich der vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe sowie des einstweiligen Rechtsschutzes.
Zunächst war der Podcast nur für Regensburger Studierende abrufbar. Im Wintersemester 2022/2023 habe ich mich dazu entschlossen, den Podcast öffentlich zugänglich zu machen. Dies, weil mich entsprechende Anfragen erreicht haben und weil ich aus vielen Gesprächen mit Studierenden und Referendaren weiß, dass das Interesse für das Zwangsvollstreckungsrecht häufig erst später im Laufe des Studiums bzw. des Referendariats geweckt wird. Dann hat man aber zumeist nicht mehr die Zeit (oder die Gelegenheit) eine entsprechende Vorlesung zu besuchen. Der Videopodcast kann hier vielleicht eine Lücke füllen.
Die Powerpointfolien des Videopodcasts habe ich aktualisiert und auf den aktuellen Gesetzgebungsstand (Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2021) gebracht.
Sollten Sie beim Anschauen und Anhören den einen oder anderen Fehler finden, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können ihn entweder behalten oder - noch besser - dem Lehrstuhlteam eine kurze E-Mail schreiben, damit ich das bei meiner aktuellen Präsenzvorlesung berücksichtigen kann.
Sie können die Vorlesung abrufen in der Mediathek der Universität Regensburg und - in etwas besserer Qualität - auch über den YouTube-Kanal des Lehrstuhls.
Ich wünsche Ihnen viel Spass mit dem Zwangsvollstreckungsrecht!
Prof. Dr. Michael Heese
Was bedeutet es, in einer Großkanzlei zu arbeiten? Wie macht man dort Karriere? Und wie bekommt man Arbeit, Familie und Privatleben dabei unter einen Hut? Mit Dr. Lucina Berger, LL.M. (Yale) haben wir am Donnerstag, den 2. Februar 2023 zum Thema: "Karriere in der Großkanzlei - High-End-Beratung & Work-Life-Balance" diskutiert.
Lucina Berger ist Partnerin bei Hengeler Mueller in Frankfurt/Main und berät im Gesellschaftsrecht, insbesondere zu Fragen der Corporate Governance, Compliance und Haftung, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Ferner berät sie zu kapitalmarktrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.
Lucina Berger gab uns einen Einblick in den Arbeitsalltag in einer Großkanzlei, über die möglichen Karrierewege in der Kanzlei, die reale Arbeitsbelastung, aber auch über die Freude, die anspruchsvolle Mandate und hoher Ergebnisdruck bereiten können. Schließlich hat sie uns verraten, wie ein Ehepaar mit zwei herausfordernden Vollzeitberufen und drei Kindern alles unter einen Hut bekommen kann.
Was passiert, wenn auf Ebay "20 prägefrische 2-Eruo-Münzen" (sic!) aus der Republik Irland versteigert werden und sich die Parteien anschließend nicht über die Wirksamkeit des Kaufvertrags und die Abwicklung des Geschäfts einigen können? Und was, wenn sich dann auch noch herausstellt, dass sich unter den 2-Euro-Münzen tatsächlich auch einige aus dem Vatikan befinden, die ungleich wertvoller sind? Hatten sich die Parteien nach dem ganzen Durcheinander wirksam verglichen? Oder kann die Käuferin von der Verkäuferin immer noch die Verschaffung der Münzen verlangen? Und welcher Münzen? Nur solcher aus der Republik Irland oder auch die aus dem Vatikan?
Am 26. Januar 2023 fand der Regensburger Lokalentscheid des diesjährigen ELSA Deutschland Moot Court statt. Am Nachmittag wurden zunächst zwei Vorrunden ausgetragen, durch die die beiden Finalteams ermittelt wurden. Am Abend traten dann die Finalteams vor Publikum im gut besuchten H 24 des Vielberth-Gebäudes gegeneinander an.
