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Englisch im Jurastudium

Englisch spielt in der Rechtswissenschaft eine zentrale Rolle – in internationaler Forschung, in globalen Wirtschaftsbeziehungen und in der täglichen juristischen Praxis. Das Kursangebot „Englisch im Jurastudium“ unterstützt Sie dabei, rechtswissenschaftliche Texte, Fälle und Konzepte sicher auf Englisch zu verstehen, zu analysieren und anzuwenden. Mit den Kursen “Englisch im Jurastudium” erwerben Sie das sprachliche und fachliche Rüstzeug, um sich souverän in englischsprachigen juristischen Kontexten zu bewegen – im Studium ebenso wie in der internationalen Berufspraxis.

Hinweis: Alle nachfolgenden Sprachkurse können – nach erfolgreichem Abschluss – für die Pflichtsprache gemäß § 24 II JAPO angerechnet werden.

    AUF EINEN BLICK

👥

Zielgruppe

Jura-Studierende der UR

📆

Einstiegssemester

Jedes Semester

📈

Niveau

B2-C2

👩🏻‍💻

Kurstyp

GER

📩

Kontakt
info.englisch​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Teilnahme an den Kursen ist in der Regel ein Nachweis von Vorkenntnissen erforderlich. Studierende ohne fristgerechten Nachweis können nicht am Kurs teilnehmen.

Ausnahme: Für den Kurs “Introduction to the Anglo-American Legal System” ist keine Einstufung notwendig. 

Wie können Vorkenntnisse nachgewiesen werden?

1. Erfolgreicher Abschluss des Vorgängerkurses

  • automatische Prüfung vor Kursbeginn bzw. Platzvergabe durch die SFA
  • keine Vorlage des Scheins im Kurs notwendig

2. Teilnahme am Einstufungstest der SFA

  • Informationen zum Einstufungstest siehe unten
  • Einstufungsergebnis über 2 Jahre alt? → neue Einstufung dringend empfohlen

3. Anerkennung von extern erworbenen Vorkenntnissen

  • Antrag per E-Mail an info.englisch​(at)​ur.de
  • so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn
  • Scan bzw. digitale Version relevanter Nachweise beifügen

Welche externen Nachweise können anerkannt werden?

1. Anerkannte externe Nachweise

Nachweise, die ohne weitere Prüfung für die Einstufung akzeptiert werden:

VersantCambridge EnglishIELTS AcademicOTETOEFL iBTUNIcertSFA-Einstufung
4314048131Basis→ B1-Kurs
59160511135Stufe I→ B2.1-Kurs
67170612660Stufe II→ B2.2-Kurs
761806.514079Stufe II→ C1-Kurs
852008170110Stufe III→ C2-Kurs

2. Externe Nachweise mit Prüfung der Gleichwertigkeit

Nachweise, die anerkannt werden können, aber im Einzelfall auf ihre Eignung zur Einstufung geprüft werden, z.B.:

  • weitere international anerkannte Sprachenzertifikate
  • an anderen Institutionen erfolgreich besuchte Kurse

3. Nicht geeignete Nachweise

Folgende Unterlagen sind als Nachweis der Vorkenntnisse bzw. für die Einstufung nicht verwendbar:

  • Abiturzeugnis
  • Nachweise ohne Angabe der GER-Stufe
  • reine Teilnahmebescheinigungen

Einstufungstest

Termine (jeweils drei pro Semester)

  • Montag und Mittwoch in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit
  • Freitag in der letzten Woche der Vorlesungszeit

→ Zu den Terminen

Testformat

  • schriftlicher, digitaler Test
  • Multiple-Choice-Aufgaben und Lückentexte
  • Bearbeitungszeit: 60 Minuten

Hinweis: Der Test dient ausschließlich der internen Kurszuordnung. Er kann weder als Nachweis einer erreichten GER-Stufe noch als Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses eines Kurses verwendet werden.

Ergebnisse

Das Ergebnis wird direkt nach Beendigung des Tests angezeigt. Zusätzlich erhalten Sie am selben Tag eine E-Mail mit dem Testergebnis. 

Anmeldung zum Einstufungstest

Die Anmeldung erfolgt über SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster).

Kursangebot

Die folgende Übersicht zeigt das vollständige Kursangebot für Englisch im Jurastudium in einer empfohlenen Reihenfolge. Diese dient als Orientierung für einen optimalen Kompetenzaufbau, ist jedoch nicht verpflichtend.

Sie können jeden Kurs gemäß Ihrer persönlichen Einstufung auswählen und die Veranstaltungen auch in einer anderen Reihenfolge belegen.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und die verlangten sprachlichen Vorkenntnisse, die für einen erfolgreichen Kursbesuch notwendig sind.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Kursen “Englisch im Jurastudium” finden Sie im Vorlesungsverzeichnis SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster).

Englisch im Jurastudium - Kurse:

KursTitelNiveauUmfang (SWS)LPVoraussetzungenLeistungsnachweisEinstufungsniveau nach dem KursNachfolgekurs (empfohlen)
1.Legal EnglishB248

Vorkenntnisse: 

B2.1/B2.2

to be announcedC1.1Kurs 3
2.Introduction to the Anglo-American Legal SystemB224belegbar ab 3. Semester, kein Nachweis von Vorkenntnissen erforderlichSchriftliche Prüfung (100%)C1/C1.1Kurs 3
3.Introduction to the Common Law SystemC148

Vorkenntnisse:

C1 (bevorzugt) oder C2

Schriftliche Prüfung (75%) Mündlich Prüfung (25%)C1/C1.2Kurs 4
4.Aspects of English Criminal and Civil LawC148

Vorkenntnisse:

C1.2, C2.1 oder C2.2

Schriftliche Prüfung (75%) Mündlich Prüfung (25%)*C2/C2.1Kurs 5 oder 6
5.Jurisprudence in Theory and PracticeC248

Vorkenntnisse: 

C2.1 oder C2.2

Schriftliche Prüfung (75%) Mündlich Prüfung (25%)C2/C2.2Kurs 6
6.The British Constitution, Human Rights and the Rule of Law (C2)C248

Vorkenntnisse: 

C2.1 oder C2.2

Schriftliche Prüfung (75%) Mündlich Prüfung (25%)*C2.2Kurs 5

* Alle vier Sprachfertigkeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben, Sprechen) müssen bestanden sein.

Scheine

Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn

  • alle geforderten Leistungen in einem Kurs erbracht wurden,
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden ausgestellt für:

  • UR-Studierende
  • OTH-Studierende
  • Gasthörer

UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung besuchen, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.

Scheinausgabe

→ Zu den Informationen zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Scheinausgabe

Zertifikate

Für Englisch können Sie folgende Zertifikate erwerben:

Oxford Test of English

Der Oxford Test of English (OTE) ist ein international anerkannter, standardisierter Sprachtest, der die Niveaustufen A2 bis B2 des GER abdeckt. Er prüft alle relevanten Sprachkompetenzen und wird weltweit als verlässlicher Sprachnachweis eingesetzt. 

An der UR dient der OTE ab 135 Punkte u.a. als B2-Nachweis für Englisch, der in vielen Studiengängen benötigt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer OTE-Seite.

TOEFL iBT

Der TOEFL iBT ist ein international anerkannter, standardisierter Sprachtest, der die Niveaustufen A1 bis C2 des GER abdeckt für die Niveaustufen A1 bis C2. Er prüft alle vier Sprachfertigkeiten - Lesen, Hören, Sprechen, Schreiben - und ist weltweit als Englisch-Nachweis für Studium, Beruf und Hochschulzugang anerkannt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer TOEFL iBT-Seite.

Zertifikat UNIcert®

UNIcert® ist ein hochschulspezifisches System zur qualifizierten Fermdsprachenausbildung. Die Zertifikate dokumentieren hochschuladäquate Fremdsprachenkenntnisse.

Für Englisch können folgende UNIcert®-Zertifikate erworben werden:

  • UNIcert® II - Academic and Professional English (B2)
  • UNIcert® III - Academic and Professional English/Chemistry/Law (C1)
  • UNIcert® IV - Academic and Professional English/Law (C2)

Die UNIcert®-Zertifikate sind an die Sprachausbildung gekoppelt, eine Prüfung ohne vorherige Kursteilnahme ist nicht möglich.

Informationen zu den UNIcert®-Zertifikaten finden Sie auf unserer UNIcert®-Seite.

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