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Japanisch

Unsere semesterbegleitenden Kurse für Japanisch beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot für Japanisch finden Sie im Vorlesungsverzeichnis SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster).

    AUF EINEN BLICK


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Zielgruppe

Studierende der UR & OTH
Gaststudierende der UR
Mitarbeitende der UR

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Einstiegssemester

Wintersemester

📈

Niveau

A1-B2

👩🏻‍💻

Kurstyp

GER

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Kontakt
info.japanisch​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Teilnahme an den Japanischkursen ab Niveau A1.2 ist ein Nachweis von Vorkenntnissen erforderlich. Studierende ohne fristgerechten Nachweis können nicht teilnehmen.

Wie können Vorkenntnisse nachgewiesen werden?

1. Erfolgreicher Abschluss des Vorgängerkurses

  • automatische Prüfung vor Kursbeginn bzw. Platzvergabe durch die SFA
  • keine Vorlage des Scheins im Kurs notwendig

2. Teilnahme am Einstufungstest der SFA

  • Informationen zum Einstufungstest siehe unten
  • Einstufungsergebnis über 2 Jahre alt? → neue Einstufung dringend empfohlen

3. Anerkennung von extern erworbenen Vorkenntnissen

  • Antrag per E-Mail an info.japanisch​(at)​ur.de
  • so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn
  • Scan bzw. digitale Version relevanter Nachweise beifügen

Welche externen Nachweise können anerkannt werden?

1. Anerkannte externe Nachweise

Nachweise, die ohne weitere Prüfung für die Einstufung akzeptiert werden:

JLPTSFA-Einstufung
N5→ A2.1-Kurs
N5+→ A2.2-Kurs (Einstufungstest empfohlen)
N4→ B1.1-Kurs

2. Externe Nachweise mit Prüfung der Gleichwertigkeit

Nachweise, die anerkannt werden können, aber im Einzelfall auf ihre Eignung zur Einstufung geprüft werden, z.B.:

  • weitere international anerkannte Sprachenzertifikate
  • an anderen Institutionen erfolgreich besuchte Kurse

Hinweis: Wenn der externe Nachweis keine Angaben zu den Lerninhalten enthält, ergänzen Sie Ihren Antrag um kurze Angaben zu:

  • besuchten Japanisch-Kursen
  • verwendeten Lehrbüchern
  • aktuellem Lernstand (Kapitel/Lektion)
  • Kanji-Kenntnisse

3. Nicht geeignete Nachweise

Folgende Unterlagen sind als Nachweis der Vorkenntnisse bzw. für die Einstufung nicht verwendbar:

  • Abiturzeugnis
  • Nachweise ohne Angabe zu Lernstand/Lerninhalten
  • reine Teilnahmebescheinigungen

Einstufungstest

Termine (jeweils zwei pro Semester)

  • Ein Termin in der vorletzten Woche der vorlesungsfreien Zeit
  • Ein Termin in der letzten Woche der Vorlesungszeit
  • Nachholtermine in der ersten Vorlesungswoche (nur nach Einzelfallprüfung)

→ Zu den Terminen

Testformat

  • schriftlicher und mündlicher Test in Präsenz
  • Dauer: ca. 120 Minuten
  • Überprüfung folgender Kompetenzen
    • Hörverstehen
    • Leseverstehen
    • Schreibfertigkeit
    • Sprechfertigkeit
    • Kanji-Kenntnisse

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Inhalte der einzelnen Japanischkurse (vgl. Vorlesungsverzeichnis/SPUR), um den passenden Einstufungstest zu wählen.

Hinweis: Der Test dient ausschließlich der internen Kurszuordnung. Er kann weder als Nachweis einer erreichten GER-Stufe noch als Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses eines Kurses verwendet werden.

Ergebnisse

Das Ergebnis und der zu besuchende Kurs werden zeitnah nach Beendigung des Tests bekanntgegeben. 

Anmeldung zum Einstufungstest

Die Anmeldung erfolgt über SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster).

Informationen für OTH-Studierende und Gasthörer:

  • Anmeldung zum Einstufungstest über SPUR, Registrierung in SPUR als "Bewerber" (siehe Kurzanleitung zur SPUR-Registrierung) vor Anmeldung zum Einstufungstest  (OTH-Studierende: Verwendung der OTH-Mailadresse zwingend erforderlich)
  • Für die Teilnahme am Einstufungstest ist ein RZ-Account der Universität Regensburg erforderlich.

Informationen für UR-Bedienstete:

Kursabschlussprüfungen

Scheine und Zertifikate

Für Japanisch können Sie folgende Nachweise erwerben:

Schein

Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn

  • alle geforderten Leistungen in einem Kurs erbracht wurden,
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden ausgestellt für:

  • UR-Studierende
  • OTH-Studierende
  • Gasthörer

UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung besuchen, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.

Scheinausgabe:

→ Zu den Informationen zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Scheinausgabe

Zertifikat UNIcert®

UNIcert® ist ein hochschulspezifisches System zur qualifizierten Fermdsprachenausbildung. Die Zertifikate dokumentieren hochschuladäquate Fremdsprachenkenntnisse.

Für Japanisch können folgende UNIcert®-Zertifikate erworben werden:

  • UNIcert® Basis (A2)
  • UNIcert® I (B1)
  • UNIcert® II (B2)
  • UNIcert® III (C1)

Die UNIcert®-Zertifikate sind an die Sprachausbildung gekoppelt, eine Prüfung ohne vorherige Kursteilnahme ist nicht möglich.

Informationen zu den UNIcert®-Zertifikaten finden Sie auf unserer UNIcert®-Seite.

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