Die Klägerin wurde von Franziska Wagner & Veronika Zieglmeier vertreten und die Beklagte von Luisa Rupp & Sophia Wewer. In der Vorauswahl-Jury saßen neben Prof. Dr. Claudia Mayer in diesem Jahr Isabella Clemm und Anna Gmehling. In der Finalrunden-Jury saßen sodann wieder Prof. Dr. Claudia Mayer, RA Dr. Georg Graml und Prof. Dr. Michael Heese. Das Jury-Gericht des ELSA Moot Court hätte die Klage der Käuferin am Ende wohl abgewiesen, doch haben sich die Parteien in der mündlichen Verhandlung schließlich verglichen. Am Ende konnten Luisa Rupp & Sophia Wewer die Jury durch ihre mündliche Verhandlungsführung am meisten überzeugen und den Wettbewerb für sich entscheiden. Für das Gewinnerteam geht es nun in die nächste Runde, wo sie auf Regionalebene gegen Teams anderer Fakultäten antreten werden. Sie haben dort die Möglichkeit, sich für das Finale am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu qualifizieren.
Die um sich greifende Hassrede auf sog. "sozialen" Plattformen findet ihre Grundlage in dem Verzicht auf die Klarnamenpflicht. Dabei ist es ohnehin ungleich schwerer, sich gegen Hassrede effektiv zur Wehr zu setzen, wenn Ehrverletzungsdelikte im Internet begangen werden. Zum Thema "Hassrede im Internet – und was man dagegen tun kann" hat Rechtsanwalt Chan-jo Jun am Donnerstag, den 26. Januar 2023, vor großem Publikum einen lebhaften Vortrag gehalten.
Chan-jo Jun betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht mit 17 Anwälten in Würzburg. Bekannt wurde Rechtsanwalt Jun unter anderem durch sein juristisches Engagement gegen Hasskriminalität auf Facebook und unlängst durch ein Eilverfahren gegen Twitter, das Herr Jun für den von Hassrede betroffenen baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt geführt hat. Herr Jun wurde 2022 mit dem „For..Net Media Award“ und mit dem "Max-Dortu-Preis für Zivilcourage und gelebte Demokratie 2022" ausgezeichnet.
Wozu ist der Bundesgerichtshof da? Wie wird man Richter am BGH und was sind "BGH-Hiwis"? Wie sieht der Arbeitsalltag eines BGH-Richters aus? Über diese und viele andere Fragen haben wir am Donnerstag, den 12. Januar 2023 mit dem Vorsitzenden Richter des IX. Zivilsenats am BGH aD Dietmar Grupp diskutiert und schauten hierzu auf den Bundesgerichtshof - vor und hinter seine Kulissen.
Dietmar Grupp wurde am 1. September 2008 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte dem IX. Zivilsenat an, der im Wesentlichen zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie für Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater. Im November 2016 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des IX. Zivilsenats bestellt und am 2. Juli 2020 zum Vorsitzenden Richter des Senats.
Nach einer langen Corona-Pause fand Achtung - Literatur! endlich wieder statt. Am Donnerstag, den 21. Juli 2022 trafen wir uns an gewohnter Stelle im Haus der Begegnung, um 4 Bücher vorzustellen und gemeinsam mit dem Publikum zu diskutieren. Neben Michael Heese und Tonio Walter hat erstmals Weyma Lübbe, Lehrstuhl für Philosophie, das Literarische Quartett mitbestritten. Aus dem Kreis der Studierenden verstärkte uns dieses Mal Lucas Nowottny.
Foto: Margit Scheid
„Das Buch ist tiefer als sein Titel“. Das literarische Quartett der UR meldet sich mit Romanen zwischen Abgründigem und Tiefgründigem zurück - zur Pressemitteilung der Universität.
Die nächste Veranstaltung ist für den Sommer 2023 geplant. Voraussichtlich werden wir uns im Juni 2023 auf dem Sommerfest der Universität (Hauptcampus) wieder zusammenfinden.
Mit drei Urteilen v. 14.7.2022 hat sich der EuGH abermals zum Volkswagen-Dieselskandal geäußert. Dieses mal ging es um ein sogenanntes Thermofenster, eine Abschalteinrichtung, die Volkswagen in sein Software-Update eingebaut hatte. Mit diesem Update sollte die ursprüngliche "Schummelsoftware" beseitigt werden, durch die der Abgasskandal im Jahr 2015 öffentlich wurde. Nach den neuen Entscheidungen des EuGH ist nun geklärt: Im Wege des Software-Updates wurde nur eine unzulässige Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt. Denn das Thermofenster ist, so der EuGH, „jedenfalls unzulässig“, weil die Abgasrückführung in diesem konkreten Fall praktisch während des überwiegenden Teils des Jahres verringert wird. Eine voll wirksame Rückführung der Abgase findet nämlich nach den Feststellungen der vorlegenden Gerichte nur bei einer Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius statt. In einem Interview mit Bayern 2 - radioWelt v. 14.7.2022 spricht Professor Heese über die Bedeutung und einige naheliegende Konsequenzen der neuen EuGH-Entscheidungen.
