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Rundschreiben und allgemeine Informationen

Schließung zur Jahreswende 2023/24

Die Universitätsleitung hat beschlossen, dass die Universität wie in den vergangenen Jahren über Weihnachten und den Jahreswechsel 2023/24 geschlossen wird. Die Schließung umfasst in diesem Jahr insgesamt den Zeitraum vom 25. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024. Wir bitten Sie, Urlaub (drei Arbeitstage) einzuplanen oder – soweit möglich – die flexiblen Möglichkeiten des Arbeitszeitausgleichs entsprechend der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen.

Arbeitszeitguthaben dürfen gemäß Ziffer 4.2 der Dienstvereinbarung zum Stichtag 31.01.2024 die 40-Stunden-Grenze nicht überschreiten. Der Abbau von Arbeitszeitguthaben auf 40 Stunden kann also auch wie in diesem Jahr über die Jahresschließung hinaus erfolgen. Arbeitszeitguthaben, welche die 40-Stunden-Grenze überschreiten, können über den 31.01.2024 hinaus nicht gutgeschrieben werden.

Außerdem dürfen am Stichtag 31.01.2024 keine Arbeitszeitrückstände mehr bestehen, das bedeutet das Gleitzeitkonto muss mindestens auf Null stehen.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen rechtzeitig zu bedenken und mit Ihren Vorgesetzten abzusprechen.

Auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in die Gleitzeitregelungen einbezogen sind, sind grundsätzlich verpflichtet, die auf die Schließtage entfallende Arbeitszeit entweder einzuarbeiten oder durch Urlaub abzugelten. Wir bitten, dies in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten zu klären.


Öffnungszeiten der Lesesäle während der Winterschließung

Alle Lesesäle der Universitätsbibliothek bleiben während der Winterschließung (24. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024) geschlossen.

Öffnungszeiten der Lesesäle vom 02.01.2024 bis einschließlich 07.01.2024

Allgemeiner Lesesaal Mo – Fr      08.00 – 20.00 Uhr  (statt 22 Uhr)
Sa              wegen Feiertag geschlossen

Recht 1

Wirtschaft

Mo – Fr      08.00 – 22.00 Uhr (statt 24.00 Uhr) *
Sa             wegen Feiertag geschlossen
So             08.00 – 22.00 Uhr*
Recht 2 Mo – Fr      08.00 – 20.00 Uhr (statt 22.00 Uhr) *
Sa              wegen Feiertag geschlossen
So              08:00 – 20.00 Uhr*
*Die Öffnungszeiten in den Lesesälen Recht 1 und Wirtschaft umfassen die längsten Nacht- und Wochenend-Öffnungszeiten, da für die Verlängerung  der Öffnungszeiten dieser Lesesäle Studienbeiträge der Fakultäten bereit gestellt werden.

Philosophicum 1

Philosophicum 2

Mo – Fr      08.00 – 20.00 Uhr  (statt 22 Uhr)
Sa              wegen Feiertag geschlossen
So              10.00 bis 16.00 Uhr
 
Chemie/Pharmazie Mo – Fr      08.00 – 16.00 Uhr (statt 20 Uhr)
Sa              wegen Feiertag geschlossen

Biologie /Vorklinik

Physik

Mathematik

Sport

Mo – Fr      08.00 – 16.00 Uhr (statt 20 Uhr)
Medizin Mo – Fr      08.00 – 20.00 Uhr  (statt 22 Uhr)
Sa              wegen Feiertag geschlossen
So              10.00 bis 16.00 Uhr
 

Die Bestände aller Lesesäle können über die Schließzeit nach Hause ausgeliehen werden. 


Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub

Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub

PDF-Dokument

28.04.2023


Job-Ticket: Informationen und Änderungen

Was ist das Job-Ticket?

Allgemeine Infos zum Jobticket finden Sie auf der Homepage des RVV.

Wie hoch sind die Preise für ein Job-Ticket?

Ab dem 01.01.2023 erhöhen sich die Preise für ein Job-Ticket. Die genauen Preise können Sie der Tarifübersicht entnehmen (Tabelle für Sie relevant: ab 100 Teilnehmer).

Hat das 49-Euro-Ticket Auswirkungen auf das Job-Ticket?

Das LfF beteiligt sich an keiner Rabattaktion bezüglich des 49-Euro-Tickets. Über die Universität Regensburg besteht lediglich die Möglichkeit, das RVV Job-Ticket zu beantragen.

Wer darf ein Job-Ticket bestellen?

Voraussetzung: Einen derzeit gültigen Arbeitsvertrag* mit der Universität Regensburg.
Auszubildende können sich direkt beim RVV über ein kostengünstigeres Ausbildungsticket informieren.
*) Gehaltsabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen, andere Vertragskonstellationen sind für das Job-Ticket nicht zugelassen.

