Allgemeine Infos zum Jobticket finden Sie auf der Homepage des RVV.
Ab dem 01.01.2023 erhöhen sich die Preise für ein Job-Ticket. Die genauen Preise können Sie der Tarifübersicht entnehmen (Tabelle für Sie relevant: ab 100 Teilnehmer).
Das LfF beteiligt sich an keiner Rabattaktion bezüglich des 49-Euro-Tickets. Über die Universität Regensburg besteht lediglich die Möglichkeit, das RVV Job-Ticket zu beantragen.
Voraussetzung: einen derzeit gültigen Arbeitsvertrag* mit der Universität Regensburg oder dem Leibniz-Institut für Immuntherapie (ehemaliges RCI)
Auszubildende können sich direkt beim RVV über ein kostengünstigeres Ausbildungsticket informieren.
*) Gehaltsabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen, andere Vertragskonstellationen sind für das Job-Ticket nicht zugelassen
Neubestellungen: Abgabe des Bestellformulars (per E-Mail) spätestens bis zum 10ten des Vormonats (Beispiel: Laufzeitbeginn soll der 01.05. sein, Bestellformular muss bis zum 10.04. der Personalabteilung vorliegen)
Kündigungen: schriftlich (per E-Mail) spätestens bis zum 10ten des Vormonats (Beispiel: Kündigung zum 31.05., Kündigung muss bis zum 10.05. der Personalabteilung vorliegen)
Abgabe des Job-Tickets (nach Kündigung): am vierten Werktag nach Kündigungsende (in der Personalabteilung)
Wenn Sie ein Job-Ticket bestellt haben, können Sie es bis Mitte Januar in der Zahlstelle abholen. Die Zahlstelle finden Sie im Verwaltungsgebäude, Zimmer 1.24, die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag, 08:00 - 11:30 Uhr.
Wenn Sie das Job-Ticket später (nach Mitte Januar) abholen, halten Sie bitte Rücksprache mit der Personalabteilung (personalabteilung@ur.de).
Bitte sofort per E-Mail bei der Personalabteilung melden (personalabteilung@ur.de). Wir beantragen ein Ersatz-Ticket beim RVV.
Kosten: ca. 15 Euro
Der RVV stellt ein Ersatz-Ticket aus. Sie werden von uns informiert.
Bitte bringen Sie die Kopie der Anzeige zum RVV mit bzw. schicken diese als Scan bereits an die Personalabteilung mit. Die Kosten für ein Ersatz-Ticket reduzieren sich.
Haben Sie noch Fragen? Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse personalabteilung@ur.de.
Ihre Personalabteilung
In der Regel lässt die Universität Regensburg zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel den Betrieb ruhen, um Energiekosten zu sparen. Über den genauen Zeitraum der Schließung informiert die Universitätsleitung in der Regel zum Ende des Sommersemesters.
Arbeitszeitguthaben dürfen gemäß Ziffer 4.2 der Dienstvereinbarung zum Stichtag 31. Januar die 40-Stunden-Grenze nicht überschreiten. Der Abbau von Arbeitszeitguthaben auf 40 Stunden kann über die Jahresschließung hinaus erfolgen. Arbeitszeitguthaben, welche die 40-Stunden-Grenze überschreiten, können über den 31. Januar hinaus nicht gutgeschrieben werden.
Außerdem dürfen am Stichtag 31. März keine Arbeitszeitrückstände bestehen, das bedeutet, das Gleitzeitkonto muss mindestens auf Null stehen.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen rechtzeitig zu bedenken und mit Ihren Vorgesetzten abzusprechen.
Auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in die Gleitzeitregelungen einbezogen sind, sind grundsätzlich verpflichtet, die auf die Schließtage entfallende Arbeitszeit entweder einzuarbeiten oder durch Urlaub abzugelten. Wir bitten, dies in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten zu klären.
Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub | 31.01.2022 | |
Änderung der Einbringungsfrist | 22.06.2022 |
Die Dienststelle möchte die Beschäftigten der UR über die Abwicklung des gesetzlichen Forderungsübergangs aus Schadensersatzansprüchen von Bediensteten des Freistaates Bayern informieren.
Schreiben des Bayerischen Staatsminisetriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst | 09/2017 |
Die Dienststelle möchte die schwerbehinderten Beschäftigten über die Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern informieren:
Bayerische Inklusionsrichtlinien | 06/2019 | |
Barrierefreie PDF-Broschüre und DAISY-Hörbuch zu den Inklusionsrichtlinien | Webseite | 10/2019 |
Um Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich zu vermeiden, bittet die Verwaltung um besondere Beachtung des Rundschreibens "Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien".
Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien / Vermeidung von Rechtsverletzungen und damit verbundenen Abmahnungen | PDF-Dokument | 04/2015 |
Kanzlerrundschreiben zur Vereinfachung und Vereinheitlichung aller E-Mail-Adressen in der Verwaltung: vorname.nachname@ur.de | 07/2012 | |
Vorgaben für die Absenderkennung im E-Mail-Verkehr | Einrichtung bzw. Änderung Ihrer Signatur in GroupWise | PDF-Dokument | 07/2012 |