Im SS 2022 ging es in unserer Veranstaltungsreihe UR Law & Society um "Zukunftsfragen der juristischen Berufe": Wie sieht die Zukunft der juristischen Berufe aus? Und wie die der juristischen Ausbildung? Welche spezifischen Herausforderungen werden Juristen in Zukunft zu bewältigen haben, die sich vielleicht heute schon andeuten, die aber noch nicht voll sichtbar sind?
Zum Abschluss sprach Prof. Dr. Dr. Hanjo Hamann, JSM (Stanford) zum Thema: Wie könnte die Zukunft der juristischen Ausbildung aussehen?
„Warum noch zurück in den Hörsaal?“ Mit dieser Frage provozierte unser Gastredner Hanjo Hamann im August 2021 in einem Beitrag für die LTO. Er, so Hamann, gehöre „wohl zu den wenigen juristisch Lehrenden, die sich nicht zurück in den Präsenzhörsaal sehnen“. Juristische Vorlesung im Inverted Classroom“: Statt einem „zurück in den Hörsaal“ besser weiter mit Online-Lehre in neuen digitalen Lehrformaten?
Hanjo Hamann war Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn und ist ab dem 1. April 2022 Qualifikationsprofessor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden. 2020 wurde Hanjo Hamann von dem Online-Karriereportal academics als Nachwuchswissenschaftler des Jahres ausgezeichnet und 2022 verlieh ihm die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit dem Heinz Maier-Leibnitz-Preis die höchste Auszeichnung der deutschen Nachwuchswissenschaft.
Im SS 2022 ging es bei UR Law & Society um "Zukunftsfragen der juristischen Berufe": Wie sieht die Zukunft der juristischen Berufe aus? Und wie die der juristischen Ausbildung? Welche spezifischen Herausforderungen werden Juristen in Zukunft zu bewältigen haben, die sich vielleicht heute schon andeuten, die aber noch nicht voll sichtbar sind?
Am zweiten Veranstaltungsabend sprach Dr. Cord Brügmann zum Thema: Wie könnte die Zukunft der juristischen Berufswelt aussehen?
Cord Brügmann ist Rechts- und Politikberater, als langjähriger Verbandsgeschäftsführer intimer Kenner des Rechtsdienstleistungsmarkts und Gastgeber des "Rechtsgesprächs", einem Podcast über Innovationen im Rechtsmarkt und Zugang zum Recht.
Mit „Legal-Tech-Inkasso“ und „Consumer Claim Purchasing“ wollen private Unternehmen eine staatlich hinterlassene Rechtsschutzlücke schließen. Rechtsprechung (VIII ZR 285/18 / II ZR 84/20) und Gesetzgebung tun gut daran, diese Entwicklung zu fördern. Doch darf die Deregulierung nicht zur Folge haben, dass sich das private Versprechen wirkungsvollen Rechtsschutzes ins Gegenteil verkehrt.
Dass diese Gefahr besteht, zeigt das Beispiel des aktuell stattfindenden Ankaufs von Erstattungsansprüchen gegen Betreiber von Fitnessstudios. Heese, NJW-Editorial Heft 36/2021: Verbrauchergerecht?
Im Nachgang interessant Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 112: "Wir erweitern den Rechtsrahmen für Legal Tech-Unternehmen [und] legen für sie klare Qualitäts- und Transparenzanforderungen fest".
Zur der von Professor Heese in diesem Beitrag festgestellten "Eindeutigkeit" der Rechtslage in Bezug auf Beitragspflicht und Vertragsverlängerung bei coronabedingter Fitnessstudioschließung s. jetzt auch BGH, Urt. v. 4. Mai 2022 – XII ZR 64/21: "Der Betreiber eines Fitnessstudios hat [...] gegen seinen Vertragspartner keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage dahingehend, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit um den Zeitraum einer pandemie-bedingten Schließung des Fitnessstudios verlängert wird." Und im Nachgang interessant: Musterfeststellungsklage gegen die East Bank Club The Fitness Factory GmbH ("SuperFit Sportstudios") endet nach richterlichem Hinweis auf BGH-Urteil mit Anerkenntnisurteil, vgl. KG Berlin, Anerkenntnisurt. v. 29.8.2022 - 20 MK 1/21, BeckRS 2022, 24605.
