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Professor em. Dr. Dr. h. c. Ekkehard Schumann

Ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Prozessrecht und Bürgerliches Recht
- dem Lehrstuhl verbunden - 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Professor Schumann 


Glückwunsch - Ekkehard Schumann zum 90. Geburtstag, JZ 2022, 27

Am 28. Dezember 2021 hat Ekkehard Schumann seinen 90. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass ehrt ihn der Verlag Mohr Siebeck mit einem von Michael Heese und Tonio Walter verfassten Glückwunsch. Heese/Walter JZ 2022, 27


Neuerscheinung: Ein Vorabentscheidungsverfahren beim BGH, Heese/Schumann NJW 2021, 3023-3029

Nach dem Willen der Justizministerkonferenz könnte es in Zivilsachen zur Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim BGH kommen. Das Prozessinstitut soll eine „zügige höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen in Bezug auf Massenverfahren“ erreichen. Es dient der Prozessökonomie sowie wirksamer Justizgewährleistung und bewegt sich auf der Schnittstelle von individuellem und kollektivem Rechtsschutz.

Der Beitrag begrüßt das Reformvorhaben, erläutert, was man von einem solchen Verfahren erwarten kann und was nicht und skizziert wesentliche Fragen, die sich bei der Umsetzung stellen. Heese/Schumann, NJW 2021, 3023-3029


Neuerscheinung: Der Of Counsel im deutschen Anwaltsrecht, in: Althammer/Schärtl, Festschrift für Herbert Roth zum 70. Geburtstag, 2021, S. 1119-1144

Mit Herbert Roth verbindet mich seit vielen Jahren eine enge freundschaftliche Kollegialität. Stets waren wir uns einig im Engagement für einen modernen liberalen Zivilprozess, der nach unserer Auffassung untrennbar zu einer freiheitlich verfassten Zivilgesellschaft gehört. Ich hatte es deshalb vor einigen Jahren sehr begrüßt, dass Herbert Roth bei der Herausgabe ausgewählter Schriften aus meiner Feder einen von unserem gemeinsamen liberalen Engagement erfüllten Aufsatz einbezog, in dem ich gegen die obrigkeitlichen Schranken der deutschen Rechtsanwaltschaft zu Feld gezogen war, die gegen Ende des 20. Jahrhunderts immer noch bestanden. Inzwischen sind diese Schranken gefallen, aber noch immer gibt es viele überflüssige Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts und neue Entwicklungen stoßen auf obrigkeitliche Schranken. Ich hoffe, es macht Herbert Roth Freude, den Fragen nachzugehen, ob gegenüber dem seit einiger Zeit in der deutschen Rechtsanwaltschaft auftretenden Of Counsel solche Schranken zu befürchten sind und wie sich überhaupt dessen Funktion in das Anwaltsrecht einfügt.


Neuerscheinung: Die Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in bundesrechtlichen Verfahren, JZ 2021, 373-381 

Vor fast 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Befugnis der Landesverfassungsgerichte zur Prüfung und auch zur Kassation von Gerichtsentscheidungen bejaht, die aufbundesrechtlichen Verfahrensvorschriften (vor allem ZPO und StPO) beruhen. Eine neuere Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gibt Anlass, eine Entwicklung nachzuzeichnen, die zu einem Aufschwung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit und auch zu einer Stärkung des Schutzes von Prozessgrundrechten geführt hat. 


Die Wirksamkeit von Prozesshandlungen des Nebenintervenienten trotz dessen Zurückweisung, ZZP 133 (2020), 401-419


Jz 8 19

Grundrechte sind Grundrechte - Überlegungen zur Terminologie des Bundesverfassungsgerichts bei den Prozessgrundrechten, JZ 2020, 30-33


Jz 8 19

Keine Geheimverfahren bei einstweiligen Verfügungen in Pressesachen, JZ 2019, 398-405

In zwei Kammerbeschlüssen (JZ 2019, 407 und JZ 2019, 409, in diesem Heft) ist das BVerfG auf überzeugende Weise einer verfassungswidrigen zivilgerichtlichen Praxis bei einstweiligen Verfügungen in Pressesachen entgegengetreten. Die Beschlüsse sind darüber hinaus richtungsweisend für das Verfahren der zivilprozessualen einstweiligen Verfügung sowie für die unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in derartigen Verfahren.


Fs Pruetting

Der Sympathieschwund für Verteter öffentlicher Interessen im deutschen Prozessrecht, in: Brinkmann et al., Festschrift für Hanns Prütting zum 70. Geburtstag, 2018, 541 - 558


Jura

Das Dashcam-Urteil des BGH: Trotz Rechtswidrigkeit der Aufzeichnung kein Beweisverbot, JURA 2019, 3-14

Professor Schumann bespricht das Urteil des BGH vom 18. Mai 2018 – VI ZR 233/17 (Verwertbarkeit von mittels Dashcam datenschutzrechtswidrig angefertigten Videoaufnahmen im Verkehrsunfallprozess).


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Lebendiges Zivilprozessrecht - Ausgewählte Schriften

Ekkehard Schumann feierte am 28.12.2016 seinen 85. Geburtstag. Aus diesem Anlass gibt Herbert Roth unter dem Titel "Lebendiges Zivilprozessrecht" eine Auswahl der Schriften Schumanns heraus, die für sein Lebenswerk charakteristisch sind.
Der Jubilar gehört zu den einflussreichsten deutschen Prozessualisten und hat das Ansehen unserer Disziplin weit über den deutschen Sprachraum hinaus gefördert. Viele seiner Beiträge haben sich als zeitlos erwiesen und die wissenschaftliche Auseinandersetzung bleibend geprägt. […] Der Sammelband soll die maßgebenden Monographien von Ekkehard Schumann ergänzen und damit ein vollständiges Bild seines wissenschaftlichen Schaffens erlauben. […] Ekkehard Schumann ist ein Prozessrechtswissenschaftler von Weltrang. Dazu haben ihn gleichermaßen sein methodengeleitetes stringentes dogmatisches Denken und die fortgesetzte rechtspolitische Bemühung um ein streng rechtsstaatlich ausgerichtetes liberales Zivilprozessrecht gemacht. Er war aber auch ein begnadeter Rechtslehrer, dessen Vertiefungsveranstaltungen neben dem Zivilprozessrecht auch das Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafprozessrecht umfassten. Forschung und Lehre bildeten für ihn eine Einheit.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

Prof. Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann