| ZSK → Lehrgebiete → SFA → Dänisch |
Dänisch
Das Dänisch-Kursangebot ist Teil unseres Programms für Sprache und Kultur (SuK). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum SuK-Programm.
Hinweis: Im Sommersemester 2026 wird kein Dänischkurs angeboten.
AUF EINEN BLICK | |
| Zielgruppe Studierende der UR & OTH Mitarbeitende der UR |
📆 | Einstiegssemester Wintersemester |
📈 | Niveau SuK 1 und SuK 2 (A1) |
👩🏻💻 | Kurstyp SuK |
📩 | Kontakt info.daenisch(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) |
Vorkenntnisse und Einstufung
Welche Vorkenntnisse sind erforderlich?
- “Dänisch: Sprache und Kultur 1” richtet sich an Anfänger ohne Vorkenntnisse.
- “Dänisch: Sprache und Kultur 2” setzt Grundkenntnisse voraus, die durch den Kurs 1 oder vergleichbare Lernerfahrungen nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden können.
Wie können Vorkenntnisse nachgewiesen werden?
1. Erfolgreicher Abschluss des Vorgängerkurses
- automatische Prüfung vor Kursbeginn bzw. Platzvergabe durch die SFA
- keine Vorlage des Scheins im Kurs notwendig
2. Anerkennung von extern erworbenen Vorkenntnissen
- Antrag per E-Mail an info.daenisch(at)ur.de
- so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn
- Scan bzw. digitale Version relevanter Nachweise beifügen
- Liegt kein formaler Nachweis vor, kann die Lehrkraft zu Kursbeginn über die sprachliche Eignung entscheiden.
Kursabschlussprüfungen
Teilnahmevoraussetzung
Um an der Abschlussprüfung eines Kurses teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend gewesen sein.
Anmeldung zur Kursabschlussprüfung
- Anmeldung direkt im Kurs bei der Lehrkraft
- keine gesonderte Anmeldung für den regulären Prüfungstermin (z.B. über FlexNow)
Wiederholungsprüfung
Wenn Sie
- an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen konnten oder
- die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,
können Sie die Prüfung innerhalb von 6 Monaten ohne erneute Kursteilnahme wiederholen bzw. nachholen (auf Antrag per E-Mail an info.daenisch(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)), sofern ein geeigneter Prüfungstermin angeboten wird.
Ein solcher Prüfungstermin kann insbesondere angeboten werden, wenn
- der entsprechende Kurs im folgenden Semester erneut durchgeführt wird oder
- die zuständige Lehrkraft einen zusätzlichen Prüfungstermin ermöglicht.
Mögliche Nachholtermine:
- Abschlussprüfung des entsprechenden Kurses im folgenden Semester
- Einzel- bzw. Sondertermin (nur in begründeten Ausnahmefällen und bei entsprechender Verfügbarkeit)
Hinweise:
- Kein Termin innerhalb von 6 Monaten möglich → Wiederholung nur durch erneute Kursteilnahme
- Keine Wiederholung zur Notenverbesserung möglich.
Scheine und Zertifikate
Für Dänisch können Sie folgende Nachweise erwerben:
Schein
Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn
- alle geforderten Leistungen in einem Kurs erbracht wurden,
- die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.
Scheine werden ausgestellt für:
- UR-Studierende
- OTH-Studierende
- Gasthörer
UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung besuchen, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.
Scheinausgabe:
→ Zu den Informationen zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Scheinausgabe