Im SS 2022 ging es bei UR Law & Society um "Zukunftsfragen der juristischen Berufe". Zum Auftakt sprach Dr. Joachim Wagner zum Thema: Juristen als Garanten des Rechtsstaats?
Unterschätzt die Justiz die Gefahr durch Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen? Joachim Wagner wird über sein neues Buch "Rechte Richter" sprechen und mit uns und Ihnen anschließend über das Thema und seine Thesen diskutieren. Joachim Wagner ist Jurist, Journalist und Buchautor mit langjähriger Erfahrung als politischer Redakteur (u.a. Leiter des ARD-Studios in London und Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio).
In seinem neuen Buch "Rechte Richter. AfD-Richter, - Staatsanwälte und -Schöffen: eine Gefahr für den Rechtsstaat?“ beschwört Joachim Wagner die Gefahr einer zunehmenden Politisierung der Justiz durch Richter und Staatsanwälte mit demokratie- und rechtsstaatsfeindlicher Gesinnung und zeigt damit letztlich eine offene Flanke des Rechtsstaats auf. Das Thema ist, auch aber nicht nur angesichts der aktuellen Diskussion um die Weiterbeschäftigung des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Richters Jens Maier, von besonderer Aktualität.
Welche Vorteile im Ausland erworbene Masterabschlüsse bieten, wie der Bewerbungsprozess für die DAAD-Stipendien für ein LL.M.-Aufbaustudium abläuft und warum es den perfekten Zeitpunkt für ein Auslandssemester im Jurastudium nicht gibt – davon berichtet Prof. Dr. Michael Heese im Interview für "studieren weltweit - ERLEBE ES! ", ein Projekt von BMBF und DAAD.
Am 26. Januar 2022 fand der Regensburger Lokalentscheid des diesjährigen ELSA Deutschland Moot Court statt. Pandemiebedingt wurde die mündliche Verhandlung als hybride Veranstaltung durchgeführt. Zuhörer konnten die Verhandlung über Zoom live mitverfolgen.
Auf der Klägerseite standen die Huevos sorpresa S.A. de C.V., vertreten durch die Rechtsanwälte Helena Manke & Tom Jensson; auf Beklagtenseite die Verpackungslösungen GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sarah Reisinger & Benjamin Roemer. In der Jury saßen auch in diesem Jahr wieder Prof. Dr. Claudia Maye als Vorsitzende und RA Dr. Georg Graml und Prof. Dr. Michael Heese als Beisitzer.
In dem fiktiven Rechtsstreit ging es um den Bau und die Lieferung einer Verpackungsmaschine für Überraschungseier aus Schokolade. Ein mexikanisches Unternehmen hatte die Maschine als Prototyp bei einem deutschen Hersteller erworben. Nur leider funktionierte die Maschine anschließend nicht so, wie es sich der mexikanische Ü-Ei-Produzent vorgestellt hatte: Die Vakuumanlage, die die Eier in der Maschine transportieren soll, war nicht für den auf 2000 Meter in Mexiko herrschenden Luftdruck ausgelegt und die „Missing-Egg-Funktion“ war überhaupt nicht eingebaut worden. Nach kurzer Zeit wurden die Schneidemesser stumpf und zu allem Überfluss brach auch noch die Antriebsstange. Da wundert man sich nicht, dass die Maschine, anstatt der zugesagten 200 Eier pro Minute, gerade einmal 140 Eier verpacken konnte. Nach zahlreichen Nachbesserungsversuchen wollte das mexikanische Unternehmen nun nicht nur die für die Maschine gezahlten 750.000 Euro zurück, sondern überdies seinen entgangenen Gewinn iHv. über einer Mio. Euro – im Ergebnis ohne Erfolg. Das Jurygericht wies die Klage letztlich ab, teils weil schon der Vorrang der Nacherfüllung nicht beachtet wurde, teils weil sich das mexikanische Unternehmen weiterer Nachbesserungsversuche des Prototypherstellers zu vorschnell verweigert hatte.