Welche Fristen gibt es?

Neubestellungen: Abgabe des Bestellformulars (per E-Mail) spätestens bis zum 10ten des Vormonats (Beispiel: Laufzeitbeginn soll der 01.05. sein, Bestellformular muss bis zum 10.04. der Personalabteilung vorliegen)

Kündigungen: schriftlich (per E-Mail) spätestens bis zum 10ten des Vormonats (Beispiel: Kündigung zum 31.05., Kündigung muss bis zum 10.05. der Personalabteilung vorliegen)

Abgabe des Job-Tickets (nach Kündigung): am vierten Werktag nach Kündigungsende (in der Personalabteilung)

Wo kann ich mein Job-Ticket abholen?

Wenn Sie ein Job-Ticket bestellt haben, können Sie es bis Mitte Januar in der Zahlstelle abholen. Die Zahlstelle finden Sie im Verwaltungsgebäude, Zimmer 1.24, die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag, 08:00 - 11:30 Uhr.

Wenn Sie das Job-Ticket später (nach Mitte Januar) abholen, halten Sie bitte Rücksprache mit der Personalabteilung (personalabteilung@ur.de).

Ich habe mein Job-Ticket verloren! Was nun?

Bitte sofort per E-Mail bei der Personalabteilung melden (personalabteilung@ur.de). Wir beantragen ein Ersatz-Ticket beim RVV.
Kosten: ca. 15 Euro
Der RVV stellt ein Ersatz-Ticket aus. Sie werden von uns informiert.

Geldbörse wurde geklaut inkl. Job-Ticket?

Bitte bringen Sie die Kopie der Anzeige zum RVV mit bzw. schicken diese als Scan bereits an die Personalabteilung mit. Die Kosten für ein Ersatz-Ticket reduzieren sich.

Haben Sie noch Fragen? Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse personalabteilung@ur.de.

Ihre Personalabteilung


Informationen zur Winterschließung der UR

In der Regel lässt die Universität Regensburg zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel den Betrieb ruhen, um Energiekosten zu sparen. Über den genauen Zeitraum der Schließung informiert die Universitätsleitung in der Regel zum Ende des Sommersemesters.

Arbeitszeitguthaben

Arbeitszeitguthaben dürfen gemäß Ziffer 4.2 der Dienstvereinbarung zum Stichtag 31. Januar die 40-Stunden-Grenze nicht überschreiten. Der Abbau von Arbeitszeitguthaben auf 40 Stunden kann über die Jahresschließung hinaus erfolgen. Arbeitszeitguthaben, welche die 40-Stunden-Grenze überschreiten, können über den 31. Januar hinaus nicht gutgeschrieben werden.

Arbeitszeitrückstände

Außerdem dürfen am Stichtag 31. März keine Arbeitszeitrückstände bestehen, das bedeutet, das Gleitzeitkonto muss mindestens auf Null stehen.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen rechtzeitig zu bedenken und mit Ihren Vorgesetzten abzusprechen.

Mitarbeiter:innen außerhalb der Gleitzeitregelung

Auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in die Gleitzeitregelungen einbezogen sind, sind grundsätzlich verpflichtet, die auf die Schließtage entfallende Arbeitszeit entweder einzuarbeiten oder durch Urlaub abzugelten. Wir bitten, dies in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten zu klären.


Gesetzlicher Forderungsübergang aus Schadensersatzansprüchen

Die Dienststelle möchte die Beschäftigten der UR über die Abwicklung des gesetzlichen Forderungsübergangs aus Schadensersatzansprüchen von Bediensteten des Freistaates Bayern informieren.

Schreiben des Bayerischen Staatsminisetriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

PDF-Dokument

09/2017

Hinweis auf die Teilhabe-/Inklusionsrichtlinien

Die Dienststelle möchte die schwerbehinderten Beschäftigten über die Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern informieren:

Bayerische Inklusionsrichtlinien

PDF-Dokument

06/2019
Barrierefreie PDF-Broschüre und DAISY-Hörbuch zu den Inklusionsrichtlinien Webseite 10/2019

Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien

Um Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich  zu vermeiden, bittet die Verwaltung um besondere Beachtung des Rundschreibens "Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien".

Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien / Vermeidung von Rechtsverletzungen und damit verbundenen Abmahnungen

PDF-Dokument 04/2015

Vereinfachung von E-Mail-Adressen

Kanzlerrundschreiben zur Vereinfachung und Vereinheitlichung aller E-Mail-Adressen in der Verwaltung: vorname.nachname@ur.de

PDF-Dokument

07/2012

Vorgaben für die Absenderkennung im E-Mail-Verkehr | Einrichtung bzw. Änderung Ihrer Signatur in GroupWise

PDF-Dokument 07/2012


Universitätsverwaltung

Kontakt

Telefon 0941 943-01
registratur@ur.de