Trotzdem war es für die Klägervertreter ein guter Tag: Helena Manke & Tom Jensson haben den Regensburger Vorentscheid gewonnen; die beiden konnten die Jury vor allem durch ihre mündliche Verhandlungsführung überzeugen. Aber auch Sarah Reisinger & Benjamin Roemer haben sich in der Verhandlung gut geschlagen. Für das Gewinnerteam geht es nun in die nächste Runde, wo sie auf Regionalebene gegen Teams anderer Fakultäten antreten werden. Sie haben dort die Möglichkeit, sich für das Finale am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu qualifizieren.
Am 28. Dezember 2021 hat Ekkehard Schumann seinen 90. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass ehrt ihn der Verlag Mohr Siebeck mit einem von Michael Heese und Tonio Walter verfassten Glückwunsch. Heese/Walter JZ 2022, 27.
Der Dieselskandal hat Individualklagewellen nach sich gezogen, die die Zivilgerichte bundesweit seit Jahren überlasten. Die hieraus entstandene Diskussion um eine sich angeblich entwickelnde "Klageindustrie" ist unausgewogen und nicht zielführend. Wer eine "Klageindustrie" am Werk sieht, verwechselt Ursache und Wirkung findet Professor Heese und fordert im NJW-Editorial Heft 9/2021 mehr kollektiven Rechtsschutz.
Elina Mayer (Lehrstuhl Prof. Kühling) und Anna Gmehling (Lehrstuhl Prof. Heese) haben als Regensburger Team den ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) 2021 gewonnen!
Die Gewinnerinnen des Regensburger Lokalentscheids vom Januar 2021 hatten kurz zuvor den Nationalentscheid in Hamburg gewonnen. Beim Bundesentscheid, dem Finale des Wettbewerbs, der am 9. Juli 2021 am Bundesgerichtshof als virtuelle Hauptverhandlung ausgetragen wurde (vgl. hierzu die EDMC Bundesentscheid Broschüre), standen sich das Regensburger Team und ein Team der Universität Osnabrück gegenüber, vgl. auch die Pressemitteilung der UR v. 15.7.2021 und die Mittelbayerische Zeitung v. 21.7.2021. Wir sagen herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Leistung!
Der Staat ist von Verfassungs wegen zur lückenlosen und ungekürzten Veröffentlichung der Entscheidungen seiner Gerichte verpflichtet. Eine Entscheidung muss hierzu nicht besonders „veröffentlichungswürdig“ sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll nach überwiegender Auffassung zwar die Anonymisierung persönlicher Angaben und Umstände erforderlich machen. Weitergehende Schwärzungen von Sachverhalt oder Entscheidungsgründen lassen sich mit den Persönlichkeitsrechten der Beteiligten dagegen typischerweise nicht begründen. An einem unlängst gescheiterten Versuch, die Veröffentlichung zweier BGH-Entscheidungen unter Berufung auf den Ehrschutz in größtmöglichem Umfang zu verhindern, lassen sich diese Grundsätze und einige verfahrensrechtliche Besonderheiten veranschaulichen. Und im Hinblick auf die noch immer bruchstückhafte Veröffentlichung der Entscheidungen der Instanzgerichtsbarkeit ist festzustellen: Entscheidungsöffentlichkeit ist ein Reformthema für das digitale Zeitalter. Heese, Die praktisch uneingeschränkte Pflicht des Staates zur Veröffentlichung der Entscheidungen seiner (obersten) Gerichte – Zu OLG Karlsruhe v. 22.12.2020 – 6 VA 24/20, JZ 2021, 665.
Vgl. weiterführend Heese, Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Zeitalter der Digitalisierung – Entwicklungsstand und Entwicklungsdefizite einer Funktionsbedingung des modernen Rechtsstaats, in: Althammer/Schärtl, Dogmatik als Fundament für Forschung und Lehre, Festschrift für Herbert Roth zum 70. Geburtstag, 2021, S. 283-340. Auszug aus der Abhandlung: Einleitung - Kernthesen - Regelungsvorschlag. Zum Thema auch eingehend Hamann, Der blinde Fleck der deutschen Rechtswissenschaft – Zur digitalen Verfügbarkeit instanzgerichtlicher Rechtsprechung, JZ 2021, 656 und Hamann, Transparenz der Justiz, Stagnation seit 50 Jahren, LTO v. 2.7.2021.
Der VI. Zivilsenat des BGH hat sich mehrfach zur deliktischen Haftung der Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung positioniert. Obschon seine klaren Feststellungen zur Haftung dem Grunde nach im Ausgangspunkt zu begrüßen sind, muss eine Bilanz doch insgesamt kritisch ausfallen. Mit der Anwendung der Vorteilsausgleichung in Kombination mit der Versagung von Deliktszinsen hat der Senat Wesen und Funktion des Strafschadensersatzes sowie zentrale Wertungen des geltenden Zivilrechts verkannt und sich in Widerspruch zur Rechtsprechung anderer Zivilsenate gesetzt. Sein Bekenntnis zur Präventionsfunktion des Haftungsrechts bleibt ein Lippenbekenntnis. Heese NJW 2020, 2779.
ZPO I und II im ersten Staatsexamen? Warum nicht! Einen aktuellen Erfahrungsbericht sehen Sie hier. - Sie wollen diese Erfahrung nicht teilen? Kein Problem! Kommen Sie doch einfach in die Vorlesungen ZPO I und ZPO II von Professor Heese im SS 2020 und im WS 2020/2021 - live auf zoom und dauerhaft als Videopodcast in der Mediathek der Uni Regensburg.
Der Bundesgerichtshof wird sich voraussichtlich im Mai 2020 erstmals mit einer gegen die Volkswagen AG erhobenen Klage öffentlich befassen. Der Beitrag knüpft an die Ausführungen des Verfassers in NJW 2019, 257 zur „Herstellerhaftung für manipulierte Diesel-Kraftfahrzeuge“ an und behandelt schwerpunktmäßig die seither ergangene und inzwischen umfangreiche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte. Nach ganz überwiegender Auffassung haftet die Volkswagen AG den Käufern dem Grunde nach aus § 826 BGB auf Schadensersatz. Die Gegenansicht, die sowohl den Haftungsgrund als auch den Fortbestand des Schadens bestreitet, überzeugt nicht. Heese JZ 2020, 178.
Auf Initiative von Professor Heese haben die Universität Regensburg und die Fakultät für Rechtswissenschaft im Oktober 2019 eine Kooperationsvereinbarung mit der University of California, Hastings College of the Law, San Francisco, geschlossen, die neben dem wissenschaftlichen Austausch auf Fakultätsebene auch den Regensburger Studierenden, Promovierenden und Post-Docs besonders geförderte Studien- und Forschungsprogramme ermöglicht. Weitere Informationen zu den einzelnen Kooperationsprogrammen finden sich in unserer Infobroschüre und unter der Rubrik "LL.M. in den USA" sowie auf der Webseite der Fakultät.
Der europäische Binnenmarkt und der freie Handel stellen die Zukunftsfähigkeit der deutschen Dogmatik der Mobiliarsicherheiten zunehmend in Frage. Diese ist – bedingt durch ihre Entwicklungsgeschichte unter anfänglichem Ringen um Sinn und Nutzen von Publizität – hyperkonstruktiv und konfus. Der Umgang mit einzelnen Sicherungsrechten und ihren Funktionsäquivalenten im geltenden Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ist teilweise widersprüchlich und insoweit wertungsmäßig verfehlt. Die Anerkennung und der Umgang mit publizitätslosen Mobiliarsicherheiten ist dagegen eine – vielleicht sogar die – deutsche Erfolgsgeschichte. Im Rahmen der wünschenswerten europaweiten Vereinheitlichung des Rechts der Mobiliarsicherheiten wird man mit ihr aber kaum Gehör finden, wenn man sich einer Dekonstruktion der geltenden Dogmatik und ihrer teilweisen funktionalen Neuausrichtung verschließt.
Der anlässlich des Fakultätsseminars im November 2018 gehaltene Vortrag "Die Dogmatik der Mobiliarsicherheiten - Nachdenken über ein widersprüchliches System und seine Zukunftsfähigkeit in einem europäischen Rechtsrahmen" ist erschienen in: Boele-Woelki et al., Festschrift für Karsten Schmidt zum 80. Geburtstag, 2019, Band 1, S. 409.